http://www.intrinet.de/news/multimedia/news/118,241662.html
Richter und Staatsanwälte haben offensichtlich einen großen Nachholbedarf an Fachwissen, wenn es um die Bewertung von "Kinderpornografie" geht. Sind diese doch gerade in Trier nicht in der Lage und fähig zwischen strafrechtlicher Pornografie und erlaubten Bildern und Texten zu unterscheiden. Schnell wurde noch vor der Berufungsverhandlung im Fall des PRD-Stefan-Textes eine zusätzliche Tagung zum Thema einberaumt. Möge diese dazu beitragen, dass die Trierer Staatsanwaltschaft sowie Amts- und Landgericht, zur zu späten Einsicht gelangt, dort einen großen Fehler begangen zu haben.
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Kommentare
Leserbrief an den TV:
von K13Online am 09.09.2003
Der Vortrag des Strafrechtlers Hilgendorf spricht eine klare Sprache. Offensichtlich gibt es gerade in Trier für Staatsanwälte und RichterInnen einen diesbezüglich großen Nachholbedarf an Fachwissen. Haben diese schlimmer Weise bis heute nicht erkannt, dass das Urteil in Sachen "Krumme13" und PRD-Stefan-Text Unrecht war. Bei der Berufungsverhandlung am 29.9.03 besteht also noch die Chance das verhängte Fehlurteil zu korregieren.