"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
[update: Presseartikel] Pforzheimer Justizskandal: K13online legt gegen das erneute UNrechts-Urteil des hiesigen Landgerichtes REVISION beim Oberlandesgericht(OLG) in Karlsruhe ein
12.12.2012
Auf Berufungsverhandlung folgt schriftliche REVISION: K13online erwartet im Revisionverfahren auch einen klaren FREISPRUCH bei allen übrigen und legalen Datenträgern
Der Inhaber von K13online hat gegen das am 5. Dezember 2012 vom Landgericht Karlsruhe/Pforzheim in mündlicher Berufungsverhandlung verkündete UNrechtsurteil REVISION beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt. Das seit jetzt 3 Jahren und über 9 Monate laufende Verfahren geht damit in die 3. Instanz. Das hiesige Landgericht hat lediglich einen Freispruch in der Sache Verlinkung von K13online auf das Schutzalter-Blog verkündet. Die REVISION verfolgt das Ziel, einen vollen Freispruch zu erreichen. Die schriftliche Urteilsbegründung vom Landgericht erwarten wir in rund vier Wochen. Als nächster Schritt folgt dann die schrifliche Revisionsbegründung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechten wird dann über das UNrechtsurteil und den Freispruch der Verlinkung, welcher Ursache dieses UNrechts ist, informiert. Lesen Sie weiter mit einem Klick auf mehr...
Schriftsatz(Text-Auszug) der REVISION vom Verteidiger Ra Graßmann/München an das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim
Az.: 18 AK 24/12
In vorbezeichneter Strafsache wird gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe,
Revision
eingelegt.
Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Hauptverhandlungsprotokolls bereits vor Urteilszustellung.
Leonard Graßmann
Rechtsanwalt
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[updates] Pforzheimer Justizskandal(2. Instanz - Teilerfolg): Landgericht erklärt K13online Link auf das Schutzalter-Blog für legal & Belgischer Aufklärungsfilm "Puberty" nicht illegal(Verfahrenseinstellung) - vom 05.12.2012 Revision beim Oberlandesgericht(3. Instanz): Zwei Datenträger sind keine "Kinderpornos" + Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendpornos bestritten * Sechs Datenträger mit "Jugendgefährdung" keine Verbreitungsabsicht
Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim konnte beim Richter Heidrich ein erster Teilerfolg erreicht werden. Einen Freispruch gab es bei der Verlinkung von einem K13online-News auf das Schutzalter-Blog. Das Verfahren wegen des Ausklärungsfilmes "Puberty" wurde nach § 154a Abs. 2 StPO eingestellt. Dem Richter Heidrich konnte leider nicht die Einsicht vermittelt werden, dass auch die zwei Datenträger mit angeblich "Kinderporno" legal sind. Ebenso bestand keine Verbreitungsabsicht bei den sechs Datenträgern mit angeblicher Jugendgefährdung. Der Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendporno wurde bestritten. Richter Heidrich setzte das nun erwiesene UNrechtsurteil des Amtsgerichtes von 10 Monaten auf 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung herab. Dadurch wurde erneut ein UNrechtsurteil verkündet und das Verfahren geht nun weiter in die Revision zum Oberlandesgericht nach Karlsruhe.... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2416
u.v.a.m...
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Folgeartikel im Pforzheimer Kurier vom 14.12.2012
von K13online am 14.12.2012
Anschreiben wegen eines einseitigen, lückenhaften bis falschen Artikel am 6. Dezember 2012 an den Leiter der Redaktion des Pforzheimer Kuriers
Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe
Artikel vom 6. Dezember 2012(Frau Roth)
Die freie Mitarbeiterin Frau Roth hat im Kurier am 6. Dezember 2012 über die zweite Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Pforzheim vom 5.12.2012 einen Artikel geschrieben, der völlig einseitig, unvollständig bis falsch ist, dass ich mich heute erneut an Sie wenden muss. Ich erwarte aus diesem Grunde und wegen der eingelegten Revision einen baldigen Folgeartikel mit Richtigstellungen..
Es beginnt schon im ersten Absatz, wo Ihre Frau Roth von einem kurzen Berufungsverfahren schreibt. Es gab bereits am 21. November einen ersten Berufungstermin. Ihre Mitarbeiterin Frau Viehweg hatte darüber schon berichtet gehabt. Ganz offensichtlich hat Ihre Frau Roth dazu nicht in Ihrem eigenen Kurier-Pressearchiv recherchiert.
