(Update) Pressemitteilung 5/2018 - Prozessvorschau des Amtsgerichts Heilbronn: Gerichtsverhandlung gegen einen allseits beliebten Erzieher wegen vermeindlichen Kinderpornos beginnt am 16. März 2018 um 8:30 Uhr

Kevin F. war ein sehr aktiver Mitarbeiter, etwa bei der Organisation eines Büchercafés. Zu seinen privaten Aktivitäten gehörten durchweg positiv bewertete Kinderpartys, im Theater und bei Fernsehserien hatte er Komparsenrollen

Die komplette Medienlandschaft regt sich im Fall Kevin F. darüber auf, warum der allseits beliebte Kindergartenleiter nicht schon Monate früher von der Kirchengemeinde entlassen wurde. An die schon jetzt eingetretene Zerstörung seiner beruflichen und privaten Existenz denkt offensichtlich niemand. Kevin F. musste laut nur einem Bericht in den Mainstream-Medien bereits seine Wohnung verlassen und in eine andere Stadt umziehen, weil z. B. bei Facebook sein Realname mit Adresse veröffentlicht worden war. In der K13online vorliegenden Pressemitteilung des Amtsgerichts Heilbronn wird ausdrücklich auf den Pressekodex des Presserates hingewiesen, der bekanntlich für Privatpersonen mit hetzerischen Absichten keine Gültigkeit hat. Laut Prozessvorschau des AG Heilbronn haben sich bereits eine Vielzahl von Medien zum 1. Verhandlungstag am 16. März 2018 um 8:30 Uhr angekündigt. Es wird dort also zu einem Medienrummel kommen. Jedoch soll der Gerichtstermin laut Auskunft des Pressesprechers nicht lange dauern. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft lediglich die Anklageschrift verlesen. Demnach wird es zu Fortsetzungsterminen kommen. Der Verteidiger von Kevin F. konnte von uns bisher leider nicht recherchiert werden. Deshalb ist auch eine Kontaktaufnahme mit Ihm (noch) nicht möglich. K13online wird voraussichtlich an einem Verhandlungstag als Prozessbeoachter zur Berichterstattung in einem News teilnehmen. Die sogenannten Mainstream-Medien berichten oftmals völlig einseitig und negativ. Eine Art von "Hofberichterstattung" bestimmen die Inhalte dieser Medien. K13online möchte deshalb eine kleine Gegenöffentlichkeit schaffen. Natürlich werden wir auch den anwesenden Zuschauern im Gerichtssaal bzw. vor dem Gerichtsgebäude für Fragen & Antworten zur Verfügung stehen. Anwesende Journalisten werden jedoch um eine frühzeitige Anfrage für Interviews gebeten. Genehmigungen für eigene Fotoaufnahmen werden eingeholt, so dass wir auch mit presserechtlich korrekten Bildaufnahme unser News illustrieren können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Kevin F. wurde heute wegen eines neuen Vorwurfs nach § 176 ff. StGB festgenommen und in eine JVA eingeliefert. Update 10.03.2018: Der Gerichtstermin am 16. März wurde aufgehoben. Voraussichtlich wird das Verfahren an ein Landgericht verwiesen. Update 22. März; Bei einem Haftprüfungstermin hat das AG Heilbronn entschieden, dass Kevin F. weiterhin in U-Haft bleibt. )  

https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/erzieher-mit-kinderpornos-24941962.html




Pressemitteilung 5/2018 - Prozessvorschau des Amtsgerichts Heilbronn(Auszug - liegt im vollständigen Original der K13online Redaktion vor und ist online nicht verfügbar)

Aufgrund hierzu bereits eingegangener Presseanfragen wird auf folgendes weitere Verfahren hingewiesen, das am 16.03.2018 um 08.30 Uhr verhandelt werden soll:

Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Heilbronn Anklage gegen einen Erzieher aus dem Raum Heilbronn erhoben, dem unter anderem der Besitz von mindestens 10.000 Bildern und 900 Videos mit kinderpornografischem Inhalt zur Last gelegt wird. Die Ermittlungen wurden nach Routinevorgängen der Polizei im Internet von Amts wegen aufgenommen.

