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Kanadischer Justizskandal um AZOV-Films: Gericht spricht Shop-Inhaber Brain Way in 1. Instanz für schuldig * Berufung gegen Unrechtsurteil eingelegt * Antrag auf Haftprüfung/Entlassung gestellt 16.05.2015

Die Sexfantasien der Richterin Thorburn: "In einem Film wird 48 minutenlang eine Nacktszene gezeigt,  worin ein kleiner Junge langsam und verführerisch ein fettes Huhn genüsslich verspeist, wobei er mit seinen Lippen stöhnend lutscht und leckt

Von der deutschen und internationalen Presse fast völlig ignoriert hat ein kanadisches Gericht den Shop-Inhaber von AZOV-Films, Brain Way, für schuldig befunden. Das Strafmaß dieses Unrechtsurteiles wurde noch nicht verkündet. Der Verteidiger von Way, Rechtsanwalt Nyron Dwyer, hat sofort nach der Schuldsprechung Berufung eingelegt und einen Haftprüfungstermin wegen der überlangen U-Haft von vier Jahren beantragt. Laut Gericht sollen von 176 FKK-Darstellungen 60 Inhalte "Kinderpornos" sein. Der Toronto-STAR hatte im Jahre 2011 mit den Ermittlungsbehörden gemeinsame Sache gemacht und ist das weltweit einzige Online-Medium, welches bisher über das Gerichtsverfahren berichtet hat. Der Fall AZOV hatte in über 90 Ländern der Welt für riesige Hatzschlagzeilen um einen angeblichen Kinderpornoring gesorgt. Fakt ist jedoch, dass es dabei um reine Nacktaufnahmen mit Jungs gegangen ist. Allein in Deutschland wurden rund 800 Betroffene zu Justizopfern. Zwei Spade-Verdächtigte begingen Selbstmord: Ein englischer Lehrer und der Stabscheff eines US-Senators. Bei Sebastian Edathy wurde das Verfahren mit einer Geldauflage eingestellt. Weitere Verfahren in Deutschland wurden eingestellt oder die Justizzopfer wurden freigesprochen. Bei anderen Betroffenen ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen oder diese wurden wegen "Zufallsfunde" verurteilt. Die Operation "Spade/Selm" hatte ihren Ursprung in Kanada. Richterin Thorburn hat sich die FKK-Filme ganz offensichtlich aus der Sicht eines Pädophilen angeschaut. Ihre Fantasie nimmt demnach eine sexualisierte Haltung ein. Nur aus diesem Grund stuft Sie die Inhalte als Kinderpornos ein. Eine solche rechtliche Bewertung gibt es in Deutschland nicht - und mit Sicherheit auch nicht in Kanada. Die Gesetze können nur die tatsächlichen Inhalte unter Strafe stellen, aber nicht die Sichtweise des Betrachters. Brains Way wird mit seinem Verteidiger mit Sicherheit durch alle gerichtlichen Instanzen gehen. Ein gerechter Freispruch in Sachen AZOV-Shop würde das Unrecht & den Justizskandal auch gerichtlich und deutlich zum Ausdruck bringen....  

http://www.thestar.com/news/crime/2015/05/12/canadas-biggest-child-porn-case-ends-with-conviction-on-15-charges.html



Deutsche Übersetzung des Artikels im Toronto STAR mit K13online Kommentaren

 

Kanadas größter Kinderpornographiefall endet mit einem Schuldspruch in 15 Fällen

Das Queensway Videogeschäft von Brian Way, bei dem die Polizei im Jahr 2011 bei einer Untersuchung 187 000 Bilder und 8000 Videos sicherstellte, hatte internationale Auswirkungen.

Von Robert Cribb, Auslandskorrespondent, veröffentlicht am Dienstag, 12 Mai 2015

Diesen Dienstag wurde Brian Way offiziell zum auflagenstärksten und berühmt-berüchtigtste Kinderpornofotograph von Kanada. 

Der 43 Jahre alte Mann aus Toronto, der die letzten 4 Jahre im Gefängnis saß und auf seinen Prozess wartet, da er Videos von nackten, vorpubertären  und pubertären Jungs veröffentlicht und verkauft hatte, erhielt einen eindeutigen Richterspruch durch Julie Thorburn vom Obersten Gerichtshof in Kanada Toronto: Schuldig!

