Hildesheimer Bischof Trelle zu Missbrauchsvorwürfen gegen den 1988 verstorbenen Bischof Janssen: Eine Plausibilitätsprüfung und gesicherte Beweise sind zwei verschiedene Ebenen | |||||
Eidesstattlichen Erklärung des "Opfers" liegt vor: Das heiße aber nicht, dass jeder, der behauptet, Opfer zu sein, einen Vertrauensvorschuss bekommt" Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle hat für einen differenzierten Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen plädiert. "Eine Plausibilitätsprüfung und gesicherte Beweise sind zwei verschiedene Ebenen". Das sagte Trelle beim Medienempfang des Bistums in Hildesheim. Wenn etwas plausibel sei, bedeute dies nicht, "dass es so war". Am vergangenen Freitag hatte das Bistum mitgeteilt, dass dem 1988 verstorbenen Janssen vorgeworfen werde, in seinen ersten Amtsjahren einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Im vorliegenden Fall würde sich eine solch falsche Abgabe jedoch nicht mehr beweisen lassen, weil der beschuldigte Bischoff bereits im Jahre 1988 verstorben ist. Die Anschuldigung auf sexuellen Kindermissbrauch beruht ALLEIN auf die eidesstattliche Abgabe des vermeindlichen Opfers. Die Verlängerungen der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht am 27. Januar 2015 sind praktisch eine Einladung, solche Missbrauchsvorwürfe ungestraft erheben zu können. Der bis Dato unbescholtene Angeschuldigte kann auf diese Weise massiv verunglimpft werden. K13online fordert deshalb erneut, die Verjährungsfristen wieder auf einen realistischen Zeitraum von drei Jahren zu ändern. Der Gesetzgeber hatte sich durch die Opferlobby unter politischen Druck setzen lassen. Die neuen Gesetze sind in der juristischen Praxis nicht umsetzbar.... Zitate Dies solle nicht heißen, "dass ich jetzt alles eine Nummer kleiner mache", so Trelle weiter. Aber einen "glasklaren Nachweis für das Eine oder Andere wird man nie erbringen können", da der Beschuldigte verstorben sei. Auch bei ihm selbst blieben "Reste von Unsicherheit, Skepsis und Zweifel". Gleichzeitig wies der Bischof darauf hin, dass die Plausibilitätsprüfung der Vorwürfe gegen Janssen wie üblich auch mit einer eidesstattlichen Erklärung des Opfers verbunden gewesen sei. "Wenn die Aussage nachvollziehbar ist, soll sie nicht angezweifelt werden", betonte Trelle. Das heiße aber nicht, "dass jeder, der behauptet, Opfer zu sein, einen Vertrauensvorschuss bekommt". Mit der Zahlung einer Anerkennungsleistung sei grundsätzlich "kein Urteil in der Sache verbunden und auch keine Bestätigung der Tatabläufe", so der Bischof. Vielmehr solle diese Zahlung dem Opfer ein Signal geben, dass "wir ihm nicht aus Eigeninteresse misstrauen". Es handele sich um eine Art "seelisches Schmerzensgeld", auch wenn klar sei, dass Geld die seelischen Verletzungen nicht heilen könne. K13online Anmerkungen Die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Im vorliegenden Fall würde sich eine solch falsche Abgabe jedoch nicht mehr beweisen lassen, weil der beschuldigte Bischoff bereits im Jahre 1988 verstorben ist. Die Anschuldigung auf sexuellen Kindermissbrauch beruht ALLEIN auf die eidesstattliche Abgabe des vermeindlichen Opfers. Die Verlängerungen der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht am 27. Januar 2015 sind praktisch eine Einladung, solche Missbrauchsvorwürfe ungestraft erheben zu können. Der bis Dato unbescholtene Angeschuldigte kann auf diese Weise massiv verunglimpft werden. K13online fordert deshalb erneut, die Verjährungsfristen wieder auf einen realistischen Zeitraum von drei Jahren zu ändern. Der Gesetzgeber hatte sich durch die Opferlobby unter politischen Druck setzen lassen. Die neuen Gesetze sind in der juristischen Praxis nicht umsetzbar....
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geschrieben von K13online-Redaktion am 13.11.2015 |
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