Drei Beschuldigte(Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K.) müssen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt werden: Körperverletzung(§ 223 StGB) - Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB)
In dem Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind hier die Ermittlungsakten in Kopie eingetroffen. Wir haben mit der öffentlichen Dokumentation aller wichtigen Dokumente begonnen. Ziel dieses Verfahrens ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch das Polizeirevier in Bad Schönborn. Mit momentanen Sachstand haben erst zwei polizeiliche Vernehmung stattgefunden. Dabei wurde der Zeuge Jurij G. fälschlicher Weise als Beschuldigter vernommen. Es wird beantragt werden, dass Verfahren gegen Ihn gemäß § 170 StPO einzustellen. Der Zeuge Dursunali Ü. hat eine umfangreiche Aussage gegen die drei Beschuldigten gemacht und diese teilweise stark belastet. Die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. sind den Vorladungen durch die jeweils zuständigen Polizeibehörden, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt sind, strafbewährt nicht nachgekommen. Die ladungsfähigen Anschriften sind hier jetzt bekannt, so dass zusätzlich ein Zivilverfahren gegen die drei Beschuldigten eingeleitet wird. Gemäß § 163a StPO sind Beschuldigte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verpflichtet, den polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten. Da die drei Beschuldigten dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Kann dieses nicht beigetrieben werden, kann Ordnungshaft festgesetzt werden. Außerdem kann ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Diese Maßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet, werden aber jetzt vom Anzeigeerstatter & Geschädigten Dieter Gieseking beantragt. Die drei Beschuldigten sind sich natürlich der begangenen Straftaten bewußt und wollen sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen. Dies wird Ihnen jedoch nicht gelingen. Darüber hinaus werden weitere Zeugen für Vernehmungen genannt. Inbesondere die diensthabenen JVA-Beamten im Kislauer Schlossbau & Sanitäter im Krankenrevier, die die festgestellten Verletzungen ärztlich dokumentiert haben. Ingesamt muss festgehalten werden, dass es den Ermittlungsbehörden am notwendigen Strafverfolgungswillen mangelt. Auch dies wird deutlich gerügt werden. Aus den Ermittlungsakten zu Z110 geht auch hervor, dass der Beschuldigte Andreas K. im Verfahren zu Z118 inzwischen obdachlos sein soll, wobei hier eine postalische Erreichbarkeit über einen Caritas Verband vorliegt. Damit können auch in diesem Fall strafrechtliche und zivilrechte Schritte weiterhin durchgeführt werden...
http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite
Zu den weiteren Beschuldigten, Anzeigererstatter & Geschädigten und Zeugen gelangen Sie über den folgenden Link:
http://krumme13.org/text.php?id=1444&s=read
(Update) Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene(Z118) der JVA Kislau erfolgt: K13online hat mit der Veröffentlichung aller wichtigen Dokumente begonnen |
28.05.2018 |
Hauptbeschuldigter & Rädelsführer Andreas K.(Andi) muss von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt werden: Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB)
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Einstellungsverfügung am 30. April 2018 persönliche Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. K13online hat heute mit der Onlinestellung der wichtigsten Dokumente begonnen. Der Hauptbeschuldigte(Rädelsführer) in diesem Verfahren ist der ehemalige Gefangene auf Z118 Andreas K.(Andi). Die anderen Insassen in der JVA Kislau sind Zeugen und wurden polizeilich vernommen. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat die Ermittlungen geleitet. Auch andere Polizeidienststellen an den jeweiligen Wohnorten der Zeugen wurden insolviert. Aus den Ermittlungsakten gehen auch die ladungsfähigen Anschriften hervor. Somit ist jetzt auch ein zivilrechtliches Vorgehen auf Schmerzensgeld gegen Andreas K. möglich. In den Ermittlungsakten ergibt sich in den Zeugenaussagen ein hinreichender Tatverdacht zur die Erhebung der öffentlichen Klage. In einem Gerichtsverfahren sind auch uneidliche Falschaussagen gemäß § 153 StGB mit Strafe bedroht. K13online hat nicht nur in diesem Fall der sogenannten "Knasthierarchie" den Kampf angesagt. Jeder Betroffene kann mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihm mit Rat & Tat zur Seite. Lesen sie die erste 5 Dokumente aus den Ermittlungsakten mit einem Klick auf weiterlesen...(Update 28. Mai 2018: Weitere Dokumente verfügbar. Zivilverfahren gegen den Rädelführer Andreas K. eingeleitet)
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3634 |
K13online Stellungnahme(Gieseking) an Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Ermittlungsverfahren gegen den Rädelsführer Andreas K. in der damaligen Zugangszelle 118 der JVA Kislau |
05.06.2018 |
Schutzbehauptungen des Beschuldigten Andreas K. widerlegt * Drei Zeugenaussagen belasten Rädelsführer * Beantragung von vier Zeugen zur polizeilichen Such-Ausschreibung über den Aufenthaltsort mit Vorladung zur Vernehmung
In dem Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) nach persönlicher Akteneinsicht eine Stellungnahme abgegeben. Darin wurden die Schutzbehauptungen des Rädelsführer auf Z118 durch drei Zeugenvernehmungen widerlegt. Das ermittelnde Polizeirevier in Bad Schönborn hat selbst und in Amtshilfe anderer Polizeireviere im Auftrag der Staatsanwaltschaft den Beschuldigten und die Zeugen vorladen und vernehmen lassen. Bei vier Zeugen konnten die aktuell ladungsfähigen Anschriften bisher (noch) nicht ermittelt werden. Der Beschwerdeführer hat nun bei der Staatsanwaltschaft beantragt, diese Zeugen zur Aufenthaltsermittlung polizeilich ausschreiben zu lassen. Wurde die aktuelle Wohnadresse ermittelt, sind diese Zeugen zur Vernehmung vorzuladen. Kommen diese Zeugen einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nicht nach, dann droht ein Ordnungsgeld bis zu 1 Tsd Euro oder bei nicht Bezahlung Ordnungshaft bis zu 6 Wochen. Bei einem geladenen Zeugen liegen diese Voraussetzungen bereits vor. Inzwischen dürfte ein Haftbefehl gegen diesen Zeugen erlassen worden sein. Darüber hinaus wurden drei Zeugenvernehmungen von Bedienstete der JVA Kislau beantragt. Diese werden durch die Meldungen des Geschädigten & Anzeigeerstatters die begangenen Beleidigungen(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) bestätigen können. Schon die momentane Beweislast reicht aus, die öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten Andreas K. zu erheben. Die weiteren Ermittlungsergebnisse werden die dringenden Tatverdachte erhärten. Inzwischen hat auch die 2. Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen vier ehemalige Gefangene auf Z110 am 4. Juni 2018 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stattgefunden. Sobald auch diese 62 Seiten Aktenkopien hier eingetroffen sind, wird der Beschwerdeführer & Geschädigte dazu Stellung nehmen und entsprechende Anträge stellen. Das Motto lautet weiterhin: Keine rechtsfreien Räume in der JVA Kislau. Gegen die Knasthierarchie in allen JVAs, wo auch immer diese in Erscheinung tritt. Jeder Täter muss dienstrechtlich, strafrechtlich und zivilrechtlich mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und verurteilt werden....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3646 |