Des Wahnsinns fette Beute: Hessische Staatsanwaltschaft hat bei einem Amtsgericht Anklage wegen angeblicher Kinder- und Jugendpornos erhoben
16.06.2019
Ursache war laut Anklageschrift ein Bild im sozialen Netzwerk Tumblr: "Ein etwa 11 bis 13 Jahre alter Junge, der mit nacktem Oberkörper vor der Kamera posiert und dabei andeutet, seine Hose herunterziehen zu wollen, so dass das Schambein sichtbar wird"
Die letzte Strafverschärfung des Schand § 184 ff. StGB im Jahre 2015 hat es ermöglicht, dass auch dann Hausdurchsuchungen durchgeführt werden können, wenn die abgebildeten Kinder keine sexuellen Handlungen gemäß § 176 ff. StGB darstellen. Schon erotisch bekleidete Jungs reichen aus, um als "Kinderporno" bewertet zu werden. Eine hessische Staatanwaltschaft hat nun mit sogenannten Zufallsfunden bei ähnlich gelagerten Inhalten in 101 Fällen(§ 184b StGB) & 109 Fällen(§ 184c StGB) Anklage bei einem Amtsgericht erhoben. Weiteres Beispiel: "Auf einem Bild wird gezeigt, wie ein Junge einem anderen, ersichtlich unter 14-jährigen Jungen, in sexualisierter Weise Schlagsahne von der Brust ableckt". Bei der angeklagten Jugendpornografie sollen die Darsteller unter 18 Jahre sein, wobei kein Altersnachweis vorliegt. Weiter sind zwei Bestellkataloge des früheren Medienvertriebes Peter Schnaubelt sowie 84 Bestell-Faltblätter des früheren Verlages KIB-Kunstbild-Vertriebes GmbH angeklagt worden. Die Anklageschrift enthält auch das Buch "Loving Boys" und "Der pädosexuelle Komplex". Das anwaltlich vertretene Justizopfer hat jetzt die Möglichkeit beim Amtsgericht zu beantragen, die Klage abzuweisen. Aufgrund der bestehenden UNrechtsgesetze muss jedoch davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht das Hauptverfahren eröffnen wird. Eine gerichtliche Inaugenscheinnahme aller Darstellungen und damit verbundenen juristischen Bewertungen der Inhalte hält K13online für unbedingt notwendig. Zur journalistischen Berichterstattung beabsichtigen wir, an der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Hessen teilzunehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir über diesen erneuten Justizskandal in einem Folge-News weiter berichten...
Justizskandal gemäß § 184b Abs. 3 StGB(Kinderpornografie): National Center for Missing & Exploited Children(USA) verursacht rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Sport-Fotografen in Deutschland
16.06.2018
Warum weist die Kriminalstatistik 2017 eine Steigerung von 14,5% auf?:"Das Bild zeigt einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung"
Ein Sport-Fotograf von Kinder- und Jugendaufnahmen läd seine vielen Jungen-Bilder auf der legalen Blogging-Plattform "tumblr" hoch, um diese einem breitem Publikum zugänglich zu machen. Nichts ahnend, dass sich dort auch die "National Center for Missing & Exploited Children(USA)" aufhält und die Inhalte nach vermeintlichen "Kinderpornos" durchforstet. Die amerikanische "Kinderschutz-Organisation" findet EIN Foto des Sport-Fotografen und meldet dieses nach Deutschland. Promt ermitteln die deutschen Ermittlungsbehörden über den Internet-Dienstleister Telefonica Germany die IP-Adresse und führen beim Sport-Fotografen, ab jetzt Justizopfer genannt, eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durch. Das Bild soll einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. Dabei handelt sich bei dieser Fotoaufnahme um ein Bild, welches bei einer Sportveranstaltung gemacht wurde. Dieser Justizskandal wurde durch die letzte Erweiterung des Straftatbestandes des Schand § 184b StGB mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" ermöglicht, der gegen das Bestimmheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Seitdem müssen die abgebildeten Kinder nicht mehr völlig nackt sein(FKK), sondern auch bekleidete Kids können "Kinderporno" sein. Der Gesetzgeber hat damit der Willkür von Ermittlungsbehörden Tür und Tor geöffnet. Dies ist auch der primäre Grund, warum die Kriminalstatistik 2017 in Sachen "Kinderpornografie" um 14,5 % angestiegen ist. Nicht nur zuvor legale FKK-Aufnahmen sind jetzt strafbar, sondern auch Fotoaufnahmen mit bekleideten Kindern, wenn der Betrachter(Polizei, Staatsanwalt, Gericht) dabei eine "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" glaubt zu erkennen. Mit Missbrauchsabbildungen(§ 176 ff. StGB) haben solche Fotos natürlich absolut nichts gemein. Die Ermittlungsbehörden sind spätestens ab 2015 nach Inkrafttreten der grundgesetzwidrigen Strafverschärfungen mit solchen Fällen völlig überfordert und überlastet. Deshalb bleibt bei der strafrechtlichen Verfolgung von tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder oft nicht ausreichend Zeit & Personal übrig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Schand § 184 ff. StGB im Interesse aller Beteiligten zu reformieren. Das Justizopfer(Sport-Fotograf) im vorliegenden Fall hat natürlich durch seinen Rechtsanwalt sofortige Beschwerde gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
