"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Acht Jahre Freiheitsstrafe für Knut S. beim Landgericht Freiburg: Eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, wurde nicht angeordnet 16.05.2018

Richter Stefan Bürgelin: "Prognostisch günstig sei, dass S. keine Persönlichkeitsstörung habe oder sonst psychisch krank sei * K13online: Das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" therapiert keine Pädophile im Strafvollzug

Richter Bürgelin spricht bei seiner mündlichen Urteilsverkündung über die Strafzumessung: Das Geständnis sei - auch bei dem vorliegenden Videomaterial - hilfreich gewesen, ein klares Bild des Angeklagten zu erhalten. "Er hat Reue gezeigt und sich entschuldigt", sagt Bürgelin. "Mehr kann er zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht tun." Den Schmerzensgeldanspruch habe Knut S. anerkannt, zugesichert, dass Zahlungen fließen werden. "Er hat pädosexuelle Neigungen, aber der Sachverständige sagt, das sind schicksalshafte Neigungen", sagt der Richter. Er verweist auf die Aussage des forensischen Gutachters Hartmut Pleines. Diese können eben nicht legal ausgelebt werden. Prognostisch günstig sei, dass S. keine Persönlichkeitsstörung habe oder sonst psychisch krank sei.  Der Angeklagte müsse im Rahmen einer Therapie lernen, damit zu leben. "Es ist ja nicht so, dass alle Menschen mit solchen Störungen Hands-On-Delikte begehen", sagt Bürgelin. Entsprechende Therapieangebote seien vorhanden, etwa an der Berliner Charité. K13online stellt richtig: Das Präventionsprojekt "Kein Täter werden"(KTW) nimmt an allen 11 Standorten in Deutschland keine Pädophile an, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft oder schon ein Verfahren bei Gericht anhängig ist. Ebenso sind dort keine Therapien während des Strafvollzuges möglicht. In einigen JVAs gibt es sogenannte Sothas - Sozialtherapien - mit der Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Eine effektive Therapie ist jedoch nach Ansicht von K13online im Strafvollzug nicht möglich. Der Prozess gegen die Haupttäter – Christian L. und die Mutter des Neunjährigen, Berrin T. – beginnt am 11. Juni am Landgericht Freiburg. Ab dem 6. Juni wird gegen einen weiteren Kunden, einen 37-jährigen Schweizer, verhandelt...

http://www.badische-zeitung.de/staufener-missbrauchsfall-bundeswehrsoldat-zu-acht-jahren-haft-verurteilt




 

Zitate

Gegen ein hohes Rückfallrisiko spräche auch das hohe Alter bei den ersten Taten. "Alles was wir gehört haben, waren Vermutungen, Thailand-Urlaube, Kambodscha, das Zeigen eines Videos." Hands-on-Delikte (dabei kommt es zum Körperkontakt, Anm. d. Red.) seien nicht bekannt. S. habe keine gescheiterte Therapie, eine gute Introspektionsfähigkeit. "Zu Lasten bleibt die Störung an sich, die Pädophilie, die pädosexuelle Sexualpräferenz", sagt Bürgelin. "Sie bietet dem Angeklagten keine Möglichkeit, legal seine Sexualität zu leben."

Der Angeklagte müsse im Rahmen einer Therapie lernen, damit zu leben. "Es ist ja nicht so, dass alle Menschen mit solchen Störungen Hands-On-Delikte begehen", sagt Bürgelin. Entsprechende Therapieangebote seien vorhanden, etwa an der Berliner Charité, und sollten grundsätzlich ausgebaut werden. "Die acht Jahre, die wir heute verhängt haben, da ist eine Zweidrittel-Entlassung schwer möglich", sagt Bürgelin. Im Gegensatz zu anderen Ersttätern hätten Sexualstraftäter es schwer, Haftverkürzungen zu bekommen.

K13online Anmerkungen

Das Präventionsprojekt "Kein Täter werden"(KTW) nimmt an allen 11 Standorten in Deutschland keine Pädophile an, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft oder schon ein Verfahren bei Gericht anhängig ist. Ebenso sind dort keine Therapien während des Strafvollzuges möglicht. In einigen JVAs gibt es sogenannte Sothas - Sozialtherapien - mit der Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Eine effektive Therapie ist jedoch nach Ansicht von K13online im Strafvollzug nicht möglich. 


Gerichtsprotokoll von C.Buchheim(Badische Zeitung) zum Prozess gegen Knut S.: Angeklagter hat pädosexuelle Neigungen verneint, jedoch Prostituierte gequält und Sexsklavinnen gehabt 10.05.2018

Zeugenaussage einer  Ermittlerin: "Sie beschreibt ein Treffen mit dem Jungen in dieser Woche. Sie habe ihn noch einmal gefragt, ob er aussagen wolle, aber er wolle das nicht. Wenn man ihn frage, sage er, dass es ihm gut gehe"

Vor dem Landgericht Freiburg hat der 2. Prozess gegen den Anklagten Knut S. begonnen. Auch er wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit dem heute 9-jährigen Jungen nicht einvernehmlichen Sex gehabt zu haben. Als Beweismittel sollen dem Gericht Videoaufnahmen mit brutaler sexueller Gewalt vorliegen und in Augenschein genommen worden sein. Es ist K13online völlig unverständlich, dass der Junge bei solchen Gewalttaten noch immer sagt, dass es ihm gut geht. Er müsste einen schweren psychischen Schaden genommen haben und auch unbedingt darüber sprechen wollen. Als Gewaltopfer von schweren sexuellen Kindesmissbrauch gehört dies unabdingbar zur Aufarbeitung eines Opfers, die Taten besser verarbeiten zu können. Der Angeklagte Knut  S. hat laut dem wieder beispielhaften Prozessprotokoll der Journalistin Caroline Buchheim ausgesagt, dass er nicht pädophil ist. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass ein Zeuge ausgesagt hat, er habe Prostituierte gequält und Sexsklavinnen gehabt. Damit ist Knut S. kein Pädophiler/Pädosexueller. Die Bezeichnung "Ersatztäter" trifft dann auf ihn zu. Dennoch schreibt die Badische Zeitung in der Titelschlagzeile: Ermittler enttarnten pädophilen Bundeswehrsoldaten anhand seines Dienstautos." Nur in diesem Punkt muss der Artikel kritisiert werden. Die Berichterstattung der Journalistin Buchheim mit den Prozessprotokollen ist nach Kenntnis von K13online bisher einmalig in ganz Deutschland. Von einer sogenannten einseitigen "Hofberichterstattung" kann deshalb nicht gesprochen werden. Ebenso nicht von "Lügenpresse" oder "Hatz-Medium". K13online würde sich wünschen, nein fordert sogar, dass sich anderen Mainstream-Medien, insbesondere die Boulevardpresse, an diesem positiven Beispiel orientiert. Bei solchen brisanten Deliktsarten darf es keinen Missbrauch der Pressefreiheit geben. Alle Mainstream-Medien tragen als sogenannte ungeschriebene 4. Macht im Staat eine besondere Verantwortung für ALLE Verfahrensbeteiligte. Insbesondere gilt diese Anforderung für den Opferschutz des Jungen, jedoch sollte bei den bestehenden Ungereimtheiten nicht weiterhin auf die Aussagen des Jungen verzichtet werden. Spekulationen sollte durch Anhörungen entgegen gewirkt werden... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3621 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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