Letzter Verhandlungstag vor dem Amtsgericht(AG) Bad Kreuznach gegen Boylover wegen Thailand-Sex mit Jungen am 13. September 2017 um 14 Uhr

Kostenlose "Urlaubsreise" des Zeugen "Mos" von Thailand nach Deutschland und zurück: Verteidigung erwartet wahrheitsgemäße Aussage von einvernehmlichen Sexualkontakt mit Boylover

Das Amtsgericht in Bad Kreuznach lässt zum vorgezogenen Verhandlungstermin am Mittwoch, den 13. September 2017, den heute 25-jährigen Mann "Mos" einfliegen. Im jugendlichen Alter zwischen 13 und 15 Jahren soll der damalige Junge ein Sex-Abenteuer mit einem deutschen Boylover bei einer Urlaubsreise in Thailand gehabt haben. Das ein solcher Zeuge aus dem weit entfernten Ausland geladen wird, um hier eine Aussage vor Gericht zu machen, ist äußerst selten. Das Thailändische Konsulat musste wegen einem Visa eingeschaltet werden. Der Zeuge "Mos" kommt mit einer Begleiterin nach Deutschland. Eine kostenlose Urlaubsreise für Beide. Am gleichen Tag sollen auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gehalten werden. Gleich im Anschluss soll das mündliche Urteil verkündet werden. Ein "Kuhhandel" zwischen den Verfahrensbeteiligen kam nicht zu stande. Die Verteidigung geht davon aus, dass der Zeuge "Mos" eine wahrheitsgemäße Aussage macht und damit den einvernehmlichen Sexualkontakt bestätigen wird. Dennoch ist eine Verurteilung aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze der Schand §§ 176 ff. & 184 ff. StGB zu erwarten. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können jedoch auf Bewährung ausgesetzt werden. Sofern widererwartend eine Freiheitsstrafe über zwei Jahren verkündet werden sollte, hat die Verteidigung bereits Berufung vor dem Landgericht in Erwägung gezogen. In diesem Fall wird der Zeuge "Mos" eine weitere Deutschlandreise antreten können. Vielleicht sogar mit dem angeklagten Boylover gemeinsam. K13online kann so kurzfristig und aus Kostengründen nicht als Prozessbeobachter zur Berichterstattung nach Bad Kreuznach anreisen. Gleichgesinnte Zuschauer werden geben, mit uns in Kontakt zu treten. Voraussichtlich werden die lokalen Medien Rhein-Zeitung, Allgemeine Zeitung und der SWR berichten. Dazu und aus Informationen der Verteidigung wird auch K13online ein weiteres News publizieren...  

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(Amtsgericht in Bad Kreuznach)


K13online Aktivitäten - Prozessberichterstattung vom Amtsgericht Bad Kreuznach am 14. Juni 2017: Zeugenvernehmungen Generalstaatsanwalt ZIT + Frankfurter Psychologe 15.06.2017

Spieglein, Spieglein an der Wand: Gegen Frankfurter Psychologen/Zeugen ist seit 2013 ein Ermittlungsverfahren wegen gleichartiger Deliktsarten anhängig und die Staatsanwaltschaft will demnächst Anklage ergeben

Die K13online Redaktion war zum 3. Verhandlungstermin am 14. Juni 2017  um 13 Uhr nach Bad Kreuznach angereist. Die Verhandlung fand im Sitzungssaal 30 vor dem Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Hill(Amtsgerichts Direktorin & Pressesprecherin) statt. Als Zeuge waren der Generalstaatsanwalt Frankfurt - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität(ZIT) - geladen. Der GStA konnte zum Sachverhalt keine wesentlichen Angaben mehr machen. Bekannt wurde jetzt, dass dieses besagte Video mit dem Thailändischen Jungen "Mos" schon im Jahre 2013 beim Psychologen bei seiner Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde. Seitdem ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Psychologen anhängig. Gleich zu Anfang der Verhandlung weisst die Richterin Ihn auf § 55 StPO - Auskunftsverweigerungsrecht - hin. Alle Verfahrensbeteiligte versammeln sich am Richterpult und schauen an einem Notbook ca. 5 Minuten Filmsequenzen von den Filmaufnahmen an. Die Richterin fragt den Psychologen, ob Er der Mann sei, der in einem Spiegel bei den Filmaufnahmen zu sehen ist. "Ja", er kennt das Video, sagt er. Das verlesene rechtsmedizinische Gutachten hat keine schlüssige Bestimmung über das reale Alter des Jungen "Mos" auf dem Video ergeben. Es könnte zwischen 12 und 16 Jahren liegen, so der Verteidiger Michael Bernard. Richterin Hill wird eine Anfrage an das Thailändische Konsulat richten, ob dieses Haushaltsbuch hinsichtlich der darin enthaltenen Altersangabe von 13 Jahren vergleichbar ist mit einer Geburtsurkunde. Zum nächsten Verhandlungstermin am 5. Juli 2017 wird Sie die Ermittlungsakte des Psychologen im Verfahren des hiesigen Angeklagten heranziehen. Die Hauptverhandlung hat darüber hinaus ergeben, dass die für den Psychologen zuständige Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit ebenfalls Anklage wegen gleichartiger Deliktsarten erheben wird. Weitere Gerichtstermine wurden zum 27. Juli und 14. August 2017 um jeweils 9 Uhr anberaumt. K13online wird über beide Verfahren weiterhin berichten....

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geschrieben von K13online-Redaktion am 11.09.2017 Drucken

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