Neue Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) fordert wegen ARD-Sportschau-Sendung KEINE erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht: Sportvereine müssen jeden Missbrauch anzeigen

Sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt in Sportvereinen ist KEIN Tabu mehr: Das Thema der einvernehmlichen Pädophilie & Pädosexualität in Sportvereinen ist jedoch ein großes TABU und wird andauernd ignoriert und verschwiegen

Schon seit vielen Jahren ist das TABU der sexuellen Gewalt gegen Kinder/Jugendliche in Sportvereinen gebrochen worden. Dazu bedurfte es keiner Sendung der ARD-Sportschau. Schutzkonzepte gibt es bereits überall im Sport. Nicht thematisiert wird jedoch die Pädophilie und stellt daher ein großes TABU dar. Auch die Kindersexualität wird nicht diskutiert. Natürlich sind auch viele Pädophile & Pädosexuelle beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig. Aus aktuellem Anlass einer noch nicht veröffentlichen Sport-Studie hat sich auch die neue Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) aus der Sommerpause kurz zu Wort gemeldet. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist schon ziemlich ungewöhnlich fordert sie keine erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht der Schand §§ 176, 182 und 184 StGB. Lambrecht verweist lediglich darauf, dass die Vereine Strafanzeige erstatten sollen: Täter müssten sich vor Gericht verantworten. K13online weist wiederholt daraufhin, dass Strafanzeigen bei pädophilen Freundschaften und besonders bei einvernehmlicher Sexualität zu großen Schäden für alle Beteiligte führen wird. Erst durch die polizeilichen Ermittlungen und anschließenden Gerichtsverfahren werden Existenzen zerstört. Den Boy- und Girlfriends wird manipulativ eingeredet, sich gefälligst als Missbrauchsopfer zu fühlen und darzustellen, obwohl sie dem pädosexuellen Kontakt oder Beziehung eindeutig zugestimmt hatten. Die psychischen Folgen für die Jungs und/oder Mädchen bewirken einen Zwiespalt zwischen Wahrheit und Unrechtsgesetze. Oft fühlen sind die Kids als Verräter an ihren pädosexuellen Freunden. Betroffene Kinder & Jugendliche tragen in pädophilen Liebesbeziehungen kein Strafgesetzbuch bei sich. Sie können oft nicht nachvollziehen, warum eine solche intime Freundschaft verboten sein soll. Deshalb bedarf es vom Gesetzgeber zumindest einer Strafausschluss-Klausel, damit die Ermittlungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip nicht mehr zur Strafverfolgung verpflichtet sind.... 

https://www.zeit.de/news/2019-07/15/lambrecht-sportvereine-muessen-jeden-missbrauch-anzeigen



+

 


Neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht(SPD) widerspricht Innenministerkonferenz: Keine erneute Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB 30.06.2019

Erste Amtshandlung nach Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin: Entlassung der Staatssekretärin Christiane Wirtz, Chefin des Leitungsstabs, der Chefin des Kabinettsreferats und vom Chef der Kommunikationsabteilung 

Gleich nach der Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin hat Christine Lambrecht vier führende Mitarbeiter/Innen in ihrem Hause entlassen. Außerdem ist der Leiter des Ministerbüros wegen dieser Personalentwicklung auf eigenen Wunsch gegangen worden. Als Favoritin für die Nachfolge von Wirtz gilt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Margaretha Sudhof. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein solcher Personalwechsel im Sinne einer rationalen Sexualpolitik positiv auswirken wird. Jedenfalls hat sich Lambrecht gegenüber Heise-Online dahin gehend geäußert, dass es in ihrer Amtszeit keine weitere Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geben wird. Damit dürfte der Beschluss der Innenministerkonferenz von Mitte Juni vom Tisch sein. K13online begrüßt die Entscheidung der neuen Bundesjustizministerin Lambrecht, keine weiteren Verschärfungen im diesbezüglichen Sexualstrafrecht in Angriff nehmen zu wollen. Jedoch will auch  sie an dem Gesetzgebungsverfahren ihrer Vorgängerin Barley(SPD) zur Verschärfung beim "Cyber-Grooming" festhalten. Als Juristin & Rechtsanwältin müßte Lambrecht aber eigentlich erkennen können, dass diese erneute Ausweitung ein politischer Irrweg ist. Der Deutsche Anwaltverein & weitere Rechtsexperten haben sich bereits dagegen ausgesprochen. Sollte es dennoch zur Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss kommen, dann richten sich die Mehrheitsverhältnisse nach den Fraktionsstärken im Bundestag. Die Fraktionen der Opposition sollten sich mit möglichst vielen Sachverständigen gegen die Einführung des Versuchsstrafbestandes aussprechen. Kommt es jedoch zu einer Anhörung im Rechtsausschluss, dann wird K13online eine neue Mailingliste mit allen Mitgliedern dieses Aussschuss einrichten. Darüber werden wir dann Newsletters an alle Fraktionen versenden und darin scharfe Kritik an diesem Gesetzesvorhaben zum deutlichen Ausdruck bringen. Zunächst hat jedoch die parlamentarische Sommerpause begonnen... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3902 
geschrieben von K13online-Redaktion am 16.07.2019 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion