Acht Jahre Freiheitsstrafe für Knut S. beim Landgericht Freiburg: Eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, wurde nicht angeordnet | |||||
Richter Stefan Bürgelin: "Prognostisch günstig sei, dass S. keine Persönlichkeitsstörung habe oder sonst psychisch krank sei * K13online: Das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" therapiert keine Pädophile im Strafvollzug Richter Bürgelin spricht bei seiner mündlichen Urteilsverkündung über die Strafzumessung: Das Geständnis sei - auch bei dem vorliegenden Videomaterial - hilfreich gewesen, ein klares Bild des Angeklagten zu erhalten. "Er hat Reue gezeigt und sich entschuldigt", sagt Bürgelin. "Mehr kann er zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht tun." Den Schmerzensgeldanspruch habe Knut S. anerkannt, zugesichert, dass Zahlungen fließen werden. "Er hat pädosexuelle Neigungen, aber der Sachverständige sagt, das sind schicksalshafte Neigungen", sagt der Richter. Er verweist auf die Aussage des forensischen Gutachters Hartmut Pleines. Diese können eben nicht legal ausgelebt werden. Prognostisch günstig sei, dass S. keine Persönlichkeitsstörung habe oder sonst psychisch krank sei. Der Angeklagte müsse im Rahmen einer Therapie lernen, damit zu leben. "Es ist ja nicht so, dass alle Menschen mit solchen Störungen Hands-On-Delikte begehen", sagt Bürgelin. Entsprechende Therapieangebote seien vorhanden, etwa an der Berliner Charité. K13online stellt richtig: Das Präventionsprojekt "Kein Täter werden"(KTW) nimmt an allen 11 Standorten in Deutschland keine Pädophile an, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft oder schon ein Verfahren bei Gericht anhängig ist. Ebenso sind dort keine Therapien während des Strafvollzuges möglicht. In einigen JVAs gibt es sogenannte Sothas - Sozialtherapien - mit der Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Eine effektive Therapie ist jedoch nach Ansicht von K13online im Strafvollzug nicht möglich. Der Prozess gegen die Haupttäter – Christian L. und die Mutter des Neunjährigen, Berrin T. – beginnt am 11. Juni am Landgericht Freiburg. Ab dem 6. Juni wird gegen einen weiteren Kunden, einen 37-jährigen Schweizer, verhandelt...
Zitate Gegen ein hohes Rückfallrisiko spräche auch das hohe Alter bei den ersten Taten. "Alles was wir gehört haben, waren Vermutungen, Thailand-Urlaube, Kambodscha, das Zeigen eines Videos." Hands-on-Delikte (dabei kommt es zum Körperkontakt, Anm. d. Red.) seien nicht bekannt. S. habe keine gescheiterte Therapie, eine gute Introspektionsfähigkeit. "Zu Lasten bleibt die Störung an sich, die Pädophilie, die pädosexuelle Sexualpräferenz", sagt Bürgelin. "Sie bietet dem Angeklagten keine Möglichkeit, legal seine Sexualität zu leben." Der Angeklagte müsse im Rahmen einer Therapie lernen, damit zu leben. "Es ist ja nicht so, dass alle Menschen mit solchen Störungen Hands-On-Delikte begehen", sagt Bürgelin. Entsprechende Therapieangebote seien vorhanden, etwa an der Berliner Charité, und sollten grundsätzlich ausgebaut werden. "Die acht Jahre, die wir heute verhängt haben, da ist eine Zweidrittel-Entlassung schwer möglich", sagt Bürgelin. Im Gegensatz zu anderen Ersttätern hätten Sexualstraftäter es schwer, Haftverkürzungen zu bekommen. K13online Anmerkungen Das Präventionsprojekt "Kein Täter werden"(KTW) nimmt an allen 11 Standorten in Deutschland keine Pädophile an, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft oder schon ein Verfahren bei Gericht anhängig ist. Ebenso sind dort keine Therapien während des Strafvollzuges möglicht. In einigen JVAs gibt es sogenannte Sothas - Sozialtherapien - mit der Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Eine effektive Therapie ist jedoch nach Ansicht von K13online im Strafvollzug nicht möglich.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 16.05.2018 |
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