Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau: Anstaltsleiterin Hügle verweigert berechtigte Einsicht in die Gefangenpersonalakten von Dieter Gieseking (K13online)
22.09.2017
Laufende Dienstaufsichtsbeschwerde: Ergänzende Begründung im Ermittlungsverfahren gegen bestimmte JVA-Bedienstete in Kislau an das Ministerium der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg gesandt
Im laufenden Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren gegen die Anstaltsleiterin der JVA Kislau wurde die ergänzende Begründung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen bestimmte Bedienstete nun auch an das Justizministerium Baden-Württemberg gesandt. Zuvor hatte die Anstaltsleiterin Hügle die berechtigte Eínsicht in die Gefangenenpersonalakten von Dieter Gieseking (K13online) abgelehnt. Auf eine diesbezügliche Beschwerde wurde jedoch verzichtet, weil die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bereits Akteneinsichten gewährt hatte. Aus den Ermittlungsakten & Gefangenenakten gehen nicht nur begangene Straftaten, sondern auch mehrfach dienstrechtliche Vergehen von Kislauer JVA-Bedienstete hervor. Das Justizministerium wurde zur Prüfung und Einholung von Stellungnahmen der betroffenen Bediensteten aufgefordert. Wir erwarten geeignete Maßnamen im Wege der Dienst- und Fachaufsicht durch das Justizministerium. Eine Meldung an die "Nationalstelle zur Verhütung von Folter" ist bisher noch nicht erfolgt, aber bleibt weiterhin vorbehalten. Wir erwarten weiterhin eine vollständige und lückenlose Aufklärung über alle Vorfälle & Vorkommisse in der JVA Kislau. Insbesondere über den Verbleib von 24 Tabletten, die dem Beschwerdeführer am Entlassungstag ausgehändigt worden waren und sich nun zur Prüfung über die Herkunft der Medikamente wieder in Besitz der JVA befinden. Der Beschwerdeführer sollte auf dem Haftraum 110 von den Mitgefangenen gezwungen werden, einen Tabletten-Cocktail einzunehmen, um einen vorgetäuschten Suizid zu begehen. Wenige Tage zuvor gab es auf diesem Haftraum bereits einen vermeintlichen Suizid eines Gefangenen, der dem Beschwerdeführer bekannt war. Sollten die weiteren Ermittlungen hinreichende Anhaltspunkte ergeben, dann ist der dringende Tatverdacht des versuchten Mordes durch die Zelleninsassen 110 gegeben. Die JVA Kislau hat durch die Weigerung von inhaltlichen Stellungnahmen mehrfach versucht, alle Vorfälle zu vertuschen. Strafanzeige wegen Unterschlagung von Beweismaterial wurde bereits erstattet. Lesen Sie die aktuellen Schriftsätze des Beschwerdeführers und die Verweigerung der Aktensicht durch die Anstaltsleiterin mit einem Klick auf weiterlesen...
