K13online Stellungnahme(Gieseking) an Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Ermittlungsverfahren gegen den Rädelsführer Andreas K. in der damaligen Zugangszelle 118 der JVA Kislau | |||||
Schutzbehauptungen des Beschuldigten Andreas K. widerlegt * Drei Zeugenaussagen belasten Rädelsführer * Beantragung von vier Zeugen zur polizeilichen Such-Ausschreibung über den Aufenthaltsort mit Vorladung zur Vernehmung In dem Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) nach persönlicher Akteneinsicht eine Stellungnahme abgegeben. Darin wurden die Schutzbehauptungen des Rädelsführer auf Z118 durch drei Zeugenvernehmungen widerlegt. Das ermittelnde Polizeirevier in Bad Schönborn hat selbst und in Amtshilfe anderer Polizeireviere im Auftrag der Staatsanwaltschaft den Beschuldigten und die Zeugen vorladen und vernehmen lassen. Bei vier Zeugen konnten die aktuell ladungsfähigen Anschriften bisher (noch) nicht ermittelt werden. Der Beschwerdeführer hat nun bei der Staatsanwaltschaft beantragt, diese Zeugen zur Aufenthaltsermittlung polizeilich ausschreiben zu lassen. Wurde die aktuelle Wohnadresse ermittelt, sind diese Zeugen zur Vernehmung vorzuladen. Kommen diese Zeugen einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nicht nach, dann droht ein Ordnungsgeld bis zu 1 Tsd Euro oder bei nicht Bezahlung Ordnungshaft bis zu 6 Wochen. Bei einem geladenen Zeugen liegen diese Voraussetzungen bereits vor. Inzwischen dürfte ein Haftbefehl gegen diesen Zeugen erlassen worden sein. Darüber hinaus wurden drei Zeugenvernehmungen von Bedienstete der JVA Kislau beantragt. Diese werden durch die Meldungen des Geschädigten & Anzeigeerstatters die begangenen Beleidigungen(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) bestätigen können. Schon die momentane Beweislast reicht aus, die öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten Andreas K. zu erheben. Die weiteren Ermittlungsergebnisse werden die dringenden Tatverdachte erhärten. Inzwischen hat auch die 2. Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen vier ehemalige Gefangene auf Z110 am 4. Juni 2018 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stattgefunden. Sobald auch diese 62 Seiten Aktenkopien hier eingetroffen sind, wird der Beschwerdeführer & Geschädigte dazu Stellung nehmen und entsprechende Anträge stellen. Das Motto lautet weiterhin: Keine rechtsfreien Räume in der JVA Kislau. Gegen die Knasthierarchie in allen JVAs, wo auch immer diese in Erscheinung tritt. Jeder Täter muss dienstrechtlich, strafrechtlich und zivilrechtlich mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und verurteilt werden.... http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite
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geschrieben von K13online-Redaktion am 05.06.2018 |
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