Bundestagswahlkampf 2017: Reformkommission legt Abschlussbericht zum gesamten 13. Abschnitt des Sexualstrafrechts (§§ 174 bis 184 StGB) für die nächste Legislaturperiode der neuen Bundesregierung vor | |||||
Expertenkommission weist in Teilbereichen eine Tendenz in die richtige Richtung auf: Einigkeit besteht darüber, dass eine Überarbeitung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches unerlässlich ist Der Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) hatte im Februar 2015 eine Kommission zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts einberufen. In dieser Reformkommission haben sich zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige gehört. Der Abschlussbericht wurde am 19. Juli 2017 übergeben und umfasst 1.400 Seiten an Reformbedarf & Reformempfehlungen. Nach Empfehlung der Kommission sollen die übermäßig langen Verjährungsfristen wieder abgeschafft werden. Bei den Schand §§ 176 und 176a StGB sollen minder schwere Fälle wieder eingeführt werden. Bei § 184 ff. StGB soll soll die fiktive Kinder- und Jugendpornografie legalisiert werden. Die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren soll zwar beigehalten werden, jedoch soll vergleichbar mit § 174 Abs. 5 StGB auch im § 176 StGB eine Strafabsehensklausel eingebunden werden, wenn das Unrecht der Tat gering ist. K13online begrüßt diese Empfehlung als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber fordert darüber hinaus, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen immer straffrei sein muss. Dazu soll die Schutzaltersgrenze bzw. das Einwilligungsalter generell auf 12 Jahre gesenkt werden. Die volle sexuelle Selbstbestimmung ist in diesem Alter bereits vorhanden und muss nicht mehr geschützt werden. Der Wahlkampf zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 ist bereits angelaufen. Nach Schätzungen der Berliner Charite soll es in Deutschland 250.000 Pädophile & Pädosexuelle geben, die ein beträchtliches Wählerpotenzial darstellen. ALLE politischen Parteien werden sich beim Wahlverhalten dieser sexuellen Minderheit daran messen lassen müssen, welche Positionen sie bei einer Strafrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode im neuen Deutschen Bundestag vertreten wollen. K13online wird nach der Sommerpause und noch vor den Bundestagswahlen umfangreiche Aktivitäten starten. Die Deutsche Pädophilenszene & deren Sympatisanten sowie Bürger- und Menschenrechtler sind aufgerufen, in den nächsten Wochen/Monaten einen politischen Aktivismus zu entwickeln. Und sich auf breiter Ebene an kommenden gesellschaftspolitischen Diskussionen und parteipolitischen Debatten zu beteiligen. Nach der liberalen Strafrechtsreform im Jahre 1973 gab es in den Folgejahre nur noch Strafverschärfungen. Mit dem Abschlussbericht der Reformkommission wird diese Negativ-Entwicklung ein berechtigtes Ende finden... http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/071917_Bericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.html
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geschrieben von K13online-Redaktion am 28.07.2017 |
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