K13online - Keine Verschärfungen im Sexualstrafrecht: Öffentliche Anhörung von sieben Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag schon am Montag, den 13. Oktober 2014 um 13:00 Uhr
Geplanter Schnellschuss ist kontraproduktiv: Gesetzgebungsverfahren bedarf nicht nur einer parlamentarischen Debatte, sondern auch einer breiten gesellschafts-politischen und insbesondere medialen Diskussion in der Öffentlichkeit

In einer neuen Rekordzeit von nur knapp zwei Wochen nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht findet die Anhörung von sieben Sachverständigen bereits am 13. Okt. 2014 statt. Der offenbar geplante Schnellschuss wird sich als kontraproduktiv erweisen. Das Gesetzgebungsverfahren bedarf nicht nur einer parlamentarischen Debatte, sondern auch einer breiten gesellschafts-politischen und insbesondere medialen Diskussion in der Öffentlichkeit. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ist noch nicht bewusst, welche Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes für jeden Bürger damit verbunden sein werden. Die Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung wird rapide ansteigen. Die neuen Strafbarkeiten werden die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie letztendlich auch den Strafvollzug stark belasten und völlig überfordern. Die K13online Redaktion hat dieses News als Pressemitteilung an alle 39 Mitglieder aller Fraktionen des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz gesandt....

http://www.bundestag.de/recht



Tagesordnung - Öffentliche Anhörung

Tagesordnungspunkt: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches

Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht BT-Drucksache 18/2601

http://www.bundestag.de/blob/333178/43398ba506facfb424926ccc04e28917/ge_18_2601-data.pdf

K13online Anmerkungen
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet lediglich zu einem ganz geringen Teil die Vorgaben der Europäischen Kommission. Die Überschrift in der obigen Tagesordnung täuscht und belügt die gesamte Öffentlichkeit. Die frühere Bundesjustizministerin(FDP) sah in der letzten Legislaturperiode keinen Handlungsbedarf für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind keine konkreten Verschärfungen vorgesehen. Der aktuelle "Handlungsbedarf" ergibt sich insbesondere aus dem Fall EDATHY. Es gibt jedoch keine "Schutzlücken" im Sexualstrafrecht, die geschlossen werden müssen. Der Gesetzentwurf schießt nicht nur weit über das Ziel hinaus, sondern ist zudem in großen Teilen sogar verfassungswidrig. Die Fraktion Die LINKE hat in der 1. Lesung gefordert, diesen Gesetzentwurf komplett zurück zu ziehen. Dieser Forderung schließlich sich die K13online Redaktion an.

Berichterstatter/in:
Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU]
Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD]
Abg. Dirk Wiese [SPD]
Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE.]
Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Quelle:
http://www.bundestag.de/blob/333306/de29b358e088f32a8a2810d5a5363c64/tagesordnung-data.pdf

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Liste der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung am Montag 13. Oktober 2014, 13.00 Uhr

1.
Birgit Cirullies Staatsanwaltschaft Dortmund Leitende Oberstaatsanwältin
http://www.sta-dortmund.nrw.de/behoerde/behoerdenvorstellung/behoerdenleitung/index.php

2.
Dr. Rüdiger Deckers Deutscher Anwaltsverein e.V., Berlin Mitglied im Strafrechtsausschuss Rechtsanwalt
http://anwaltverein.de

3.
Prof. Dr. Jörg Eisele - Eberhard Karls Universität Tübingen. Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf - und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht
http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/eisele

4.
Rainer Franosch, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität Oberstaatsanwalt
http://www.gsta-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/GSTA_Internet

5.
Robert Grain, Richter am Amtsgericht München
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/

6.
Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Humboldt Universität zu Berlin Juristische Fakultät Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de

7.
Dr. Heinz Kindler, DJI München, Deutsches Jugendinstitut e. V.
http://www.dji.de/index.php?id=1

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K13online Anmerkungen
Welche Sachverständige von welchen Fraktionen benannt wurden, ist öffentlich nicht bekannt. Die Benennung der Sachverständigen ist von der jeweiligen Fraktionsstärke abhängig. Vermutlich wurden von der CDU zwei Sachverständige, von der CSU einer, von der SPD zwei, von den LINKEN einer und von den GRÜNEN ebenfalls einer benannt. Ergibt zusammen sieben Sachverständige.

Die sieben Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie demnächst im folgenden Link:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen_inhalt/333614

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[update: K13online an Rechtsausschuss] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht - vom 30.09.2014
Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht: Mit dem neuen Gesetzentwurf wird kein einziges Kind/Jugendlicher besser vor sexueller Gewalt geschützt, sondern die Grundrechte weiter eingeschränkt werden
Die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU & SPD haben den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(SPD) in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Reden wurden im Parlamentsfernsehen live übertragen und stehen als Videoaufzeichnung bereit: Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD), Fraktion Die Linke Halina Wawzyniak, Thomas Strobl (CDU/CSU), Katja Keul GRÜNE, Dr. Johannes Fechner(SPD) und weitere Abgeordnete aller Fraktionen. Die politische Debatte wurde mit Ausnahme der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion Die LINKE, Halina Wawzyniak, von Polemik und Missbrauchshysterie bestimmt. Dabei wurden die rechtsstaatlichen Grundsätze & Prinzipien völlig außer Acht gelassen. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird kein einziges Kind/Jugendlicher besser vor sexueller Gewalt geschützt. Die neuen Straftatbestandsmerkmale in den §§ 174 StGB, 184b & 184c StGB sowie im § 201a StGB sollen ausschließlich der massiven Verfolgung von pädophil-liebenden Menschen dienen. Darüber hinaus wird das Sozialverhalten aller Bürger betroffen sein und die Grundrechte aller Menschen eingeschränkt werden. Die Gesetzesverschärfungen wurden in den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Die kommende Anhörung von Sachverständigen in diesem Ausschuss werden hoffentlich dazu beitragen, dass es für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheiten im Parlament geben wird. Ansonsten wird das Bundesverfassungsgericht die grundgesetzlichen Grenzen aufzeigen müssen...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2906

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Plenarsitzung des Bundesrates mit Stellungnahmen zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts am 10. Oktober 2014 - vom 11.10.2014
Der Bundesrat bittet im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem durch die Verfassung vorgegebenen Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen
Der Bundesrat debattierte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht. Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), machte deutlich, dass die vorgesehenen Regelungen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verletzen. Damit sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB gemeint. Ebenso wies die Hessische Staatsministerin & Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), auf diese Grundrechtsverletzungen hin. Dem Bayerischer Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback(CSU), sind diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes offensichtlich völlig gleichgültig. Alle geplanten Strafrechtsverschärfungen bedürfen allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Stellungnahmen des Bundesrates werden lediglich an die Bundesregierung zur Beratung weiter geleitet. Nach der Beschlussfassung des Bundesparlaments werden die neue Gesetze dem Bundesrat erneut zur Billigung vorzulegen, bevor es Bundespräsident Gauck ausfertigen und verkünden kann. Verfassungswidrige Gesetze dürfen das Bundesgesetzblatt nicht erreichen. Eine anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu der bestehenden Gesetzeslage wurde von K13online bereits eingereicht...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2913

u.v.a.m...
geschrieben von K13online Redaktion am 13.10.2014 Drucken

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