K13online Anmerkungen

In der Tat gehört dieser AZOV-Fall zu den weltweit größten Justizskandalen der Rechtsgeschichte. Man beachte die zahlenmäßige Differenz zwischen der Gesamtheit und den wenigen angeklagten FKK-Filmen etc...   

 

Insgesamt wurde Way in 15 von 16 Fällen überführt und erwartet nun einen Urteilsspruch, der ihm eine noch längere Gefängnisstrafe auferlegen könnte. 

Als der Schuldspruch verlesen wurde, saß der glattrasierte Way ausdruckslos vor der Richterin Thorburn, sie direkt anschauend.

Die Wiederholung des Wortes „schuldig“ im Gerichtshof setzte der jahrzehntelangen Geschichte von Ways kinderpornographischen Ambitionen ein Ende, die er auf einer Webside mit dem Namen Azovfilms.com. anbot. Von einem unscheinbaren Geschäft aus, am Queensway gelegen, verkaufte Way Tausende Videos und Bilder an Kunden in der ganzen Welt. 

Als die Polizei von Toronto sein Geschäft im Jahr 2011 durchsuchte und dabei 187 000 Bilder und mehr als 8000 Videos beschlagnahmte, führte das zum größten Kinderpornographieskandal in der kanadischen Geschichte und zum weitausgedehntesten, woran Polizeikräfte in 90 Ländern beteiligt waren.

Bevor die so benannte "Aktion Spade"’ vorüber war verhaftete und belastete die Polizei Hunderte von Ways weltweiten Kunden – darunter Doktoren, Rechtsanwälte, Trainer, Lehrer und Priester.

K13online Anmerkungen

Allein in Deutschland sind der Operation "Spade" rund 800 Betroffene zum Justizopfer gefallen. Siehe dazu unsere News-Archive. 

 

„Niemals zuvor hatten wir einen solchen Fall mit solch weitreichender Streuung und der für mich so bedeutend wurde“, sagte Jill Cameron, Ko-Staatsanwalt, nach dem Urteilsspruch: Ich denke, dass ich diese Bilder nicht mehr vergessen kann. Ihre Gesichter verfolgen mich. Die Wirkung auf die Kinder und das Material, das von hier aus ging – es verschlägt einem den Atem.

Die weltweiten Tentakel des Kinderpornographiegeschäftes wurden zerschlagen.

Mehr als Hundert Verhaftungen wurden in Kanada vorgenommen, mehr als 76 in den USA und noch 350 in anderen Ländern. Die durchgeführten Polizeiermittlungen brachten nach Polizeiangaben mehr als 400 betroffene Kinder in Sicherheit, die auf den Bildern und Videos abgebildet waren.

K13online Redaktion

Diese Lügen eines Staatsanwaltes verschlägt einem den Atem. Es ist kein Fall eines Kindes öffentlich bekannt geworden, welches in Sicherheit gebracht werden musste. Kein Kinderpornogeschäft wurde zerschlagen, sondern ein völlig legaler Online-Shop mit dem Namen AZOV-Films. Legale FKK-Filme wurden plötzlich zur "Kinderpornografie" erklärt, um das begangene Unrecht und den weltweiten Aufwand zu rechtfertigen. Ein Skandal ohne Beispiel.  

 

Der Skandal löste einen politischen Umsturz aus und führte in Deutschland zu einer Veränderung der Gesetzgebung, die Kinderpornographie betreffend, nachdem ein hochgestellter Politiker öffentlich als Kunde von Azovfilms.com identifiziert worden war.

K13online Anmerkungen

Der Fall Edathy wurde auf unseren Webseiten ausführlich behandelt - und die Berichterstattung ist noch lange nicht abgeschlossen.

 

In England sorgte das Way-Angebot für Schlagzeilen darüber wie langsam die englischen Autoritäten nur auf die von Toronto gelieferten Informationen reagierten, weswegen mögliche Raubfische der Ermittlungen Spade entkamen.

