"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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K13online Wahlempfehlungen zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017: Bündnis Grundeinkommen(BGE) oder Demokratie in Bewegung(DiB) 24.09.2017

K13online Wahlempfehlung an die Deutsche Pädophilenszene: Boylover & Girllover können mit gutem Gewissen keine im Bundestag vertretenen Parteien wählen, die sich gegen Pädophile & Pädosexualität positioniert haben 

Pädophile & Pädosexuelle, die íhre sexuelle Identität als Maßstab für ihre Wahlentscheidung zu Grunde legen, können keine im aktuellen Bundestag vertretenen Parteien wählen. Die Bundesregierung aus CDU/CSU + SPD trägt die Verantwortung der letzten Strafverschärfungen der Schand §§ 176 ff. und 184 ff. StGB sowie des § 201a StGB, die am 27. Januar 2015 in Kraft getreten waren. Im Prinzip befindet sich keine Partei auf dem Stimmzettel, die sich auch nur ansatzweise für die politischen Interessen der sexuellen Minderheit von Pädophilen einsetzen wollen. Für Pädophile & Pädosexuelle, die sich dennoch an den Bundestagwahlen beteiligen wollen, empfehlen wir Ihre Stimme der Partei "Bündnis Grundeinkommen(BGE) oder der Partei "Demokratie in Bewegung(DiB)" zu geben. K13online hat sich jedoch für eine öffentliche Protestwahl entschieden. Mit Ausnahme der zwei oben genannten Parteien GBE + DiB wurden alle anderen Parteien auf dem Wahlzettel mit einem schwarzen Balken durchgestrichen. Alternativ wurde am Ende des Wahlzettels ein neuer Kreis zum Ankreuzen hinzugefügt: Pädophilie-Partei Deutschland(PPD). Eine solche Partei, die sich für die politischen Interessen der Pädophilen einsetzen könnte, gab es schon einmal in den Niederlanden. Die Pädophilenszene in Deutschland ist jedoch seit vielen Jahren - wenige Ausnahmen bestätigen die Regel - im politischen Bereich pädophiler Themen völlig desinteressiert. Daran muss sich auch K13online orientieren. Mit der Ungültigmachung des Wahlzettels ist jedoch eine politische Botschaft verbunden: Wir fordern für unser Klientel eine gesellschaftliche, mediale und politische Teilhabe an allen demokratischen Entscheidungsprozessen. In einer pluralistischen Gesellschaft haben auch wir einen Spruch auf Mitwirkung, die die Themengebiete der Pädophilie betreffen. Unsere Wahlempfehlungen sind kein Aufruf zum Wahlboykott. K13online nimmt an der Wahl zum Bundestag teil und bringt damit einen Protest zum Ausdruck, der eine Botschaft sein soll. Gerne können sich daran andere Wähler/Innen beteiligen. Ein Wahlbeispiel des Wahlzettels finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen.... 

http://www.bundestag.de



=))


 

(Der mittlere Teil des Wahlzettels fehlt) 


 



Bundestagswahl 2017: Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU & SPD beschlossen schon am 22. Juni 2017 massiven Grundrechteabbau durch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung 31.08.2017

Online-Petition gegen Überwachungsgesetze & Spionagesoftware: Oppositionsfraktionen von GRÜNE + LINKE halten neue Gesetze für operative Eingriffe in die Grundrechte und damit für verfassungswidrig

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Bundesregierung gegen die Stimmen der Opposition ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, welches die Grundrechte weiter einschränkt. Die verfassungswidrigen Gesetze wurden unter Ausschluss des Bundesrates und des Datenschutzbeauftragten bereits am 12. Juni 2017 in einem unzulässigen Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht. Der GRÜNE Abgeordnete Ströbele sprach von einem „substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. „Quer durch das Strafgesetzbuch“ würden in dem Gesetzentwurf 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden können. Darunten befinden sich natürlich auch die Schand §§ 176 ff & 184 ff StGB. Die Terrorgefahr dient nur als Vorwand, um den schleichenden Grundrechteabbau zu legitimieren. Was nun vorliege, sei „eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, sagte Jörn Wunderlich von den Linken. Aus Ausnahmemaßnahmen zur Terrorabwehr sollten „Standardmaßnahmen der Polizei werden“. Wie hier Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollten, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Neben einer im Sicherheit noch kommenden Verfassungsbeschwerde hat auch ein politsch aufmerksamer Bundesbürger ein Online-Petition gestartet: Änderung der strafprozessualen Regelungen im Hinblick auf Online- bzw. Hausdurchsuchungen. K13online hat diese Petition bereits mit gezeichnet. Wir rufen alle Besucher/Innen unserer Webseiten, Bürger- und Menschenrechtlicher sowie Pädophile auf, diese Petition ebenfalls mit zu zeichnen. Am 24. September 2017 finden die Bundestagswahlen statt. Erteilen auch Sie der CDU/CSU & SPD eine klare Absage. Auf der Webseite des Deutschen Bundestag wird über den Grundrechteabbau bereits debattiert...  

https://k13-online.net/news.php?s=read&id=3421 

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