„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Rechtsfälle im kritischen Urteil 24.12.2004

Liebe = "schwerer sexueller Missbrauch"

Wie unlogisch, unsinnig und ungerecht das Sexualstrafrecht ist macht ein neuer Fall deutlich, der in Kiel vor der Jugendstrafkammer verhandelt wurde. Ein 23-jähriger Mann liebte ein damals 13-jähriges Mädchen und wurde dafür zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Lesen Sie mehr in der Quelle und weiter hier...

Quelle
http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1562054

Der Artikel in den "Kieler Nachrichten" ist sehr gut geschrieben. Das ließt man heutzutage sehr selten. Die meißten Medien würden das Urteil wie folgt beschreiben: Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes - Täter(23) wird als Kinderschänder verurteilt. Der Leser erfährt somit nichts von den wirklichen Hintergründen der "Sexualstraftat". Alle gehen von Gewalt gegen das Kind aus, niemand realisiert die Liebe in einer einvernehmlichen Beziehung. Auf diese Weise wird der unwissende Bürger verdummt und belogen. So wird aus Liebesbeziehungen ein "Missbrauch gegen die sexuelle Selbstbestimmung" konstruiert und die Kriminialstatistik im Sexualstrafrecht manipuliert und verfälscht. Würden die Medien den Mut finden auch in anderen Fällen genauso korrekt berichten wie in diesem Fall, dann würde sich das falsche Bild über pädophile Beziehungen erheblich zum Positiven ändern. Denn die Wahrheit lügt nicht.

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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