Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) in der juristischen Praxis unbrauchbar: Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch und Gericht spricht den Angeklagten frei
30.09.2015
Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD ist schuldig: Die Betroffenen von tatsächlicher sexueller Gewalt in der Kindheit können erneut zum Opfer des Gesetzgebers werden, wenn die Justiz aus Mangel an Beweisen freisprechen muss
Bei der letzten Strafverschärfung im Sexualstrafrecht hat der Gesetzgeber am 27. Januar 2015 die Verjährungsfristen bei "sexuellem Kindesmissbrauch", beginnend mit dem 28. Lebensjahr des vermeintlichen "Opfers", auf 30 Jahre erhöht. Vor dem Landgericht in Aichach wurde nun erneut ein Angeklagter freigesprochen, weil nach 16 Jahren nicht bewiesen werden konnte, in welchem genauen Alter(13 oder 14 Jahre) ein Mädchen eine sexuelle Beziehung mit einem heute 41-jährigen Mann hatte. Der Unrechts § 176 ff. StGB ist ein Offizialdelikt. In diesem und allen ähnlich gelagerten Fällen sind alle Verfahrensbeteiligte OPFER des Gesetzesgebers hinsichtlich des § 78 StGB(Verjährungsfristen). Der schwarz-rote Bundesregierung hat bei der letzten Verlängerung der Verjährungsfristen nicht berücksichtigt, dass bereits nach wenigen Jahren keine Straftat gemäß § ff. 176 StGB mehr bewiesen werden kann. Die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte werden unnötig belastet und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf in Zukunft bei ähnlicher Sachlage die Angeklagten freisprechen müssen. Den jeweiligen Angeklagten bzw. Freigesprochenen wird dies überhaupt nicht zu Gute kommen. Denn die berufliche und persönliche Existenz wurde bereits durch den reinen Verdacht & Gerichtverhandlung zerstört. Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD und insbesondere der Bundesjustizminister Heiko Maas trägt die politische Verantwortung dafür. Aber auch die mächtige Lobby von Opfer- und Kinderschutz trägt eine Mitschuld. Die Hetzmedien sowieso. Sogar die Betroffenen von tatsächlicher sexueller Gewalt in der Kindheit können erneut zum Opfer des Gesetzgebers werden, wenn die Justiz aus Mangel an Beweisen freisprechen muss. Im Interesse ALLER Beteiligten ist es deshalb dringend erforderlich, die Verjährungsfristen wieder auf den Zeitraum vor 2013 zurück zu setzen. Es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass der Geschlechtsverkehr vor dem 14. Geburtstag stattgefunden habe, sagte Sabine Igloffstein, Vorsitzende des Schöffengerichts. Ob die Puzzlestücke tatsächlich zusammenpassen würden, könne nach so langer Zeit nicht mehr festgestellt werden....
Auch eine frühere Freundin, die Vermieterin des Angeklagten und sein Sohn konnten keine genauen Angaben dazu machen, wann die Beziehung zwischen der Schülerin und dem Angeklagten begonnen hatte. Der Ex-Freund sagte, sie sei schon 14 gewesen. „Das sind alles Punkte, die sehr widersprüchlich sind“, fasste Staatsanwältin Maiko Hartmann die Aussagen zusammen. Die Angeklagte hatte zwar ausgesagt, dass sie damals 13 Jahre alt gewesen sei. Für die Staatsanwältin war aber „sehr deutlich zu Tage getreten, dass sie ihre Erinnerungen im Rahmen einer Therapie bearbeitet hat“. Hartmann hatte Zweifel, ob die 30-Jährige sich an dieses Detail korrekt erinnerte. Sie plädierte für Freispruch. Dem schloss sich Verteidiger Walter Rubach an.
Auch das Schöffengericht entschied auf Freispruch. Es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass der Geschlechtsverkehr vor dem 14. Geburtstag stattgefunden habe, sagte Sabine Igloffstein, Vorsitzende des Schöffengerichts. „Das Gericht ist nicht überzeugt, dass die Zeugin lügt“, betonte sie. Aber ob die Puzzlestücke tatsächlich zusammenpassen würden, könne nach so langer Zeit nicht mehr festgestellt werden.
