(Update) Bundestagswahl 2017: Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU & SPD beschlossen schon am 22. Juni 2017 massiven Grundrechteabbau durch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung | |||||
Online-Petition gegen Überwachungsgesetze & Spionagesoftware: Oppositionsfraktionen von GRÜNE + LINKE halten neue Gesetze für operative Eingriffe in die Grundrechte und damit für verfassungswidrig Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Bundesregierung gegen die Stimmen der Opposition ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, welches die Grundrechte weiter einschränkt. Die verfassungswidrigen Gesetze wurden unter Ausschluss des Bundesrates und des Datenschutzbeauftragten bereits am 12. Juni 2017 in einem unzulässigen Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht. Der GRÜNE Abgeordnete Ströbele sprach von einem „substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. „Quer durch das Strafgesetzbuch“ würden in dem Gesetzentwurf 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden können. Darunten befinden sich natürlich auch die Schand §§ 176 ff & 184 ff StGB. Die Terrorgefahr dient nur als Vorwand, um den schleichenden Grundrechteabbau zu legitimieren. Was nun vorliege, sei „eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, sagte Jörn Wunderlich von den Linken. Aus Ausnahmemaßnahmen zur Terrorabwehr sollten „Standardmaßnahmen der Polizei werden“. Wie hier Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollten, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Neben einer im Sicherheit noch kommenden Verfassungsbeschwerde hat auch ein politsch aufmerksamer Bundesbürger ein Online-Petition gestartet: Änderung der strafprozessualen Regelungen im Hinblick auf Online- bzw. Hausdurchsuchungen. K13online hat diese Petition bereits mit gezeichnet. Wir rufen alle Besucher/Innen unserer Webseiten, Bürger- und Menschenrechtlicher sowie Pädophile auf, diese Petition ebenfalls mit zu zeichnen. Am 24. September 2017 finden die Bundestagswahlen statt. Erteilen auch Sie der CDU/CSU & SPD eine klare Absage. Auf der Webseite des Deutschen Bundestag wird über den Grundrechteabbau bereits debattiert... (Update 7. 9. 2017: Mitzeichnungsfrist endet am 14. September 2017 * Mitzeichungsfrist beendet - 58 Mitzeichner - die Petition befindet sich in der parlamentarischen Beratung. K13online wird über die Petition weiter berichten) https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_07/_26/Petition_72836.nc.$$$.a.u.html Bundestag gibt Strafermittlern neue Instrumente in die Hand Zitate Opposition kritisiert Verfahren der GesetzgebungBeide Oppositionsfraktionen kritisierten in der Debatte massiv das Vorgehen der Koalitionsfraktionen zur Einfügung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in das Gesetz. Erst am Freitag „nach Dienstschluss“ sei der Änderungsantrag eingegangen und am 20. Juni durch den Ausschuss gepeitscht worden, monierte Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen), um nun, am 22. Juni, schon zur Abstimmung zu stehen. Dieses Hau-Ruck-Verfahren sei unzulässig. Ein solch „operativer Eingriff in Grundrechte“ müsse ausführlich diskutiert werden. Jörn Wunderlich (Die Linke) bemerkte, im Vergleich zu diesen Maßnahmen sei das, was Gegenstand der ersten Lesung war, „Pille-Palle“ gewesen. Durch das gewählte Verfahren würden diese Maßnahmen zudem „am Bundesrat vorbei beschlossen“. „Eines der invasivsten Überwachungsgesetze“Was nun vorliege, sei „eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, fuhr Wunderlich fort. Aus Ausnahmemaßnahmen zur Terrorabwehr sollten „Standardmaßnahmen der Polizei werden“. Wie hier Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollten, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auch Ströbele sprach von einem „substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. „Quer durch das Strafgesetzbuch“ würden in dem Gesetzentwurf 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden könnten. Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw25-de-aenderung-stgb/511182 Bundestagsrede von Jörn Wunderlich/Die Linke: https://dbtg.tv/fvid/7122498 Bundestagsrede von Christian Ströbele/Grüne: https://dbtg.tv/fvid/7122502 + https://dbtg.tv/fvid/7122677
Strafprozessordnung - Änderung der strafprozessualen Regelungen im Hinblick auf Online- bzw. Haus-DurchsuchungenText der PetitionMit der Petition wird gefordert, die strafprozessualen Regelungen (Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch) in der Hinsicht zu ändern, dass die rechtlichen Hürden zur Durchführung einer Onlinedurchsuchung/Quellen Telekommunikationsüberwachung erheblich höher liegen. Ebenso für herkömmliche Hausdurchsuchungen. Begründung Die Praxis der letzten Jahre zeigte, dass die Hausdurchsuchung mittlerweile zum Standardmittel in einem Ermittlungsverfahren geworden ist, selbst bei Vergehen Die Praxis der letzten Jahre zeigte, dass die Hausdurchsuchung mittlerweile zum Standardmittel in einem Ermittlungsverfahren geworden ist, selbst bei Vergehen im Bagatellbereich. Oftmals werden solche Durchsuchungen durchgeführt um die gewünschten/erhofften Beweismittel überhaupt erst zu beschaffen, bzw. in der Hoffnung diese beschaffen zu können. Ein hinreichender Tatverdacht liegt oft nicht vor. Es wird in der Regel damit begründet, dass die kriminalistische Erfahrung dies rechtfertigt. Das kann überhaupt keine Rechtfertigung sein.