K13online Anmerkungen

Nicht nur in England waren sich die Ermittlungsbehörden zu Anfang sehr unsicher, ob überhaupt eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden sollte. Eine riesen Pressekonferenz in Kanada hatte jedoch alle beteiligte Staaten unter massiven Druck gesetzt. In Insiderkreisen war weltweit bekannt geworden, dass in allen betroffenen Ländern Hausdurchsuchungen bei AZOV-Kunden drohten. Die Ermittlungsbehörden in Kanada haben also durch diese Pressekonferenz selbst dafür gesorgt, dass die Betroffenen vorgewarnt waren. Bereits am Tage der Hausdurchsuchung bei Brain Way im Jahre 2011 wusste die informierte Pädophilenszene im weltweiten Internet darüber Bescheid. Deshalb kann man davon ausgehen, dass viele Betroffene entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen hatten. Die weltweiten Hausdurchsuchungen hatten demnach sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Trotzdem wurden diese Durchsuchungen durchgeführt und zerstörten Tausende von Existenzen.  

 

Anzuführen wäre noch: zwei Spade-Verdächtigte begingen Selbstmord: ein englischer Lehrer und der Stabscheff eines US-Senators.

K13online Anmerkungen

Diese zwei Suizide sind nur die Spitze des Eisberges. Der STAR erwähnt diese Fakten nur beiläuftig. Ein Medienskandal, der seines Gleichen sucht.

 

Der STAR schaute sich bei Azovfilms.com gekaufte Filme als Teil der sechs Monate dauernden Ermittlungen an; sie ließ die Polizeieinheit von Toronto gegen Kinderausbeutung hinter die Kulissen blicken.

K13online Anmerkungen

Auch in Deutschland wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Polizeiaktionen in enger Zusammenarbeit mit Hatzmedien durchgeführt. Eine solche Handhabung verstößt gegen alle rechtstaatlichen Prinzipien. Ermittlungsbehörden werden dadurch massiv unter medialen Druck gesetzt. Die Behörden werden dadurch praktisch genötigt, Straftaten zu konstruieren, um unschuldige Menschen verfolgen zu können. Eine Kooperation zwischen Medien & Justiz führt zu fatalen Folgen für die Justizopfer. Der STAR ist das bisher einzige Internet-Medium, welches über die Gerichtverhandlung im Fall AZOV berichtet hat. Kein deutsches Medium hat bisher darüber berichet. Ein Medienskandal ohne Beispiel.  

 

Die Filme beinhalteten Bilder von jungen nackten Jungs, ringend, provokant posierend und Szenarios spielend, die auch Abbildungen ihrer Genitalien beinhalteten. 

Das STAR exklusiv Interview mit jungen rumänischen Jungs, die auf den Way Videos zu sehen waren, bestätigte, dass diese von dem Filmherstellpartner von Way Markus Roth hereingelegt wurden, auf dem Film gezeigt wurden, ohne zu wissen, dass ihre Bilder rund um die Welt herum verkauft würden. Die meisten sprachen davon beschämt worden zu sein und nun geächtet, in dem kleinen nördlichen Dorf, wo sie leben.

K13online Anmerkungen

In FKK-Filmen ist es völlig normal, dass die Darsteller nackt und die Genitalien zu sehen sind. Nichts daran ist verwerflich. An dieser Stelle wird die Lügenpresse vom STAR besonders deutlich. Markus Roth hat inzwischen Versicherungen an Eidesstatt vorgelegt, worin seine Jungs in den FKK-Filmen bestätigen, dass fast alle Darsteller von dem Verkauf der Filme gewußt haben. Richtig ist jedoch, dass diese Jungs nun in Ihrem Dorf "geächtet" sind. Schuld daran trägt jedoch die Skandalpresse, die die Jungs als Darsteller geoutet haben. 

 

Richterin Thorburn erklärte, dass 60 der 176 vorgelegten Filme als Beweis gegen Way dienten, da sie nach Kanadas Definition auf Kinderpornographie zutreffen, zumal in ihnen „lange Nacktszenen“ vorkommen, wobei die „Kameraführung auf die Genitalien zoomt“, wofür es „keinen Grund gäbe vom Leitmotiv Nacktheit des Drehbuches her“ und, dass „sexualisierte Posen gezeigt würden“.

Ein Film beispielsweise zeigt 48 minutenlang eine Nacktszene, in einem Teil, einen kleinen Jungen, langsam und verführerisch ein fettes Huhn genüsslich essend, wobei er mit seinen Lippen stöhnend lutscht und leckt. 

In einen anderen Film werden Jungs gezeigt, die sich gegenseitig Zahnpasta auf ihre nackten Körper machen und später Brücken turnend, mit ihren Penissen in der Luft zeigen, sagte sie. 

