(Update) Pressemitteilung 5/2018 - Prozessvorschau des Amtsgerichts Heilbronn: Gerichtsverhandlung gegen einen allseits beliebten Erzieher wegen vermeindlichen Kinderpornos beginnt am 16. März 2018 um 8:30 Uhr | |||||
Kevin F. war ein sehr aktiver Mitarbeiter, etwa bei der Organisation eines Büchercafés. Zu seinen privaten Aktivitäten gehörten durchweg positiv bewertete Kinderpartys, im Theater und bei Fernsehserien hatte er Komparsenrollen Die komplette Medienlandschaft regt sich im Fall Kevin F. darüber auf, warum der allseits beliebte Kindergartenleiter nicht schon Monate früher von der Kirchengemeinde entlassen wurde. An die schon jetzt eingetretene Zerstörung seiner beruflichen und privaten Existenz denkt offensichtlich niemand. Kevin F. musste laut nur einem Bericht in den Mainstream-Medien bereits seine Wohnung verlassen und in eine andere Stadt umziehen, weil z. B. bei Facebook sein Realname mit Adresse veröffentlicht worden war. In der K13online vorliegenden Pressemitteilung des Amtsgerichts Heilbronn wird ausdrücklich auf den Pressekodex des Presserates hingewiesen, der bekanntlich für Privatpersonen mit hetzerischen Absichten keine Gültigkeit hat. Laut Prozessvorschau des AG Heilbronn haben sich bereits eine Vielzahl von Medien zum 1. Verhandlungstag am 16. März 2018 um 8:30 Uhr angekündigt. Es wird dort also zu einem Medienrummel kommen. Jedoch soll der Gerichtstermin laut Auskunft des Pressesprechers nicht lange dauern. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft lediglich die Anklageschrift verlesen. Demnach wird es zu Fortsetzungsterminen kommen. Der Verteidiger von Kevin F. konnte von uns bisher leider nicht recherchiert werden. Deshalb ist auch eine Kontaktaufnahme mit Ihm (noch) nicht möglich. K13online wird voraussichtlich an einem Verhandlungstag als Prozessbeoachter zur Berichterstattung in einem News teilnehmen. Die sogenannten Mainstream-Medien berichten oftmals völlig einseitig und negativ. Eine Art von "Hofberichterstattung" bestimmen die Inhalte dieser Medien. K13online möchte deshalb eine kleine Gegenöffentlichkeit schaffen. Natürlich werden wir auch den anwesenden Zuschauern im Gerichtssaal bzw. vor dem Gerichtsgebäude für Fragen & Antworten zur Verfügung stehen. Anwesende Journalisten werden jedoch um eine frühzeitige Anfrage für Interviews gebeten. Genehmigungen für eigene Fotoaufnahmen werden eingeholt, so dass wir auch mit presserechtlich korrekten Bildaufnahme unser News illustrieren können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Kevin F. wurde heute wegen eines neuen Vorwurfs nach § 176 ff. StGB festgenommen und in eine JVA eingeliefert. Update 10.03.2018: Der Gerichtstermin am 16. März wurde aufgehoben. Voraussichtlich wird das Verfahren an ein Landgericht verwiesen. Update 22. März; Bei einem Haftprüfungstermin hat das AG Heilbronn entschieden, dass Kevin F. weiterhin in U-Haft bleibt. ) https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/erzieher-mit-kinderpornos-24941962.html Pressemitteilung 5/2018 - Prozessvorschau des Amtsgerichts Heilbronn(Auszug - liegt im vollständigen Original der K13online Redaktion vor und ist online nicht verfügbar) Aufgrund hierzu bereits eingegangener Presseanfragen wird auf folgendes weitere Verfahren hingewiesen, das am 16.03.2018 um 08.30 Uhr verhandelt werden soll: Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Heilbronn Anklage gegen einen Erzieher aus dem Raum Heilbronn erhoben, dem unter anderem der Besitz von mindestens 10.000 Bildern und 900 Videos mit kinderpornografischem Inhalt zur Last gelegt wird. Die Ermittlungen wurden nach Routinevorgängen der Polizei im Internet von Amts wegen aufgenommen. Hinweis: http://www.amtsgericht-heilbronn.de/pb/,Lde/Startseite EMail-Mitteilung des Pressesprechers Sehr geehrter Herr Gieseking, bislang wurde der Termin in der letzten Prozessvorschau gemeldet, die ich Ihnen gerne beifüge: Die Verhandlung soll nach derzeitigem Stand nicht lange dauern. Eine Fotoerlaubnis für den Sitzungssaal erteilt die Vorsitzende, an die Sie sich hierzu vor der Verhandlung wenden müssen. Eine Fotoerlaubnis für das Haus (die restlichen Räume) wird vom Präsidenten erteilt, an den ich Ihre Anfrage weitergeleitet habe. Grundsätzlich ist das Einverständnis der abgelichteten Personen einzuholen bzw. sind diese in den Aufnahmen unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Alexander Lobmüller Richter am Amtsgericht Pressesprecher
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geschrieben von K13online-Redaktion am 22.03.2018 |
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