„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
Nachträgliche Sicherungsverwahrung mit Koalitionsmehrheit gebilligt
Nach Auffassung der FDP verstößt der Gesetzentwurf gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Scheitern sei nach den berechtigten Aussagen in der Sachverständigenanhörung prognostizierbar. Sicherungsverwahrung sei das "wahre lebenslänglich". In keinem Land des europäischen Rechtskreises gebe es eine ähnliche Regelung. Die Bundesregierung widersprach dieser Darstellung.
SPD: Man habe aber erreichen können, dass eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen Verbrechen etwa gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzt.
Grüne: Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, sie seien ursprünglich gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung gewesen. Man habe einen Weg gefunden, um den berechtigten Interessen der Betroffenen, aber auch der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
CDU/CSU: Die CDU/CSU erklärte, sie sei von vornherein ein Anhänger der nachträglichen Sicherungsverwahrung aus Gründen des Schutzes der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern gewesen
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Sicherungsverwahrung in Kraft getreten
von K13Online am 29.07.2004
Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung tritt in Kraft