Urteilsbegründung online
Liebe LeserInnen,


die schriftliche Begründung des Urteils ist inzwischen angetroffen, und wir möchten Ihnen diese nicht vorenthalten. Lesen Sie und entscheiden Sie selbst, wie unsinnig diese Begründung ist.

Diskutieren Sie darüber im Politikforum oder schreiben hier als registrierter Teilnehmer einen Kommentar.

Auch können Sie einen eigenen Artikel verfassen, den wir dann online stellen werden.


Das Urteil ist in unserem Redaktionsbereich



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geschrieben von K13online-Redaktion am 22.04.2003 Drucken

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