(Update) Bundestagswahl 2017: Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU & SPD beschlossen schon am 22. Juni 2017 massiven Grundrechteabbau durch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung

Online-Petition gegen Überwachungsgesetze & Spionagesoftware: Oppositionsfraktionen von GRÜNE + LINKE halten neue Gesetze für operative Eingriffe in die Grundrechte und damit für verfassungswidrig

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Bundesregierung gegen die Stimmen der Opposition ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, welches die Grundrechte weiter einschränkt. Die verfassungswidrigen Gesetze wurden unter Ausschluss des Bundesrates und des Datenschutzbeauftragten bereits am 12. Juni 2017 in einem unzulässigen Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht. Der GRÜNE Abgeordnete Ströbele sprach von einem „substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. „Quer durch das Strafgesetzbuch“ würden in dem Gesetzentwurf 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden können. Darunten befinden sich natürlich auch die Schand §§ 176 ff & 184 ff StGB. Die Terrorgefahr dient nur als Vorwand, um den schleichenden Grundrechteabbau zu legitimieren. Was nun vorliege, sei „eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, sagte Jörn Wunderlich von den Linken. Aus Ausnahmemaßnahmen zur Terrorabwehr sollten „Standardmaßnahmen der Polizei werden“. Wie hier Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollten, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Neben einer im Sicherheit noch kommenden Verfassungsbeschwerde hat auch ein politsch aufmerksamer Bundesbürger ein Online-Petition gestartet: Änderung der strafprozessualen Regelungen im Hinblick auf Online- bzw. Hausdurchsuchungen. K13online hat diese Petition bereits mit gezeichnet. Wir rufen alle Besucher/Innen unserer Webseiten, Bürger- und Menschenrechtlicher sowie Pädophile auf, diese Petition ebenfalls mit zu zeichnen. Am 24. September 2017 finden die Bundestagswahlen statt. Erteilen auch Sie der CDU/CSU & SPD eine klare Absage. Auf der Webseite des Deutschen Bundestag wird über den Grundrechteabbau bereits debattiert... (Update 7. 9. 2017: Mitzeichnungsfrist endet am 14. September 2017 * Mitzeichungsfrist beendet - 58 Mitzeichner - die Petition befindet sich in der parlamentarischen Beratung. K13online wird über die Petition weiter berichten) 

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_07/_26/Petition_72836.nc.$$$.a.u.html



Bundestag gibt Strafermittlern neue Instrumente in die Hand

Zitate

Opposition kritisiert Verfahren der Gesetzgebung

Beide Oppositionsfraktionen kritisierten in der Debatte massiv das Vorgehen der Koalitionsfraktionen zur Einfügung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in das Gesetz. Erst am Freitag „nach Dienstschluss“ sei der Änderungsantrag eingegangen und am 20. Juni durch den Ausschuss gepeitscht worden, monierte Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen), um nun, am 22. Juni, schon zur Abstimmung zu stehen. Dieses Hau-Ruck-Verfahren sei unzulässig. Ein solch „operativer Eingriff in Grundrechte“ müsse ausführlich diskutiert werden.

Jörn Wunderlich (Die Linke) bemerkte, im Vergleich zu diesen Maßnahmen sei das, was Gegenstand der ersten Lesung war, „Pille-Palle“ gewesen. Durch das gewählte Verfahren würden diese Maßnahmen zudem „am Bundesrat vorbei beschlossen“.

„Eines der invasivsten Überwachungsgesetze“

Was nun vorliege, sei „eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, fuhr Wunderlich fort. Aus Ausnahmemaßnahmen zur Terrorabwehr sollten „Standardmaßnahmen der Polizei werden“. Wie hier Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollten, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Auch Ströbele sprach von einem „substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. „Quer durch das Strafgesetzbuch“ würden in dem Gesetzentwurf 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw25-de-aenderung-stgb/511182


Bundestagsrede von Jörn Wunderlich/Die Linke: https://dbtg.tv/fvid/7122498

Bundestagsrede von Christian Ströbele/Grüne: https://dbtg.tv/fvid/7122502 + https://dbtg.tv/fvid/7122677


  


 

Strafprozessordnung - Änderung der strafprozessualen Regelungen im Hinblick auf Online- bzw. Haus-Durchsuchungen

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die strafprozessualen Regelungen (Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch) in der Hinsicht zu ändern, dass die rechtlichen Hürden zur Durchführung einer Onlinedurchsuchung/Quellen Telekommunikationsüberwachung erheblich höher liegen. Ebenso für herkömmliche Hausdurchsuchungen.

Begründung

Die Praxis der letzten Jahre zeigte, dass die Hausdurchsuchung mittlerweile zum Standardmittel in einem Ermittlungsverfahren geworden ist, selbst bei Vergehen im Bagatellbereich. Oftmals werden solche Durchsuchungen durchgeführt um die gewünschten/erhofften Beweismittel überhaupt erst zu beschaffen, bzw. in der Hoffnung diese beschaffen zu können. Ein hinreichender Tatverdacht liegt oft nicht vor. Es wird in der Regel damit begründet, dass die kriminalistische Erfahrung dies rechtfertigt. Das kann überhaupt keine Rechtfertigung sein.

Weiterhin wird sich natürlich auf den Richtervorbehalt berufen. Natürlich stellt ein Richter einen solchen Beschluss aus, allerdings ist es doch Usus, dass die Ermittlungsrichter dem Begehren der StA i.d.R. entsprechen und sogar die Begründung wortwörtlich übernehmen. Richter sind unabhängig. Ja das mag sein, aber der Richtervorbehalt hat somit nur Wirkung auf dem Papier. Geprüft wird selten etwas. Es sind Fälle bekannt, da hat ein Richter über 200 Durchsuchungsbeschlüsse in 2 Wochen ausgestellt, wie soll da eine Einzelfallprüfung stattgefunden haben? Diese ist eigentlich vorgesehen. Immerhin handelt es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen schweren Grundrechtseingriff. Es ist absolut verkommen zu einem Standard Ermittlungsinstrument der Strafverfolgungsbehörden. Und die Richterschaft fördert dies. Es mag löbliche Ausnahmen geben, aber die sind leider selten.

