Sollte es sich so zugetragen haben wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, dann ist dieses wieder ein tragischer Fall des Unrechts. Der Junge hat, wie wohl fast alle Jungs in dem Alter, Spaß am Sex. Von einem Missbrauch kann überhaupt keine Rede sein. Sofern der Richter pädopil ist - es gibt in allen Berufen pädopil-liebende Menschen-, dann sollte Er JETZT dazu stehen. Die Putzfrau des Bades, die die Polizei geholt hatte, sollte lieber entlassen werden. Der Junge wird auch in Zukunft der Lust des Ornanierens nachgehen. Viel Spaß dabei !
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Verdächtiger Richter im Sex-Fall aus U-Haft entlassen
Mann wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen in U-Haft - Keine Fluchtgefahr mehr - Anklage in wenigen Wochen
München (APA) - Wende im Fall des angeblichen sexuellen Missbrauchs an einem Minderjährigen durch einen Tiroler Bezirksrichter im Alpenbad Alpamare im bayerischen Bad Tölz: Der Jurist wurde am Montag aus der Untersuchungshaft in München entlassen. Laut Staatsanwaltschaft besteht keine Fluchtgefahr mehr. Die Anklage könnte bereits in wenigen Wochen stehen.
Die Haftrichter kamen zu dem Schluss, dass der Bursche, an dem sich der Richter vergangen haben soll, für älter als 13 Jahre eingeschätzt werden könnte, erklärte Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Donnerstag gegenüber der APA. Gegen eine Kaution in der Höhe von 5.000 Euro kam der 44-Jährige wieder auf freien Fuß.
Nach Einschätzung der zuständigen Richter könnte der Bub auch 15 oder 16 Jahre alt sein. In diesem Fall dürfte der Beschuldigte nach Meinung des Beschwerdegerichtes zwar auch mit einer Haftstrafe rechnen, diese würde aber in einem wesentlich geringeren Ausmaß ausfallen, machte Winkler deutlich. Der Tatverdächtige könnte dann eventuell für drei Jahre hinter Gittern landen. Sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren wird in Deutschland mit einer Haft zwischen zwei und 15 Jahren bestraft.
Gegen die Haftentlassung reichte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. In der kommenden Woche wird das Oberlandesgericht darüber entscheiden.
"Wir gehen davon aus, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren stellen wird", sagte Winkler. Aus derzeitiger Sicht dürfte der Prozess gegen den Richter in Deutschland geführt werden. Der Oberstaatsanwalt hielt es für wahrscheinlich, dass die Anklageschrift im Laufe des Juli fertig sein wird.
Für Winkler steht fest, dass der Jurist den 13-Jährigen sexuell benutzt hat. "Auch wenn der Bursche damit einverstanden war, handelt es sich um einen Missbrauch". Aussage gegen Aussage würde in dem Fall stehen, erläuterte der Oberstaatsanwalt: Während der Bub gesagt haben soll, er sei zu den sexuellen Handlungen gezwungen worden, soll der Richter angegeben haben, dass die Handlungen auf gegenseitigen Wunsch erfolgt seien. "Wenn sich der Beschuldigte als Opfer darstellt, so ist das schlichtweg ein Verkennen der Tatsachen", meinte Winkler dazu. Der Richter sei sein eigenes Opfer. "Er hätte sich erkundigen müssen, wie alt der Junge tatsächlich ist".
Der Jurist aus dem Unterland soll am 29. Mai mit einem 13-Jährigen in einer Toilette des Erlebnisbades Oralverkehr gehabt haben. Einen Tag nach dem Vorfall soll der Bub neuerlich im Alpamare aufgefallen sein. Über ihn wurde von der Badeleitung ein Besuchsverbot verhängt, nachdem er angeblich provozierend an seinem Körper herumgespielt hat. Der Richter wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens in Österreich muss darüber entschieden werden, ob er seinen Beruf weiter ausüben darf.