Neue Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) fordert wegen ARD-Sportschau-Sendung KEINE erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht: Sportvereine müssen jeden Missbrauch anzeigen | |||||
Sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt in Sportvereinen ist KEIN Tabu mehr: Das Thema der einvernehmlichen Pädophilie & Pädosexualität in Sportvereinen ist jedoch ein großes TABU und wird andauernd ignoriert und verschwiegen Schon seit vielen Jahren ist das TABU der sexuellen Gewalt gegen Kinder/Jugendliche in Sportvereinen gebrochen worden. Dazu bedurfte es keiner Sendung der ARD-Sportschau. Schutzkonzepte gibt es bereits überall im Sport. Nicht thematisiert wird jedoch die Pädophilie und stellt daher ein großes TABU dar. Auch die Kindersexualität wird nicht diskutiert. Natürlich sind auch viele Pädophile & Pädosexuelle beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig. Aus aktuellem Anlass einer noch nicht veröffentlichen Sport-Studie hat sich auch die neue Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) aus der Sommerpause kurz zu Wort gemeldet. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist schon ziemlich ungewöhnlich fordert sie keine erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht der Schand §§ 176, 182 und 184 StGB. Lambrecht verweist lediglich darauf, dass die Vereine Strafanzeige erstatten sollen: Täter müssten sich vor Gericht verantworten. K13online weist wiederholt daraufhin, dass Strafanzeigen bei pädophilen Freundschaften und besonders bei einvernehmlicher Sexualität zu großen Schäden für alle Beteiligte führen wird. Erst durch die polizeilichen Ermittlungen und anschließenden Gerichtsverfahren werden Existenzen zerstört. Den Boy- und Girlfriends wird manipulativ eingeredet, sich gefälligst als Missbrauchsopfer zu fühlen und darzustellen, obwohl sie dem pädosexuellen Kontakt oder Beziehung eindeutig zugestimmt hatten. Die psychischen Folgen für die Jungs und/oder Mädchen bewirken einen Zwiespalt zwischen Wahrheit und Unrechtsgesetze. Oft fühlen sind die Kids als Verräter an ihren pädosexuellen Freunden. Betroffene Kinder & Jugendliche tragen in pädophilen Liebesbeziehungen kein Strafgesetzbuch bei sich. Sie können oft nicht nachvollziehen, warum eine solche intime Freundschaft verboten sein soll. Deshalb bedarf es vom Gesetzgeber zumindest einer Strafausschluss-Klausel, damit die Ermittlungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip nicht mehr zur Strafverfolgung verpflichtet sind.... https://www.zeit.de/news/2019-07/15/lambrecht-sportvereine-muessen-jeden-missbrauch-anzeigen +
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geschrieben von K13online-Redaktion am 16.07.2019 |
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