Thorburn schloss ihre Rede ab mit der Feststellung: Die Filmdarstellungen wurden mehr und mehr sexualisiert... Ich bin befriedigt über die unzweifelhafte Tatsache, dass diese Filme eindeutig für einen sexuellen Zweck gemacht wurden.

K13online Anmerkungen

Was für eine wahnsinnige Auslegung der AZOV-Film-Inhalte. Die Richterin Thorburn hat sich die FKK-Filme also ganz offentlichtlich aus der Sicht eines Pädophilen angeschaut. Ihre Fantasie nimmt demnach eine sexualisierte Haltung ein. Nur aus diesem Grund stuft Sie die Inhalte als Kinderpornos ein. Eine solche rechtliche Bewertung gibt es in Deutschland nicht - und mit Sicherheit auch nicht in Kanada. Die Gesetze können nur die tatsächlichen Inhalte unter Strafe stellen, aber nicht die Sichtweise des Betrachters.  

 

Way hatte ein konstant wachsendes Einkommen, je riskanter seine Filme wurden, erklärte sie, mit einem Verkaufsvolumen, das 2011 rund 1,6 Millionen US-Dollar erreichte. 

Im April 2008 schrieb Way in einer Email: „Wir werden etwas Neues versuchen, sodass ich nicht weiß, wie die Gesetzeshüter reagieren werden,“ sagte Thorburn in ihrer Urteilsbegründung. Was die Wasservideos so gut verkauft hat ist, dass die weiße Unterwäsche durchscheinend ist, schrieb er in einer anderen Email. 

Nyron Dwyer, der Rechtsanwalt von Way, erklärte, dass sein Klient gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen werde, auch auf längere geschlossene Haftunterbringung: „Er sei schon für lange Zeit eingeschlossen.“

K13online Anmerkungen

Brain Way wird demnach in die Berufung gegen dieses Unrechtsurteil gehen. Sein Verteidiger Nyron Dwyer wird zusätzlich wegen der überlangen Untersuchungshaft einen Haftprüfungstermin beantragen. Ziel dieses Antrages wird vermutlich sein, dass Way aus der U-Haft entlassen wird. Ein solcher Antrag hat nach deutschem Recht dann Aussicht auf Erfolg, wenn die zuerwartende Haftstrafe die vierjährige U-Haft nicht übersteigen wird.

 

Die Chefuntersucherin bei der Polizei von Toronto Det.-Const Lisa Belanger, erklärte, dass sie glücklich über die Entscheidungen sei.

„Ich hoffe nun mehr über diese Gesamtausbeutung von Kindern zu hören, die dieses Geschäft verursacht. Letztendlich war es der gleiche Junge in all den Filmen, obgleich die Richterin meint, dass sie alle mehr oder weniger im Fadenkreuz gestanden hätten.“ 

Jennifer Strasberg, Mitkollegin von Hauptermittler Cameron, sagte aus, dass sie sich mit den jungen Opfern während des Verlaufes der Ermittlungen identifiziert hätte.

„Wir fühlten uns, als ob wir mit ihnen aufwachsen würden. Wir wollten für sie was tun, denn sie haben nun mit der Tatsache zu leben, dass ihre Bilder überall im Netz für immer zu finden sind.“ 

Die Staatsanwaltschaft sagte, dass sie einen Antrag auf psychiatrische Begutachtung von Way als Vorbedingung ersucht.

Die maximale Gefängnisstrafe für Täter ist ein Jahrzehnt. Doch der Staat könnte Nachfolgestrafen verhängen.

K13online Anmerkungen

Das kanadische Gericht hat Brain Way in der Verhandlung zwar für "schuldig" befunden, aber noch kein Strafmaß verhängt. Die gerichtliche Bekanntgabe über die Haftdauer wird in absehbarer Zeit noch verkündet werden. Die K13online Redaktion wird weiterhin über diesen Justizskandal berichten...