Weiterhin wird sich natürlich auf den Richtervorbehalt berufen. Natürlich stellt ein Richter einen solchen Beschluss aus, allerdings ist es doch Usus, dass die Ermittlungsrichter dem Begehren der StA i.d.R. entsprechen und sogar die Begründung wortwörtlich übernehmen. Richter sind unabhängig. Ja das mag sein, aber der Richtervorbehalt hat somit nur Wirkung auf dem Papier. Geprüft wird selten etwas. Es sind Fälle bekannt, da hat ein Richter über 200 Durchsuchungsbeschlüsse in 2 Wochen ausgestellt, wie soll da eine Einzelfallprüfung stattgefunden haben? Diese ist eigentlich vorgesehen. Immerhin handelt es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen schweren Grundrechtseingriff. Es ist absolut verkommen zu einem Standard Ermittlungsinstrument der Strafverfolgungsbehörden. Und die Richterschaft fördert dies. Es mag löbliche Ausnahmen geben, aber die sind leider selten. Es ist zu befürchten, dass auch bei der Onlinedurchsuchung eine ähnliche Praxis stattfinden wird. Auch diese ist ein Grundrechtseingriff. Im Gegensatz zur normalen Dursuchung, wo der Verdächtige das Recht hat anwesend zu sein, erfährt er es in dem Fall ja nicht ein mal. Die Hürde muss viel höher liegen, sowohl für Online- als auch normale Durchsuchung. Anzuwenden nur bei schweren Straftaten und nicht auch bei Vergehen (< 1 Jahr Freheitsstrafe im Mindestmaß), wie es die aktuelle Gesetzeslage erlaubt. Der Katalog ist lang, umfasst eine Reihe von minderschweren Vergehen. Solche Maßnahmen dürfen nur bei erheblichen Straftaten (also Verbrechen im Sinne des StgB) durchgeführt werden. Onlinedurchsuchung auch nur bei Terroristischen Straftaten und Verbrechen gegen Leib und Leben. Die aktuelle Rechtslage, die von CDU/SPD so klammheimlich erschaffen wurde, öffnet Tür und Tor für Polizeiwillkür. Anmerkungen K13online Der Haupt-Petent mag kein Rechtswissenschaftler sein. Er wird ein Bürger, wie wir alle sein. Sicherlich enthält der Petitionstext einige Lücken, die man besser hätte formulieren können. Dennoch wird die Zielsetzung der Petiton deutlich. In der nächsten Legislaturperiode wird sich der Petitionsausschuss mit neuen Mehrheitsverhältnissen mit dieser Petition befassen. Der Petitionsausschuss wird eine Empfehlung an den neuen Bundestag abgeben. Die neue Bundesregierung wird diese verfassungswidrigen Gesetze wieder abschaffen müssen, wozu auch diese Petition einen Beitrag leisten wird. Erteilen auch SIE einer Wiederholung einer solchen großen Koalition(GroKo) durch Ihre Wahlentscheidung eine klare Absage. Wählerstimmen an die GRÜNEN und LINKEN und wohl auch an die FDP, die nach Wahlumfragen wieder in den Bundestag einziehen wird, zählen bei der neuen Bundesregierung und damit der neuen Zusammensetzung des Petitionsausschusses. K13online wird über den weiteren Verlauf der Online-Petition berichten...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 13.09.2017 |
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