Justizskandal gemäß § 184b Abs. 3 StGB(Kinderpornografie): National Center for Missing & Exploited Children(USA) verursacht rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Sport-Fotografen in Deutschland

Warum weist die Kriminalstatistik 2017 eine Steigerung von 14,5% auf?: "Das Bild zeigt einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung"

Ein Sport-Fotograf von Kinder- und Jugendaufnahmen läd seine vielen Jungen-Bilder auf der legalen Blogging-Plattform "tumblr" hoch, um diese einem breitem Publikum zugänglich zu machen. Nichts ahnend, dass sich dort auch die "National Center for Missing & Exploited Children(USA)" aufhält und die Inhalte nach vermeintlichen "Kinderpornos" durchforstet. Die amerikanische "Kinderschutz-Organisation" findet EIN Foto des Sport-Fotografen und meldet dieses nach Deutschland. Promt ermitteln die deutschen Ermittlungsbehörden über den Internet-Dienstleister Telefonica Germany die IP-Adresse und führen beim Sport-Fotografen, ab jetzt Justizopfer genannt, eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durch. Das Bild soll einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. Dabei handelt sich bei dieser Fotoaufnahme um ein Bild, welches bei einer Sportveranstaltung gemacht wurde. Dieser Justizskandal wurde durch die letzte Erweiterung des Straftatbestandes des Schand § 184b StGB mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" ermöglicht, der gegen das Bestimmheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Seitdem müssen die abgebildeten Kinder nicht mehr völlig nackt sein(FKK), sondern auch bekleidete Kids können "Kinderporno" sein. Der Gesetzgeber hat damit der Willkür von Ermittlungsbehörden Tür und Tor geöffnet. Dies ist auch der primäre Grund, warum die Kriminalstatistik 2017 in Sachen "Kinderpornografie" um 14,5 % angestiegen ist. Nicht nur zuvor legale FKK-Aufnahmen sind jetzt strafbar, sondern auch Fotoaufnahmen mit bekleideten Kindern, wenn der Betrachter(Polizei, Staatsanwalt, Gericht) dabei eine "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" glaubt zu erkennen. Mit Missbrauchsabbildungen(§ 176 ff. StGB) haben solche Fotos natürlich absolut nichts gemein. Die Ermittlungsbehörden sind spätestens ab 2015 nach Inkrafttreten der grundgesetzwidrigen Strafverschärfungen mit solchen Fällen völlig überfordert und überlastet. Deshalb bleibt bei der strafrechtlichen Verfolgung von tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder oft nicht ausreichend Zeit & Personal übrig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Schand § 184 ff. StGB im Interesse aller Beteiligten zu reformieren. Das Justizopfer(Sport-Fotograf) im vorliegenden Fall hat natürlich durch seinen Rechtsanwalt sofortige Beschwerde gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

http://www.missingkids.com/




Königlich Bayerisches (Illmenauer) Amtsgericht: AZOV-Justizopfer(K13-Fall Nr. 8) erreicht in 1. Instanz eine Strafmilderung von neun auf sechs Monate Bewährung und weniger Geldstrafe 17.05.2018

Kein nachteiliger Kuhhandel mit dem Illmenauer Amtsrichter: Gerichtsverfahren soll in die 2. Instanz der Berufung an ein Landgericht gehen

