"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Belgischer Aufklärungsfilm Puberty & de Menstruatie: Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim beantragt beim Amtsgericht die Einziehung von DVD-Aufklärungsfilmen 05.04.2017

Legalität und Herausgabe des belgischen Aufklärungsfilmes muss in Deutschland juristisch erstritten werden: Sexuele Voorlichting - Puberty - Sexual Edocation for Boys & Girls & de Menstruatie

Die Staatsanwaltschaft(Sta) Karlsruhe/Pforzheim hat mit Antragsschrift vom 1. März 2017 beim Amtsgericht in Pforzheim ein Einziehungsverfahren beantragt. Der Inhaber von K13online hatte zuvor auf die Herausgabe der DVD-Aufklärungsfilme nicht "freiwillig" verzichtet. Die Sta vertritt weiterhin die fehlerhafte Rechtsauffassung, dass die Inhalte die Straftatbestände der §§ 184b + 184c StGB erfüllen. Im Jahre 2012 hatte das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim das Strafverfahren gemäß 154a StPO eingestellt. Das Oberlandgericht Karlsruhe hatte daraufhin die Einziehung im Revisionsverfahren aufgehoben. Die Antragsschrift der Sta hat nun das Amtsgericht mit Schriftsatz vom 28. März 2017 erreicht. K13online hat mit Schriftsatz vom 1. April 2017 bereits eine 1. Stellungnahme abgegeben und beantragt, das Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung zu eröffnen. Ebenso wurde die Beiordnung einer Fachanwältin beantragt, die im Zuge des Verfahrens eine ausführliche Gründung und mehrere Beweisanträge beim Amtsgericht einreichen wird. Die Aufklärungsfilme "Puberty & de Menstruatie" sind im Internet auf diversen Webseiten gelistet. Der Film wurde im Jahre 1991 bei Landstar Films produziert. Der Regisseur Roland Deronge und alle Jungen & Mädchen Darsteller werden im Film namentlich genannt. Das es sich bei diesem Film um die Aufklärung von Jungen & Mädchen handelt ist klar und deutlich erkennbar. Die sexuellen Filmsequenzen sind in einen aufklärenden Gesamtkontext eingebettet. Damit sind die zwei Aufklärungsfilme durch das Grundgesetz geschützt. Es bedarf im Einziehungsverfahren einer gerichtlichen Feststellung der Legalität auch für Deutschland. K13online wird diese Verfahren notfalls durch alle Gerichts-Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht führen...

http://www.landgericht-karlsruhe.de/pb/j1162656,Lde/Startseite



 

  



 


[updates] Pforzheimer Justizskandal(2. Instanz - Teilerfolg): Landgericht erklärt K13online Link auf das Schutzalter-Blog für legal & Belgischer Aufklärungsfilm "Puberty" nicht illegal(Verfahrenseinstellung) 05.12.2012

Revision beim Oberlandesgericht(3. Instanz): Zwei Datenträger sind keine "Kinderpornos" + Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendpornos bestritten * Sechs Datenträger mit "Jugendgefährdung" keine Verbreitungsabsicht

Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim konnte beim Richter Heidrich ein erster Teilerfolg erreicht werden. Einen Freispruch gab es bei der Verlinkung von einem K13online-News auf das Schutzalter-Blog. Das Verfahren wegen des Ausklärungsfilmes "Puberty" wurde nach § 154a Abs. 2 StPO eingestellt. Dem Richter Heidrich konnte leider nicht die Einsicht vermittelt werden, dass auch die zwei Datenträger mit angeblich "Kinderporno" legal sind. Ebenso bestand keine Verbreitungsabsicht bei den sechs Datenträgern mit angeblicher Jugendgefährdung. Der Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendporno wurde bestritten. Richter Heidrich setzte das nun erwiesene UNrechtsurteil des Amtsgerichtes von 10 Monaten auf 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung herab. Dadurch wurde erneut ein UNrechtsurteil verkündet und das Verfahren geht nun weiter in die Revision zum Oberlandesgericht nach Karlsruhe....

 http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2416

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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