+++ Straf- und Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Bedienstete der JVA Kislau: Begründung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe versandt +++
19.09.2017
Aufgrund der Einsichten in die Ermittlungsakten & Gefangenenakten müssen weitere Beschuldigtenvernehmungen & Zeugenvernehmungen von Bediensteten der Kislauer JVA durchgeführt werden
Aus den Ermittlungsakten gegen bestimmte JVA Bedienstete in Kislau und insbesondere aus den Gefangenenakten haben sich weitere Beschuldigte und Zeugen ergeben, die nun durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bzw. die ermittelnde Krimininalinspektion für Amtsdelikte vernommen werden müssen. Dazu hat der Anzeigeerstatter(D. Gieseking) eine 13-seitige Begründung an die Ermittlungsbehörden gesandt. Zum Teil müssen die Ermittlungen nicht wieder aufgenommen, zum anderen Teil müssen die Ermittlungen fortgeführt werden und zum nächsten Teil sind zwei neue Strafanzeigen hinzugekommen. Weitere JVA-Bedienstete müssen lediglich als Zeugen vernommen werden. In der Begründung befinden sich auch Stellungnahmen des Anzeigeerstatters zu Aktennotizen, zum Beispiel zum Anstaltsspychologen. Die Begründung ist auch Bestandteil der laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium in Baden-Württemberg. Ein Gefangener in der Obhut des Staates muss von einer Justizvollzugsanstalt erwarten können, dass weder von den Bediensteten noch von den Gefangenen Straftaten gegen Ihn begangen werden. Auch dürften keine dienstrechtlichen Vergehen gegangen werden. All dies war in der JVA Kislau nicht durchgehend gegeben. Wie soll ein Gefangener im Strafvollzug befähigt werden, ein straffreies Leben zu führen, wenn in JVAs Straftaten & Dienstvergehen geduldet und sogar gefördert werden. Deshalb muss es in jeder Hinsicht Konsequenzen geben, damit Wiederholungen nahezu ausgeschlossen werden können. Lesen Sie die 13-seitige Begründnung mit einem Klick auf weiterlesen....
Dienstaufsichtsbeschwerde(Erwiderung) an das Ministerium für Justiz und Europa in Baden-Württemberg gegen die Justizvollzugsanstalt Kislau (Außenstelle von Bruchsal)
21.08.2017
Der Protagonist "Karl" im Artikel der Süddeutschen Zeitung(SZ) und im Podcast des Bayerischen Rundfunks(BR) outet sich als Inhaber von K13online Dieter Gieseking * Zeitgleich wird auch die betroffene JVA Kislau geoutet
Alle Protagonisten der 8-teiligen Artikelserie in der SZ und den drei Podcast beim BR wurden von den Journalisten Alexander Krützfeldt & Eva Achinger aus Schutzgründen der Gefangenen anonymisiert. Ebenso wurden die betroffenen JVAs nicht namentlich benannt. K13online hat sich dazu entschlossen, beides zu outen und namentlich zu benennen. Die damaligen Missstände in der JVA Kislau müssen öffentlich bekannt und aufgedeckt werden. Wir erwarten weiterhin eine vollständige Aufklärung aller Vorfälle und Vorkommnisse. Zur vorläufig abgewiesenen Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ein weiterer Schriftsatz an das Justizministerium in Baden-Württemberg gesandt. Einsicht in die Gefangenbuchakten & Krankenakten wurde beantragt, damit eine ausführliche Beschwerdebegründung erfolgen kann. Im SZ-Artikel "Gefangen in der Ohnmacht" & im BR-Podcast "Gewaltexesse auf Zelle" werden Sicherheitskonzepte vorgezeigt, die in anderen JVAs existieren und angewandt werden. Diese Sicherheitskonzepte sollen Bedrohungen und Übergriffe auf pädophile Gefangene oder Sexualstraftäter im Allgemeinen verhindern. K13online hat nun beim Justizministerium angefragt, ob und welche Sicherheitskonzepte in der JVA Kislau vorhanden waren bzw. vorhanden sind. Darüber hinaus läuft eine Frage für alle JVAs in Baden-Württemberg. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gab es in der Vergangenheit schon oftmals ähnliche Angriffe auf Pädophile im Strafvollzug, die nicht an die Öffentlichkeit gekommen sind. Wir möchten diese betroffenen Pädophilen ermutigen, mit uns Kontakt aufzunehmen und uns darüber zu berichten. K13online hat der sogenannten Knasthierarchie im Gefängnis den Kampf angesagt. Auch JVA-Bedienstete, die eine solche Hierarchie dulden, sich daran beteiligen oder sogar fördern, müssen dienstrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wir bieten allen Betroffenen unser Mithilfe, Rat und Tat an. In eigener Sache werden wir bei aktuellen Ereignissen fortlaufend berichten. Neue Dokumente finden Sie mit weiterlesen...