AZOV-Justizopfer im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Erfurt: 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für nicht gesichtete 191 Bilder mit angeblichen Posing-Jungs
08.02.2019
Mit Rechtsprechung hat DAS nichts zu tun: Richterin "erpresst" Justizopfer mit weiteren Verhandlungstagen, die zu hohen Gerichtskosten sowie hohen Anwaltshonoraren des Verteidigers und hohen Fahrtkosten des Betroffenen geführt hätten
Das Justizopfer im AZOV-Fall Nr. 8 hat K13online einen Bericht zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht(LG) in Erfurt übermittelt. Von den anfangs 3000 Bildern mit Jungs waren am Ende nur 191 Fotos mit angeblichen Posing-Jungs übrig geblieben. Die Richterin am LG wollte alle Bilder in Augenschein nehmen, was zu vielen weiteren Verhandlungstagen geführt hätte. Dadurch wären hohe Gerichtskosten sowie hohe Anwaltshonorare und hohe Fahrkosten für den Betroffenen entstanden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nahmen daraufhin ihre Berufungen zurück. Am Ende erhilt das Justizopfer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Rücksprache mit dem erstinstanzlichen Amtsgericht sind 2000Euro Geldstrafe entfallen. Eine solche "Rechtsprechung" kann durchaus als eine Art von "Erpressung" der Richterin am Landgericht bezeichnet werden. Letztendlich ging es um eine Kosten- Nutzenrechnung im Sinne des Betroffenen. Eine wahrscheinliche Minderung der Bewährungsstrafe unter sechs Monaten hätten im keinem Verhältnis zu den hohen Verfahrenskosten gestanden. Auch das Landgericht hat die lange Verfahrensdauer von über 6 Jahren und die erlittene U-Haft des Justizopfers in Österreich im Strafmaß von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass kein Gericht die 191 Bilder mit Jungs einer rechtlichen Würdigung unterzogen hat. Lediglich die Staatsanwaltschaft war der Rechtsauffassung, dass von den rund 3000 Bildern 191 Foto strafrechtlich relevant sein sollten. Nach alter Gesetzgebung(§ 184 ff StGB) vor 2013 waren sogenannte Posing-Aufnahmen noch nicht mit Strafe bedroht. Dennoch war die Richterin am Landgericht nicht bereit, dass Verfahren wegen vermeintlicher "Kinderpornografie" einzustellen. Wieder einmal wurde der "Rechtstaat" außer Kraft gesetzt...
+++ Frohe Botschaft aus den Niederlanden: 56 AZOV-Filme(DVDs) mit FKK-Inhalten von Jungen-Darstellern sind keine Kinderpornos mehr und im Nachbarland ab sofort wieder legal
09.02.2019
Juristischer Kampf von zwei Boylover-Aktivisten bis zum höchsten Niederländischen Gerichtshof erfolgreich: K13online fordert für Deutschland ebenfalls eine (Wieder-) Legalisierung aller FKK-Filme von ehemals AZOV-Films
Aus den Niederlanden hat K13online eine frohe und zukunftsweisende Botschaft erreicht. Nach acht Jahren juristischen Kampf durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichthof der Niederlande wurden 56 AZOV-FKK-DVDs für legal erklärt. Dies wurde durch die Staatsanwaltschaft & das Gericht in Dordrecht verkündet. Federführend bei diesem gerichtlichen Rechtstreit waren der Betroffene Boylover C. van V. und der ehemalige Vorsitzende der Niederländischen Pädophilen-Vereinigung MARTIJN, Ad van den Berg. Ein großes Lob auch an den Verteidiger Marcel Smit für seinen juristischen Einsatz für Gerechtigkeit. Der Betroffene C. van V. wurde zwar wegen anderer Gegenstände zu 180 Tagen auf Bewährung verurteilt. Jedoch hat sich der schwere Instanzenweg bis zur Legalität von völlig normalen Nacktfilmen mit Jungs dennoch gelohnt. K13online war zu Weihnachten 2016 auf Einladung des NL-Aktivisten Ad van den Berg in den Niederlanden zu Gast gewesen. Der positiven Entscheidung der niederländischen Justiz folgend fordert K13online für Deutschland ebenfalls eine Wieder- Legalisierung und damit verbundenen Strafrechtsreform des Schand & 184 ff. StGB. Seit der letzten Strafverschärfung im Jahre 2015 gehören zur "Kinderpornografie" auch ganz normale Nacktdarstellunen, wenn diese einen vermeintlich sexuellen Bezug haben sollen. Mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Solche Begriffe verstoßen gegen das Bestimmheitsgebot im Grundgesetz und sind damit verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wird zu einer Strafrechtsreform aufgefordet, die in den Niederlanden jetzt angewandt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen finden Sie eine Google-Übersetzung des niederländischen Artikels im AD...