K13online(D.Gieseking) ./. Bundesrepublik Deutschland: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eingelegt | |||||
Pforzheimer Justizskandal wird nun nach der Nicht-Annahme-Entscheidung des BVerfG vom EGMR wegen des Verstoßes gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRV) geprüft Die am 7. Jánuar 2016 beim BVerfG eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die rechtsfehlerhaften Beschlüsse vom OLG & LG Karlsruhe wurde während der Gefangenschaft des Inhabers dieser Webseiten(D. Gieseking) im Sommer am 23. Juni 2016 nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sind die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft und der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) wurde eröffnet. Die Beschwerde wurde am heutigen 14. Dezember 2016 nach Straßburg gesandt. Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung des Artikels 6 der EMRV - Recht auf ein faires Verfahren. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die ausführliche Beschwerdebegründung wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Der EGMR wird dem Beschwerdeführer alsbald ein Aktenzeichen zuweisen. Im Beschwerdeverfahren wird ein Einzelrichter eine Prüfung vornehmen. Dieser Richter wird zunächst darüber entscheiden, ob der EGMR eine Stellungnahme von der Bundesrepublik Deutschland einholen wird - oder nicht. Fordert der EGMR eine Stellungnahme von Deutschland an, dann kann der EGMR einen Rechtsanwalt für das weitere Verfahren beiordnen. Interessierte und kompetente Rechtsanwälte, die dieses Mandat übernehmen wollen, können ab sofort mit uns in Verbindung treten. Sobald uns der EGMR die Beschwerde-Nummer mitgeteilt hat werden wir weiter berichten... http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home https://dejure.org/gesetze/MRK
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geschrieben von K13online-Redaktion am 27.12.2016 |
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