Statistische Zahlen in der Studie differenzieren nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit: Nur 28 Prozent der Beschuldigten werden als pädophil eingeschätzt * 14 bzw. 19 Prozent sollen homosexuell sein
K13online gehört nun wahrlich nicht zu den Sympatisanten der katholischen Kirche. Die grundsätzliche Sexualfeindlichkeit gegenüber allen sexuellen Identitäten kann nicht ernsthaft bestritten werden. Sicherlich wurden in der Vergangenheit pädophile Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft geschützt. Die gestern auf der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellte Studie differenziert jedoch nicht zwischen sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern/Jugendlichen und eindeutiger sexueller Einnehmlichkeit zwischen Kindern/Jugendlichen & kath. Erwachsenen. Damit sind die statistischen Zahlen in der Studie nicht aussagekräftig genug. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden 38.156 Personal- und Handakten der 27 Diözesen aus den Jahren 1946 bis 2014 durchgesehen (TP6). Dabei fanden sich bei 1.670 Klerikern der katholischen Kirche Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Das sind 4,4 % alle Kleriker. Der untersuchte Zeitraum beläuft sich demnach auf 68 Jahre, wobei der jährliche Durchschnitt bei rund 25 Fällen liegt. Im Vergleich zur jährlichen Kriminalstatistik sind diese Fallzahlen sehr gering. In 68 Jahren soll es 3.677 betroffene Kinder und Jugendliche gegeben haben. Die von sexuellem Missbrauch Betroffenen waren zu 62,8 Prozent männlichen und zu 34,9 Prozent weiblichen Geschlechts. Hinweise auf Pädophilie bei Beschuldigten: Bei 28,2 Prozent der Beschuldigten gab es Angaben zur pädophilen Identität. Hinweise auf Homosexualität bei Beschuldigten: Dokumentierte Hinweise auf eine homosexuelle Orientierung lagen bei 14,0 Prozent (TP6) bzw. 19,1 Prozent (TP3) der beschuldigten Kleriker vor. Damit gehören über die Hälfte der Beschuldigten nicht dieser beiden sexuellen Minderheiten an. Wie auch in der Gesamtbevölkerung ist der pädophile-pädosexuelle Anteil von Sexualstraftätern vergleichsweise gering. Der Schwerpunkt der Prävention vor sexueller Gewalt sollte deshalb nicht nur auf die Pädophilen/Pädosexuellen gelegt werden. Auch bei katholischen Priestern, Diakone und männlichen Ordensangehörigen gab, gibt es und wird es immer freundschaftliche und einvernehmliche Beziehungen zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen geben. Die Deutschen Bischofskonferenz sollte trotz dem massiven öffentlichen Druck endlich den Mut aufbringen, die Tag täglichen Realitäten anzuerkennen und dafür einzutreten. Auch Pädophile in der kath. Kirche haben einen Anspruch auf Anerkennung und Akzeptanz...
https://tinyurl.com/y93bkqcq
http://krumme13.org/text.php?id=888&s=read
http://krumme13.org/text.php?id=464&s=read
Hildesheimer Bischof Trelle zu Missbrauchsvorwürfen gegen den 1988 verstorbenen Bischof Janssen: Eine Plausibilitätsprüfung und gesicherte Beweise sind zwei verschiedene Ebenen |
13.11.2015 |
Eidesstattlichen Erklärung des "Opfers" liegt vor: Das heiße aber nicht, dass jeder, der behauptet, Opfer zu sein, einen Vertrauensvorschuss bekommt"
Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle hat für einen differenzierten Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen plädiert. "Eine Plausibilitätsprüfung und gesicherte Beweise sind zwei verschiedene Ebenen". Das sagte Trelle beim Medienempfang des Bistums in Hildesheim. Wenn etwas plausibel sei, bedeute dies nicht, "dass es so war". Am vergangenen Freitag hatte das Bistum mitgeteilt, dass dem 1988 verstorbenen Janssen vorgeworfen werde, in seinen ersten Amtsjahren einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Im vorliegenden Fall würde sich eine solch falsche Abgabe jedoch nicht mehr beweisen lassen, weil der beschuldigte Bischoff bereits im Jahre 1988 verstorben ist. Die Anschuldigung auf sexuellen Kindermissbrauch beruht ALLEIN auf die eidesstattliche Abgabe des vermeindlichen Opfers. Die Verlängerungen der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht am 27. Januar 2015 sind praktisch eine Einladung, solche Missbrauchsvorwürfe ungestraft erheben zu können. Der bis Dato unbescholtene Angeschuldigte kann auf diese Weise massiv verunglimpft werden. K13online fordert deshalb erneut, die Verjährungsfristen wieder auf einen realistischen Zeitraum von drei Jahren zu ändern. Der Gesetzgeber hatte sich durch die Opferlobby unter politischen Druck setzen lassen. Die neuen Gesetze sind in der juristischen Praxis nicht umsetzbar....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3177 |
Der SPIEGEL: Katholische Kirche zahlt 10.000 Euro für einen vermeintlichen Missbrauch in den Jahren 1958 bis 1963 an einen damals 10-jährigen Ministranten |
07.11.2015 |
Der Zeitgeist und die Folgen: Der Betroffene kritisiert die ihm gewährte Summe als eine billige Ablasszahlung der Kirche und verlangt die Entfernung der Überreste des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom
Der Betroffene hatte angegeben, dass der Bischof ihn ab dem Alter von zehn Jahren regelmäßig durch Masturbation, Oral- und Analverkehr missbraucht habe. Diese Übergriffe hätten zwischen 1958 und 1963 "unter Ausnutzung der bischöflichen Autorität und Stellung" stattgefunden. Heinrich Maria Janssen (1907 bis 1988), langjähriger Bischof von Hildesheim, soll sich über Jahre an diesem Ministranten vergangen haben. Nach 57 Jahren fällt dem Betroffenen plötzlich ein, dass er im Alter von 10 bis 15 Jahren missbraucht worden sein will. Ein Strafverfahren hatte es nie gegeben und wäre heute sowieso verjährt. Mit der "Anerkennungszahlung" von 10.000 Euro ist der Betroffene jedoch nicht zufrieden: ER erlangt auch die Entfernung der Überreste des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom. K13online ist nun wahrlich kein Freund der kath. Kirche. Aber eine solch unverschämte Forderung setzt dem Ganzen jedoch die Krohne auf. Im heutigen Zeitgeist ist offenbar nichts mehr heilig. Der öffentliche Druck auf die kath. Kirche ist inzwischen offensichtlich so groß geworden, dass sich dort niemand mehr traut, solche absurden Forderungen abzulehnen. Die Macht der Missbrauchslobby sprengt alle Vernunft. Wenn mit bloßen Schilderungen von "Kindesmissbrauch", die 57 Jahre zurück liegen, ohne Beweise gezahlt wird, dann dürfte die kath. Kirche bald pleite sein. Der Bischof war im Jahre 1988 bereits verstorben und kann sich nicht mehr verteidigen. Und der Abzocker kann sich nun einen schönen Lebensabend gestalten. Unglaublich, was wahr....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3173
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