Abschiedsgeschenke der ausscheidenden Bundesjustizministerin Barley: Kabinett billigt weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht und leitet neues Gesetzgebungsverfahren ein | |||||
Versuch des „Cybergrooming“ soll strafbar werden( § 176 Abs. 4 Nr. 3/Abs. 6): Ermittlungsbehörden, Eltern & Jedermann/Frau soll den Lockvogel spielen dürfen, um Erwachsene(speziell Pädophile) in die Falle locken zu können Wer im Internet Kinder kontaktiert, um sie zu missbrauchen, macht sich auch schon nach geltender Gesetzeslage strafbar. Unter dem sog. Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Personen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Nach dem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJV) soll das Cybergrooming aber auch schon dann strafbar sein, wenn am anderen Ende gar kein Kind chattet, sondern etwa ein verdeckter Ermittler oder die Eltern usw... Das soll über eine Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit in § 176 Abs. 6 StGB erreicht werden. Schon an diesem Punkt steht fest, dass es NICHT um Kinderschutz geht, sondern NUR um die strafrechtliche Verfolgung von vermeindlichen Pädophilen. Dr. Kay H. Schumann kritisiert: "Jede Ausweitung des Strafrechts hinein in das Vorfeld berge die Gefahr sich auch für andere Delikte auf eine "gefährlich schiefe Ebene" führen zu lassen". Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Pläne in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf: "Mit anderen Worten soll bei solchen Konstellationen im Vorfeld des Vorfeldes eine Pönalisierung und Kriminalisierung erfolgen." Und weiter: "Insofern soll noch einmal sensibilisiert werden für das Systemfremde, das schon der Vorschrift des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB innewohnt, indem eine Vorbereitungshandlung ausnahmsweise pönalisiert wird. Dieser Vorbereitungshandlung noch eine Versuchsstrafbarkeit hinzuzufügen, geht zu weit und überzeugt nicht." Damit aber noch nicht genug des Wahnsinnes. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nutzten den Anlass und forderten derweil noch mehr Möglichkeiten für die Fahnder. "Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen. Im Klartext: Bisher kriminelle Handlungen der Ermittlungsbehörden sollen legalisiert werden. Nach der Sommerpause werden die neuen Gesetzgebungsverfahren beginnen und Anhörungen von Experten im Rechtsausschluss stattfinden. Es sei denn, die GroKo wird beendet und es finden Neuwahlen statt, hoffentlich... + Gesetzgebungsverfahren eingeleitet durch die Bundesregierung aus SPD & CDU/CSU https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Cybergrooming.html
|
|||||
geschrieben von K13online-Redaktion am 27.06.2019 |
Copyright by K13-Online-Redaktion