Landgericht Bad Kreuznach: Staatsanwältin Christine Mossem gräbt ein im Jahre 2000 eingestelltes Ermittlungsverfahren wieder aus und läßt heute 27-jährigen Mann kriminalpolizeilich vernehmen | |||||
Boylover Tobias M. lehnt ein "freiwilliges" Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ab: Neue Vorwürfe nach § 176 ff. StGB bei einer DRK-Ferienfreizeit an der Nordsee vor 18 Jahren werden energisch bestritten Die Staatsanwältin Christine Mossem hat am 3. Verhandlungstag alle Verfahrensbeteiligte mit ihren neuen Nach-Ermittlungen überrascht. Im Jahre 2000, also vor rund 18 Jahren, war Tobias M. Betreuer einer DRK-Ferienfreizeit mit Jungs an der Nordsee gewesen. Ein damals eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen § 176 ff. StGB wurde jedoch mangels Tatverdacht eingestellt, weil ein damals 10-jähriger Junge sich geweigert hatte, gegen Tobias M. auszusagen. Diesen früheren Fall hat die Staatsanwältin Mossem nun neu aufgerollt und kriminalpolizeiliche Vernehmungen beim heute 27-jährigen Mann durchführen lassen. Nach jetzt 18 Jahren soll der Mann nun Tobias M. belastet haben. Plötzlich ist ihm also eingefallen, dass er damals bei der Ferienfreizeit "sexuell missbraucht" worden sein will. Tobias M. bestreitet diese Vorwürfe energisch. Damit steht Aussage gegen Aussage, denn es gibt nach so vielen Jahren keine tatsächlichen Beweise mehr. Dennoch soll der Mann als sogenannter "Opfer-Zeuge" zum 4. Verhandlungstag am 7. März 2018 geladen werden. Einen "Kuh-Handel" mit dem Vorsitzenden Richter Bruno Kremer, wobei Tobias M. ein Geständnis ablegen sollte, wurde von Ihm abgelehnt. Ebenso wurde eine "freiwillige" Mitwirkung an einem psychiatrischen Gutachten von Ihm abgelehnt. Daraufhin stellte Richter Kremer auch eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in Aussicht. Eine zwei-seitige Erklärung des aktuellen Psychologen von Tobias M. mit einer positiven Sozialprognose will Richter Kremer offenbar ignorieren. In den Ermittlungsakten, die von einer Kriminalbeamtin groß ausgebreitet wurden, befinden sich offenbar auch EMail-Korrespondenzen mit Pädophilen in Berlin.... Pressespiegel SWR-Online: Rhein-Zeitung Zitate Das Kind war damals nicht zu einer Aussage bereit. Nun hat die Staatsanwaltschaft, ausgelöst durch das laufende Verfahren, Nachermittlungen anstellen lassen. Dafür wurde der betreffende junge Mann befragt, nach dessen ersten Angaben es in der Ferienfreizeit zu mehreren Missbrauchshandlungen kam. Die Übergriffe sollen erst geendet haben, nachdem sich andere Kinder dem Betreuer in den Weg stellten, als er den Jungen wieder zu sich aufs Zimmer holen wollte. Ob der junge Mann im Fortsetzungstermin am Mittwoch, 7. März, als Zeuge gegen den Angeklagten aussagen muss, steht noch nicht fest. Wenn der 44-Jährige diese neuen Vorwürfe einräumt, bleibt dem mutmaßlichen Opfer, das nach eigenen Angaben noch heute unter den Folgen der Übergriffe leidet, die Aussage erspart. Im Zuge der Nachermittlung ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der Angeklagte nicht nur auf diversen Thailandreisen, sondern auch in Deutschland nach Kontakten zu Jungen gesucht hat. Das geht aus dem E-Mail-Verkehr hervor, den der 44-Jährige mit einem Sexualstraftäter in Berlin unterhielt. Zum nächsten Termin wird das Gericht zudem einen psychiatrischen Sachverständigen laden, der die psychische Verfassung des 44-Jährigen beurteilen soll. Eine Untersuchung auf freiwilliger Basis durch den Sachverständigen lehnt der Angeklagte ab. Staatsanwältin Christine Mossem hatte am zweiten Verhandlungstag ein Gutachten zur Überprüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten beantragt. (Vollständiger Bezahl-Artikel liegt hier vor)
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geschrieben von K13online-Redaktion am 14.02.2018 |
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