Hinweis:
Bei der Berichterstattung kann zum Teil die Nationalität und des Geschlecht des Angeklagten eine Rolle spielen. Es stellt sich deshalb oft das Problem, ob und falls ja in welchen Verfahren die Staatsangehörigkeit bzw. das Geschlecht mitgeteilt werden soll. Da die vorliegende Pressemeldung nur an einen abgegrenzten Personenkreis gerichtet ist und allesamt dem Pressekodex unterfallen habe ich mich dazu entschieden, dies künftig immer mitzuteilen und den Pressevertretern die Entscheidung zu überlassen, ob die Staatsangehörigkeit für ihre Berichterstattung relevant ist. In diesem Zusammenhang wird explizit auf Ziffern 8 ff. des Pressekodex hingewiesen, der auch die übrigen, der Identifizierung dienenden Umstände umfasst.

http://www.amtsgericht-heilbronn.de/pb/,Lde/Startseite


EMail-Mitteilung des Pressesprechers

Sehr geehrter Herr Gieseking, 

bislang wurde der Termin in der letzten Prozessvorschau gemeldet, die ich Ihnen gerne beifüge:

Die Verhandlung soll nach derzeitigem Stand nicht lange dauern.

Eine Fotoerlaubnis für den Sitzungssaal erteilt die Vorsitzende, an die Sie sich hierzu vor der Verhandlung wenden müssen. Eine Fotoerlaubnis für das Haus (die restlichen Räume) wird vom Präsidenten erteilt, an den ich Ihre Anfrage weitergeleitet habe. Grundsätzlich ist das Einverständnis der abgelichteten Personen einzuholen bzw. sind diese in den Aufnahmen unkenntlich zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Lobmüller

Richter am Amtsgericht

Pressesprecher


Existenz Zerstörung bereits eingetreten: Ehemalige Familienministerin Manuela Schwesig(SPD) hatte 2014 den vermeindlichen Kinderporno-Besitzer Kevin F. beim Bundeskongress Elternbetreuung ausgezeichnet 19.02.2018

Beliebt bei Kindern und Eltern: Kevin F. war Kindergartenleiter der Kirchengemeinde Heilbronn, ehrenamtlicher Leiter eines Bücher-Cafes und organisierte Ferienfreizeiten & Geburtspartys für Kinder

Die vom Gesetzgeber & der Justiz garantierte Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil ist beim Thema "Kinderpornos" Schnee von gestern. Sie existiert real nicht mehr und eine mediale Vorverurteilung hat bereits die berüfliche Existenz von Kevin F. zerstört. Er war über 20 Jahre bei den Kindern & Eltern sehr beliebt. Im Jahre 2014 wurde er sogar von der damaligen Bundesfamilienministerin Schwesig(SPD) für ein Video-Projekt mit einem Preis ausgezeichnet. Kevin F. war auch Leiter eines Kindergartens und es gab niemals Gründe zu einer Beanstandung bei der Ausübung seines Berufes. Ehrenamtlich leitet er auch ein Bücher-Cafe und führte Ferienfreizeien mit den Kids durch. Die Lokalpresse berichtete in einer Reihe von Artikeln und lobte sein ehrenamtliches Engagement. All diese Belobigungen & Auszeichnungen sind nun nach einem Fund von vermeindlichen "Kinderpornos" Schnee von gestern und haben keinen pädagogischen Wert mehr. Der Anti-Pädophile-Zeitgeist von heute macht es  möglich, obwohl der Gerichtstermin erst zum 16. März 2018 vor dem Amtsgericht Heilbronn anberaumt wurde. K13online beabsichtigt, an einem Verhandlungstag als Prozessbeoachter zur Berichterstattung in einem News teilzunehmen. Das Familienministerium und die Kirchengemeinde hat alles zu Kevin F. von ihren Webseiten entfernt. Sein Facebook-Profil hat er offenbar selbst off-line gestellt. Denn es gab bereits Angriffe auf seine Person, weil ein blödes & bildliches Schmierblatt Fotos von ihm rechtswidrig veröffentlicht hat. K13online hat dieses Foto hinsichtlich seiner Person unkenntlich gemacht, jedoch zeigt es die frühere Bundesfamilienministerin Schwesig mit einem breiten Lächeln bei der Preisverleihung an Kevin F. Das kann leicht passieren, wenn man einer Partei & Bundesregierung angehört hat, die den Schand § 184 ff. StGB auch für erotische Darstellungen mit Jungs & Mädchen unter Strafandrohung gestellt hat. Immerhin hat sich die anklagende Staatsanwaltschaft & das Amtsgericht NICHT dazu entschlossen, all die Hunderten von Kindern zu vernehmen, mit denen Kevin F. zusammen war. Damit bleibt diesen Kids eine psychische Schädigung erspart...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3551 
geschrieben von K13online-Redaktion am 22.03.2018 Drucken

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