Es ist zu befürchten, dass auch bei der Onlinedurchsuchung eine ähnliche Praxis stattfinden wird. Auch diese ist ein Grundrechtseingriff. Im Gegensatz zur normalen Dursuchung, wo der Verdächtige das Recht hat anwesend zu sein, erfährt er es in dem Fall ja nicht ein mal.

Die Hürde muss viel höher liegen, sowohl für Online- als auch normale Durchsuchung.
Anzuwenden nur bei schweren Straftaten und nicht auch bei Vergehen (< 1 Jahr Freheitsstrafe im Mindestmaß), wie es die aktuelle Gesetzeslage erlaubt. Der Katalog ist lang, umfasst eine Reihe von minderschweren Vergehen. Solche Maßnahmen dürfen nur bei erheblichen Straftaten (also Verbrechen im Sinne des StgB) durchgeführt werden. Onlinedurchsuchung auch nur bei Terroristischen Straftaten und Verbrechen gegen Leib und Leben.

Die aktuelle Rechtslage, die von CDU/SPD so klammheimlich erschaffen wurde, öffnet Tür und Tor für Polizeiwillkür.

Anmerkungen K13online

Der Haupt-Petent mag kein Rechtswissenschaftler sein. Er wird ein Bürger, wie wir alle sein. Sicherlich enthält der Petitionstext einige Lücken, die man besser hätte formulieren können. Dennoch wird die Zielsetzung der Petiton deutlich. In der nächsten Legislaturperiode wird sich der Petitionsausschuss mit neuen Mehrheitsverhältnissen mit dieser Petition befassen. Der Petitionsausschuss wird eine Empfehlung an den neuen Bundestag abgeben. Die neue Bundesregierung wird diese verfassungswidrigen Gesetze wieder abschaffen müssen, wozu auch diese Petition einen Beitrag leisten wird. Erteilen auch SIE einer Wiederholung einer solchen großen Koalition(GroKo) durch Ihre Wahlentscheidung eine klare Absage. Wählerstimmen an die GRÜNEN und LINKEN und wohl auch an die FDP, die nach Wahlumfragen wieder in den Bundestag einziehen wird, zählen bei der neuen Bundesregierung und damit der neuen Zusammensetzung des Petitionsausschusses. K13online wird über den weiteren Verlauf der Online-Petition berichten...


Bundestagswahlkampf 2017: Reformkommission legt Abschlussbericht zum gesamten 13. Abschnitt des Sexualstrafrechts (§§ 174 bis 184 StGB) für die nächste Legislaturperiode der neuen Bundesregierung vor 28.07.2017

Expertenkommission weist in Teilbereichen eine Tendenz in die richtige Richtung auf: Einigkeit besteht darüber, dass eine Überarbeitung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches unerlässlich ist   

Der Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) hatte im Februar 2015 eine Kommission zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts einberufen. In dieser Reformkommission haben sich zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige gehört. Der Abschlussbericht wurde am 19. Juli 2017 übergeben und umfasst 1.400 Seiten an Reformbedarf & Reformempfehlungen. Nach Empfehlung der Kommission sollen die übermäßig langen Verjährungsfristen wieder abgeschafft werden. Bei den Schand §§ 176 und 176a StGB sollen minder schwere Fälle wieder eingeführt werden. Bei § 184 ff. StGB soll soll die fiktive Kinder- und Jugendpornografie legalisiert werden. Die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren soll zwar beigehalten werden, jedoch soll vergleichbar mit § 174 Abs. 5 StGB auch im § 176 StGB eine Strafabsehensklausel eingebunden werden, wenn das Unrecht der Tat gering ist. K13online begrüßt diese Empfehlung als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber fordert darüber hinaus, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen immer straffrei sein muss. Dazu soll die Schutzaltersgrenze bzw. das Einwilligungsalter generell auf 12 Jahre gesenkt werden. Die volle sexuelle Selbstbestimmung ist in diesem Alter bereits vorhanden und muss nicht mehr geschützt werden. Der Wahlkampf zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 ist bereits angelaufen. Nach Schätzungen der Berliner Charite soll es in Deutschland 250.000 Pädophile & Pädosexuelle geben, die ein beträchtliches Wählerpotenzial darstellen. ALLE politischen Parteien werden sich beim Wahlverhalten dieser sexuellen Minderheit daran messen lassen müssen, welche Positionen sie bei einer Strafrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode im neuen Deutschen Bundestag vertreten wollen. K13online wird nach der Sommerpause und noch vor den Bundestagswahlen umfangreiche Aktivitäten starten. Die Deutsche Pädophilenszene & deren Sympatisanten sowie Bürger- und Menschenrechtler sind aufgerufen, in den nächsten Wochen/Monaten einen politischen Aktivismus zu entwickeln. Und sich auf breiter Ebene an kommenden gesellschaftspolitischen Diskussionen und parteipolitischen Debatten zu beteiligen. Nach der liberalen Strafrechtsreform im Jahre 1973 gab es in den Folgejahre nur noch Strafverschärfungen. Mit dem Abschlussbericht der Reformkommission wird diese Negativ-Entwicklung ein berechtigtes Ende finden... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3404 
geschrieben von K13online-Redaktion am 13.09.2017 Drucken

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