Mit dem Einspruch gegen einen rechtsfehlerhaften Strafbefehl hat das AZOV-Justizopfer einen Teilerfolg erreicht. Jedoch wurden die beanstandeten Datenträger vor dem Amtsgericht nicht in Augenschein genommen. Demnach war auch keine rechtliche Würdigung möglich. Das ergangene Urteil des Amtsgerichtes in Illmenau von geminderten sechs Monaten Bewährungsstrafe und geringerer Geldstrafe von 2 Tsd Euro beruht also auf reinen Vermutungen bzw. Behauptungen der Staatsanwaltschaft. Ein solches Unrechts-Urteil kann in der Berfungsinstanz vor einem Landgericht keinen Bestand haben. Es bedarf einer neuen Beweisaufnahme mit der Inaugenscheinnahme aller Datenträger. Sofern auch das Landgericht dies auf Antrag ablehnt, ist bereits der erste Revisionsgrund vor dem Oberlandgericht vorhanden. Das Justizopfer wartet nun mit seinem Pflichtverteidiger auf die schriftliche Begründung des Amtsgerichtes. Er hat K13online einen eigenen Prozessbericht übermittelt, den wir in diesem News publizieren und mit einem Klick auf weiterlesen angeschaut werden kann. Ebenso finden Sie im News die Stellungnahme von K13online(Auszug): Es hat auch keine echte Strafminderung hinsichtlich der Länge des Verfahrens gegeben. Ebenso wurde die U-Haft in Österreich nicht berücksichtig. Geschweige denn, dass es sich um eine erste "Tat" handelt und es in den letzten fünf Jahren keine Rückfälle mehr gegeben hat. Was das Justizopfer inzwischen alles erlitten und überleben musste, ist ohnehin unbezahlbar....! Das Königlich Bayerische (Illmenauer) Amtsgericht lebt und ist bei dieser Deliktsart Tag tägliche Realität. Ein Video von Anfang des 19. Jahrhunderts läßt grüßen. Gegen Unrecht hilft nur Widerstand...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3628 
Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2017: Tatverdächtige bei Kinder- und Jugendpornografie(§§ 184b + 184c StGB) sind im Vergleich zu 2016 stark angestiegen 09.05.2018

Die verfälschten Zahlen der Kriminalstatistik: Es findet keine Aufschlüsselung hinsichtlich von tatsächlicher sexueller Gewalt und einhellig hergestellten Darstellungen statt 

Im Januar 2015 sind die letzten Strafverschärfungen zur Kinder- und Jugendpornografie in Kraft getreten. Die Straftatbestände der Schand §§ 184b und 184c StGB wurden massiv erweitert. Seitdem werden nicht nur Darstellungen mit sexuellen Handlungen unter Kindern/Jugendlichen oder mit Jugendlichen/Erwachsenen unter Strafandrohung gestellt, sondern auch Nacktaufnahmen(FKK), wenn diese "sexuell aufreizend" sein sollen oder in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zu sehen sind. Deshalb ist es nur logisch, das die Fallzahlen bei "Kinderpornos" um 14,5 % gestiegen sind. Bei "Jugendpornos" gibt es eine Steigerung von 23,7 %. Alles was vor 2015 legal war, ist seitdem verboten. Differenzierte Fallzahlen werden in der Kriminalstatistik nicht aufgeschlüsselt. Es findet auch keine Aufschlüsselung hinsichtlich von tatsächlicher sexueller Gewalt und einhellig hergestellten Darstellungen statt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind bei der weit überwiegenden Mehrheit der Darstellungen keine sexuellen Gewalttaten zu sehen, sondern einvernehmlicher Sex. Darüber hinaus müssen all die Fälle von den nur Tatverdächtigen abgezogen werden, wo es Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche gegeben hat. Die PKS führt alle Fälle von Verdächtigen auf und schlüsselt nicht auf, wie viele Verurteilungen es konkret gegeben hat. Dadurch entsteht ein Zerrbild, welches mit der Realität nur noch sehr wenig zu tun hat. Es entsteht in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck, als wenn die realen Zahlen von Gewaltdarstellungen enorm zugenommen haben. Dies wiederum hat zur Folge, dass noch mehr Kinderschutz gefordert wird. Sogar weitere Strafverschärfungen werden mit diesen verfälschten Zahlen begründet. Der Hass wird weiter geschürt. Die aufgebauten Ängste tragen bittere Früchte. Die Pädophilie-Gegner & Feinde instrumentalisieren die völlig überhöhten PKS-Zahlen für ihre unseriösen Zwecke, um daraus in jeder Hinsicht Profit zu schlagen. Schauen Sie die Original-Grafik der Kriminalstatistik für das Jahr 2017 mit einem Klick auf weiterlesen...  

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3620 
geschrieben von K13online-Redaktion am 16.06.2018 Drucken

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