Das damalige Urteil des Amtsgerichtes Pforzheim lautete nicht auf ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung, sondern lediglich auf 10 Monate ohne Bewährung. Dies ist also eine klare Falschmeldung.
Mein Hinweis auf Schadenersatzforderungen bezog sich ausschließlich auf die noch laufende Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie bezog sich nicht auf das Urteil des Amts- oder Landgerichtes, denn man kann diesbezüglich keine Schadenersatzforderungen aufstellen. Frau Roth bringt meine diesbezüglichen Äußerungen in einen völlig falschen Kontext.
Frau Roth schreibt weiter: „Zwei Punkte wurden im Urteil gar nicht berücksichtigt….“ Auch diese Formulierung ist völlig falsch. Es gab in einem Punkt(Aufklärungsfilm „Puberty“) eine Verfahrenseinstellung. Im zweiten Punkt wegen der Verlinkung gab es im Urteil einen klaren Freispruch. Diese Fakten werden in Ihrem Artikel auch falsch dargestellt.
Frau Roth erwähnt in Ihrem Artikel auch nicht, dass das Landgericht alle Beweisanträge mit dem Anhören von Zeugen und Sachverständigen abgelehnt wurden. Das ist ebenfalls ein wichtiges Faktum der Verteidigung. Auch, dass ich seit über 10 Jahren eine Webseite betreibe und darauf täglich in News berichte. Ich betreibe also auch eine Art von privaten Journalismus zu meinem Themenkomplex.
Weiter findet man in Ihrem Artikel kein Wort von meinen zwei persönlichen Erklärungen, die ich bei Ihrer Redaktion noch am gleichen Tage persönlich abgegeben habe. Frau Roth hat das gesamte Berufungsverfahren in der Sache überhaupt nicht verstanden. Der gesamte Kontext in Ihrem Artikel vermittelt einen völlig lückenhaften und falschen Eindruck an Ihre Leserschaft. Das einzig positive an dem Artikel ist die Überschrift: „Angeklagter pocht auf seine Unschuld“. Der Artikelinhalt suggeriert jedoch, dass dies nicht berechtigt ist. Jeder Journalist hat bei seiner Berichterstattung seine Freiheiten. Aber der Sachverhalt und der Kontext muss korrekt wieder gegeben werden.
Aus aktuellem Anlass der jetzt eingelegten Revision erwarte ich vom Pforzheimer Kurier einen Folgeartikel mit einer Richtigstellung und Ergänzung der obigen Fakten. Ich rege an, dass dieser Artikel nicht von Frau Roth geschrieben wird, sondern entweder von Ihnen oder einer anderen Mitarbeiterin – zum Beispiel Frau Kraus, die vor Jahren schon berichtet hatte.
Weitere Hintergrundinformationen können Sie meinen News- und Textarchiven auf meinen Webseiten entnehmen:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2421 und http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=59
Das gesamte Verfahren wird öffentlich und transparent dokumentiert. Die Journalisten des Pforzheimer Kuriers haben also die Möglichkeit, auf meinen Webseiten zu recherchieren. Auch der Kurier erhält die Pressemitteilungen in dieser Sache per Email übermittelt.
In etwa 4 Wochen wird die schriftliche Urteilsbegründung vom Landgericht hier eintreffen. Darauf folgt dann die schriftliche Revisionsbegründung an das OLG Karlsruhe. Die Entscheidung des OLG wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 folgen. Auch steht die Endscheidung des Europäischen Gerichtshofes noch aus. Es wird also auch in Zukunft noch weitere Anlässe für Berichterstattungen geben. Bitte halten Sie sich dabei an den Pressekodex des Deutschen Presserates.
Auf eine baldige Antwort per Email wartend verbleibe ich,
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
Anlagen
Revision Ra Graßmann
Plädoyer Ra Graßmann
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Schnelle und korrekte Reaktion auf obiges Anschreiben. Gedruckte Ausgabe vom 14. Dezember 2012, erschienen hier:
Artikelinhalt in Textformat
Angeklagter legt Revision ein
miba. Der 57-jährige Pforzheimer, der sich unter anderem wegen Beihilfe zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten musste, hat gegen das Urteil der jüngsten Berufungsverhandlung Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Die Auswärtige Strafkammer Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe hatte den Mann, wie berichtet, vergangene Woche zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Amtsgericht Pforzheim wollte ihn zuvor für zehn Monate hinter Gitter schicken.
Der 57-jährige Pforzheimer, der auch ein Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrengt hat, betreibt eine Internetseite, auf der er um Verständnis für Pädphile wirbt.