Anhörung im Rechtsausschuss: Scharfe Kritik & Ablehnung von allen Sachverständigen zum Gesetzentwurf des Justizministers Heiko Maas(SPD) zur Verschärfung im Sexualstrafrecht
14.10.2014
Deutscher Anwaltsverein(DAV): Rechtsanwalt Rüdiger Deckers vertritt rund 67.000 Anwälte und fordert von der Bundesregierung, auf eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht zu verzichten
Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht mit großer Mehrheit gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) ausgesprochen. Überwiegend gab es von den Rechtexperten auch scharfe Kritik bis Anlehnung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf zu den §§ 184b & 184c StGB sowie zum § 201a StGB. Der vorliegende Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) erfüllt das Bestimmtheitsgebot in Art. 103 II Grundgesetz nicht. Auch die Alternativ-Vorschläge in den Formulierungen der Tatbestandsmerkmale einiger Sachverständiger sind verfassungswidrig. Die K13online Redaktion schließt sich den Rechtsauffassungen des DAV an und fordert von den Mitgliedern des Rechtsausschusses bzw. von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass kein verfassungswidriges Gesetz das Bundesgesetzblatt erreicht. Die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und unsere Kommentierungen lesen Sie mit einem Klick auf mehr...
Keine erneute Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch: Staatsanwalt Christoph Gillot beantragt Freispruch wegen Mangel an Beweisen nach 16 Jahren einer vermeintlichen Tat
19.08.2014
Vorsitzender Richter Gerhard Amend sprach Angeklagten frei und übt in seiner Begründung Kritik an der erneut geplanten Verlängerung von Verjährungsfristen: "Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe"
Vor etwa 16 Jahren soll sich ein heute 35-jähriger Mann an seinen beiden Neffen, damals zwischen sieben und 13 Jahre alt, vergangen haben. Heute sind die Neffen junge Männer im Alter von 27 und 22 Jahren. "Ich gehe nicht davon aus, dass wir das Geschehen vor 16 Jahren im Kern feststellen können", so Staatsanwalt Gillot. Trotzdem wurde dem freigesprochenen Angeklagten dieses Gerichtsverfahren auferlegt. Ganz offensichtlich hat die Opferanwältin der Neffen, Kristina Freifrau von Imhoff, der Staatsanwaltschaft & dem Gericht dieses Verfahren aufgezwungen. In seiner Urteilsbegründung übte Amend allgemein Kritik an Überlegungen, die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen zu verlängern. Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe. Licht ins Dunkel zu bringen sei schon bei Ereignissen, die weniger weit zurück liegen, schwierig genug. Die K13online Redaktion fordert mit vielen weiteren Rechtsexperten, die Verjährungsfristen nach der letzten Verschärfung im Jahre 2013 nicht schon wieder zu verlängern. Der Bundesjustizminister Heiko Maas ist gefordert, dem Drängen von Kinder- und Opferschutzvereinen nicht nachzugeben...
Verjährungsfristen im Zivilrecht & Sexualstrafrecht erweitert: Deutscher Bundesrat billigt neues Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG)
03.05.2013
Bärendienst an Kinder- und Opferschutz: Beweisführung im Zivilrecht(Schadensersatzansprüche) & Sexualstrafrecht(§ 176 ff. StGB) bereits nach einigen Jahren fast unmöglich
Der Deutsche Bundesrat hat auf seiner 909. Sitzung unter Tagesordnungspunkt TOP 7 das neue StORMG(Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) gebilligt. Die gravierende Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht(Schadensersatzansprüche) von drei auf 30 Jahre wird zu Gerichtsverfahren führen, die nicht zum gewünschten Erfolg der Kläger führen können. Bereits nach einigen Jahren ist eine Beweisführung fast nicht mehr möglich. Eine Klageabweisung zu Gunsten des vermeintlichen "Täters" wird für ein weiteres Trauma bei den echten Missbrauchsopfern führen. Das Gleiche gilt erst Recht bei der Ausweitung im Sexualstrafrecht zu § 176 ff. StGB. Freisprüche wegen mangelnder Beweise werden heute erwachsene Missbrauchsopfer in der Kindheit erneut in eine seelische Verzweiflung stürzen. Mit dem neuen StORMG haben sich Kinder- und Opferschutz Vereine einen Bärendienst erwiesen. Auch der Gesetzgeber glaubt fest daran, etwas für die Opfer getan zu haben. Dies ist mit Nichten der Fall....