„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
Aktuelle Grundsatz-Endscheidung des Bundesgerichtshofes(BGH): Texte über Kinderpornografie sind nicht strafbar
01.07.2013
Höchste Gerichts-Endscheidung: Schriftliche Erlebnisberichte über sexuell-einvernehmliche Kontakte/Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen bleiben auch weiterhin völlig legal
Im Jahre 2005 hatte das Oberlandesgericht(OLG) in Koblenz in einem langwierigen Verfahren endschieden, dass der Erlebnisbericht "Stefan" legal ist und das Justizopfer in 3. Instanz freigesprochen. In diesem Bericht wird eine einvernehmliche Liebesbeziehung zwischen einem 11-jährigen Jungen und einen erwachsenen Mann geschildet. In einem anderen Gerichtsverfahren hat nun auch der Bundesgerichtshof(BGH) die Legalität von solchen Erlebnisberichten höchst-richterlich endschieden. An diese Grundsatz-Endscheidung sind ab sofort alle unteren Instanzen von OLG, LG und AG gebunden. Damit besteht endgültig Rechtssicherheit, wenn es um Texte mit Schilderungen von einvernehmlicher Sexualität zwischen Kindern & Erwachsenen geht. Es gibt keine schriftliche "Kinderpornografie", die nach § 184 ff StGB mit Strafe bedroht wäre. Die K13online Redaktion begrüßt die Endscheidung des BGH - und vertritt darüber hinaus die Position, dass dieser UNrechts § in seiner Grundstruktur dringend reformiert werden muss. Weitere Hintergrundinformationen können Sie unseren Webseiten in den Archiven entnehmen...
Zitate Der Gesetzgeber habe bei der Schaffung der Regeln ein anderes Vorstellungsbild gehabt, "das auf Darstellungen in Worten nicht zutreffen kann", schrieb der BGH. In der Begründung des Gesetzentwurfs sei 2001 auf "kinderpornografische Filme, Videofilme, Photographien oder authentische Tonaufnahmen" Bezug genommen worden. Die Regierung habe klargestellt, dass der Straftatbestand "auf die Fälle beschränkt bleiben" solle, "in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird".
Demgegenüber sah sie bei "kinderpornografischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen" den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als "Darsteller" bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden.
[HEUTE] 10 Jahre Unrecht im Namen des Volkes: Trierer Amtsrichterin Winterholler verurteilte Dieter Gieseking(K13online) & Ilja S.(PRD-Stefan-Erlebnisbericht) - vom 25.03.2013 Danksagung an die Verteidiger Pinkerneil & Graßmann sowie alle Sponsoren & Unterstützer: Kampf um Gerechtigkeit siegte mit Freispruch durch das Oberlandesgericht Koblenz im Jahre 2005
Das Amtsgericht Trier hatte am 25. März 2003 ein Unrechtsurteil wegen dem Erlebnisbericht "Stefan" gegen den Inhaber dieser Webseiten & Ilja S. verkündet. Damit begann ein langjähriger juristischer Kampf für Gerechtigkeit durch alle Instanzen. Drei Trierer Gerichte waren nicht bereit gewesen, sich an das geltende Recht zu halten. Erst nach zwei Berufungsverhandlungen und zwei Revisionen sprach das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz beide Justizopfer vom unrechtmäßigen Vorwurf der "Kinderpornografie" frei. Das OLG erteilte den Trierer Gerichten dabei eine deutliche Rüge des Unrechts. Mit diesem News erinnern wir im historischen Rückblick an diesen Justizskandal in Trier. Wir danken unseren Verteidigern Claus Pinkerneil & Leonard Graßmann sowie allen Sponsoren für die Anwaltshonorare und den vielen Unterstützern aus der deutschen und internationalen Pädophilenszene. Wenn UNRECHT zu "Recht" wird, ist Widerstand Pflicht... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2477
u.v.a.m...
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]