 


Diskussionen im Deutschen Jungsforum & Boychat

http://jungsforum.net/messages/275184.htm?thread

 

 

http://www.boychat.org/messages/1439547.htm

 

 


Deutsches Jungsforum: Notariell beglaubigte Erklärung vom FKK-Produzenten Markus Roth (Nickname Gabriel) zu AZOV-Films, die bisher von rund 1/3 der Jungendarsteller als heutige Erwachsene unterschrieben wurde 11.04.2015

Jungendarsteller von AZOV-Filmen: Ich halte es für skandalös, dass wir von der nationalen und internationalen Presse als Opfer eines Ringes für Kinderpornografie dargestellt wurden, und dass wir für journalistische Zwecke dazu missbraucht werden

Im Deutschen Jungsforum für Boylover hat der FKK-Film Produzent Markus Roth(Nickname Gabriel) eine notarielle Erklärung veröffentlicht. Roth war einer der früheren Filmemacher bei AZOV-Films in Kanada gewesen. Die ehemaligen Jungendarsteller haben nun als Erwachsene nochmals die Legalität der Filminhalte bestätigt: Die Teilnahme an diesen Filmen sowie der Umstand, dass ich für andere nackt zu sehen bin, beeinträchtigte und beeinträchtigt mich weder seelisch noch psychisch. Ich bestätige ebenso, dass es bei den beteiligten Jungs allgemein bekannt war, dass diese Filme für kommerzielle Zwecke erstellt wurden und im Internet zum Verkauf angeboten wurden. Herr R. zeigte uns bei verschiedenen Gelegenheiten diese Internetseite. Mir war bekannt, dass das Geld für unsere damaligen Ausflüge und Unternehmungen aus den Einnahmen der Verkäufe dieser Filme stammte. Ich halte es für skandalös, dass wir von der nationalen und internationalen Presse als Opfer eines Ringes für Kinderpornografie dargestellt werden und dass wir für journalistische Zwecke dazu missbraucht werden, indem wir als Opfer dargestellt werden. Damit steht notariell beglaubigt fest, dass es bei diesen FKK-Filmen im AZOV-Shop keine Kinderporno- oder Missbrauchsopfer der Jungendarsteller gibt. Die Lügenpresse der Mainstream-Medien ist aufgefordert, ihre Falschdarstellungen in Folgeberichterstattungen richtig zu stellen. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf die Wahrheit. Die Erklärungen der FKK-Jungendarsteller werden auch in ein Buch über AZOV-Films bzw. des Filmemachers & Autors Markus Roth einfließen. Lesen Sie mehr über diesen Journalisten-SKANDAL im Deutschen Jungsforum/BoyChat oder mit einem Klick auf mehr...

 http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3027
SKANDAL: Gesamte Mainstream-Medien in Deutschland unterschlagen Prozessauftakt gegen früheren AZOV-Shop-Inhaber Brian Way(43) in Kanada wegen angeblicher Kinderpornos 03.04.2015

Toronto STAR interviewte AZOV-Jungendarsteller vom deutschen FKK-Produzenten Markus Roth: Alle Jungs bestätigten, dass es keine Misshandlungen oder Ausbeutungen gegeben hat 

In Kanada hat am letzten Montag der Prozess gegen den AZOV-Shop Inhaber Brian Way begonnen. Way wartete seit fast vier Jahren in Untersuchungshaft auf seine Gerichtverhandlung. Sein Verteidiger vertritt die Rechtsauffassung, dass die 176 Videos aus dem öffentlichen Shop keinen ausdrücklich sexuellen Inhalt hatten und damit als legal einzustufen sind. In nur sechs Fällen aus seinem privaten Besitz hat sich Way schuldig bekannt. Die kanadische Polizei hatte in einer riesen Pressekonferenz einen großen Kinderpornoring verkündet, der von der Weltpresse gierig aufgegriffen und falsch publiziert wurde. Als Folge dieser medialen Hatzkampage hatten sich zwei Justizopfer in den USA und Großbritannien das Leben genommen. Die sogenannte "Dunkelziffer" dürfte weit höher liegen. In Deutschland wurden über 800 Betroffene zu Justizopfern, darunter auch ein BKA-Beamter und Sebastian Edathy. KEIN deutsches Mainstream-Medien hat bisher über diese Gerichtverhandlung berichtet. Dabei liegt der Ursprung im Fall Way in Kanada. Die deutsche Presse müsste bei einer Berichterstattung ihre Vorverurteilung & Falschdarstellung revidieren. Ganz offensichtlich besteht an der Wahrheit kein mediales Interesse mehr. Die deutsche Öffentlichkeit soll offenbar nicht erfahren, dass es zu keinem Zeitpunkt einen "Kinderpornoring" gegeben hat. Ein solcher Medien-Skandal ist bisher einmalig in der deutschen Medienlandschaft nach Kriegsende. Das kanadische Gericht wird in absehbarer Zeit sein Urteil fällen. Way wird für die Filme verurteilt werden, die sich als "Kinderpornos" in seinem Privatbesitz befanden. Nach kanadischem Recht wird er jedoch bei einem rechtstaatlichen Verfahren wegen der FKK-Filme im AZOV-Shop freigesprochen werden müssen. Würde dies so eintreffen, dann wird so gut wie nichts übrig bleiben. Den deutschen Mainstream-Medien wird ein solches Urteil wohl kaum eine Schlagzeile wert sein....

