Eidesstattlichen Erklärung des "Opfers" liegt vor: Das heiße aber nicht, dass jeder, der behauptet, Opfer zu sein, einen Vertrauensvorschuss bekommt"
Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle hat für einen differenzierten Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen plädiert. "Eine Plausibilitätsprüfung und gesicherte Beweise sind zwei verschiedene Ebenen". Das sagte Trelle beim Medienempfang des Bistums in Hildesheim. Wenn etwas plausibel sei, bedeute dies nicht, "dass es so war". Am vergangenen Freitag hatte das Bistum mitgeteilt, dass dem 1988 verstorbenen Janssen vorgeworfen werde, in seinen ersten Amtsjahren einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Im vorliegenden Fall würde sich eine solch falsche Abgabe jedoch nicht mehr beweisen lassen, weil der beschuldigte Bischoff bereits im Jahre 1988 verstorben ist. Die Anschuldigung auf sexuellen Kindermissbrauch beruht ALLEIN auf die eidesstattliche Abgabe des vermeindlichen Opfers. Die Verlängerungen der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht am 27. Januar 2015 sind praktisch eine Einladung, solche Missbrauchsvorwürfe ungestraft erheben zu können. Der bis Dato unbescholtene Angeschuldigte kann auf diese Weise massiv verunglimpft werden. K13online fordert deshalb erneut, die Verjährungsfristen wieder auf einen realistischen Zeitraum von drei Jahren zu ändern. Der Gesetzgeber hatte sich durch die Opferlobby unter politischen Druck setzen lassen. Die neuen Gesetze sind in der juristischen Praxis nicht umsetzbar....
http://www.domradio.de/themen/bist%C3%BCmer/2015-11-12/bischof-trelle-zu-missbrauchsvorwuerfen-gegen-bischof-janssen
Zitate
Dies solle nicht heißen, "dass ich jetzt alles eine Nummer kleiner mache", so Trelle weiter. Aber einen "glasklaren Nachweis für das Eine oder Andere wird man nie erbringen können", da der Beschuldigte verstorben sei. Auch bei ihm selbst blieben "Reste von Unsicherheit, Skepsis und Zweifel".
Gleichzeitig wies der Bischof darauf hin, dass die Plausibilitätsprüfung der Vorwürfe gegen Janssen wie üblich auch mit einer eidesstattlichen Erklärung des Opfers verbunden gewesen sei. "Wenn die Aussage nachvollziehbar ist, soll sie nicht angezweifelt werden", betonte Trelle. Das heiße aber nicht, "dass jeder, der behauptet, Opfer zu sein, einen Vertrauensvorschuss bekommt".
Mit der Zahlung einer Anerkennungsleistung sei grundsätzlich "kein Urteil in der Sache verbunden und auch keine Bestätigung der Tatabläufe", so der Bischof. Vielmehr solle diese Zahlung dem Opfer ein Signal geben, dass "wir ihm nicht aus Eigeninteresse misstrauen". Es handele sich um eine Art "seelisches Schmerzensgeld", auch wenn klar sei, dass Geld die seelischen Verletzungen nicht heilen könne.
K13online Anmerkungen
Die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Im vorliegenden Fall würde sich eine solch falsche Abgabe jedoch nicht mehr beweisen lassen, weil der beschuldigte Bischoff bereits im Jahre 1988 verstorben ist. Die Anschuldigung auf sexuellen Kindermissbrauch beruht ALLEIN auf die eidesstattliche Abgabe des vermeindlichen Opfers.
Die Verlängerungen der Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht am 27. Januar 2015 sind praktisch eine Einladung, solche Missbrauchsvorwürfe ungestraft erheben zu können. Der bis Dato unbescholtene Angeschuldigte kann auf diese Weise massiv verunglimpft werden. K13online fordert deshalb erneut, die Verjährungsfristen wieder auf einen realistischen Zeitraum von drei Jahren zu ändern. Der Gesetzgeber hatte sich durch die Opferlobby unter politischen Druck setzen lassen. Die neuen Gesetze sind in der juristischen Praxis nicht umsetzbar....
Der SPIEGEL: Katholische Kirche zahlt 10.000 Euro für einen vermeintlichen Missbrauch in den Jahren 1958 bis 1963 an einen damals 10-jährigen Ministranten |
07.11.2015 |
Der Zeitgeist und die Folgen: Der Betroffene kritisiert die ihm gewährte Summe als eine billige Ablasszahlung der Kirche und verlangt die Entfernung der Überreste des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom
Der Betroffene hatte angegeben, dass der Bischof ihn ab dem Alter von zehn Jahren regelmäßig durch Masturbation, Oral- und Analverkehr missbraucht habe. Diese Übergriffe hätten zwischen 1958 und 1963 "unter Ausnutzung der bischöflichen Autorität und Stellung" stattgefunden. Heinrich Maria Janssen (1907 bis 1988), langjähriger Bischof von Hildesheim, soll sich über Jahre an diesem Ministranten vergangen haben. Nach 57 Jahren fällt dem Betroffenen plötzlich ein, dass er im Alter von 10 bis 15 Jahren missbraucht worden sein will. Ein Strafverfahren hatte es nie gegeben und wäre heute sowieso verjährt. Mit der "Anerkennungszahlung" von 10.000 Euro ist der Betroffene jedoch nicht zufrieden: ER erlangt auch die Entfernung der Überreste des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom. K13online ist nun wahrlich kein Freund der kath. Kirche. Aber eine solch unverschämte Forderung setzt dem Ganzen jedoch die Krohne auf. Im heutigen Zeitgeist ist offenbar nichts mehr heilig. Der öffentliche Druck auf die kath. Kirche ist inzwischen offensichtlich so groß geworden, dass sich dort niemand mehr traut, solche absurden Forderungen abzulehnen. Die Macht der Missbrauchslobby sprengt alle Vernunft. Wenn mit bloßen Schilderungen von "Kindesmissbrauch", die 57 Jahre zurück liegen, ohne Beweise gezahlt wird, dann dürfte die kath. Kirche bald pleite sein. Der Bischof war im Jahre 1988 bereits verstorben und kann sich nicht mehr verteidigen. Und der Abzocker kann sich nun einen schönen Lebensabend gestalten. Unglaublich, was wahr....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3173 |