 http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3025

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

K13online Pressemitteilung: AZOV-Films-Inhaber Brain Way in Kanada für "schuldig" befunden von K13online
am 16.05.2015

An alle Medien-Empfänger dieser Mailingliste(86): Sie befinden sich in diesem Verteiler unsere Pressemitteilungen, weil Sie in den letzten Jahren über K13online/Gieseking & dem Thema der Pädophilie berichtet haben. Oder weil Sie sich an uns gewandt haben, um Informationen zu erhalten. Sie können sich jeder Zeit wieder austragen lassen. Antworten Sie auf diese Rundmail einfach mit RE. Wir tragen Sie dann sofort wieder aus. Alle anderen Empfänger von Journalisten und Redaktion der Print- TV- und Hörfunkmedien informieren wir auch weiterhin mit aktuellen Nachrichten zur Pädophilie…
________________________________________

Sehr geehrte Journalisten/innen & Redaktionen!

Alle großen Medien hatten in Deutschland beim damaligen Bekanntwerden über den Fall AZOV-Films in Kanada und später in Deutschland mit riesigen Schlagzeilen berichtet. Jetzt wurde der Shop-Inhaber Brain Way von einem kanadischen Gericht für schuldig befunden – und KEIN deutsches Online Medium hat bisher darüber berichtet. Einen solch ignorierenden Journalismus können weder wir noch viele andere Menschen in unserem Lande nachvollziehen.

Ganz offensichtlich wurde diese Nachricht auch von keiner Deutschen Presseagentur aufgegriffen und damit auch nicht an alle Journalisten & Redaktionen verteilt. Damit sind alle deutsche Medien der Verpflichtung einer aktuellen Berichterstattung über einen weltweit bekannten Fall AZOV-Films nicht nachgekommen. Es stellt sich also die Frage nach den Gründen. Nach unserer Ansicht liegt der Verdacht nahe, dass die Medien kein Interesse mehr an der Wahrheit haben. Ein nicht geringer Teil der Medien müsste bei einer weiteren Berichterstattung ganz offensichtlich ihre bisherige Desinformation in großen Teilen revidieren bzw. richtig stellen. Die Empfänger dieser Pressemitteilung können jetzt jedenfalls nicht mehr behaupten, sie hätten von dem Gerichtverfahren nichts gewusst.

Für alle deutsche Medien besteht weiterhin die Möglichkeit einer Berichterstattung, denn das Strafmaß bzw. die Haftdauer von Brain Way wurde noch nicht verkündet. Darüber hinaus hat die Verteidigung bereits Berufung eingelegt, so dass dieses Gerichtverfahren noch viele Monate bis Jahre andauern wird, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegen wird. Auch bei einem erwartenden Freispruch auf dem Instanzenwege sind die deutschen Medien laut Pressekodex des Deutschen Presserates gehalten, darüber zu berichten.

Wir bieten den deutschen Medien unsere Mithilfe bei den Recherchen über die Hintergründe dieses AZOV-Falles an. Aus Insiderkreisen ist uns eine überwiegend andere Sichtweise bekannt geworden wie anfangs in der Medienlandschaft zu lesen und zu sehen war. Ein guter und fairer und objektiver Journalismus zeichnet sich bekanntlich dadurch auch, dass alle Beteiligte zu Worten kommen. Die Leserschaft hat einen Anspruch auf die Wahrheit. Die Medien tragen gerade bei dieser Deliktsart eine besondere Verantwortung, der sie nach unserem Wissen bisher nicht im ausreichenden Maße nachgekommen sind. Es kann doch nicht sein, dass wir die Einzigen in Deutschland sind, die über die Gerichtverhandlung vom früheren Shop-Inhaber AZOV-Films berichten….

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking

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