[update 3.03.2012] Zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt Matthias P. erneut wegen Kinderpornos zur Sicherungsverwahrung
Erstmals in der Deutschen Rechtsgeschichte: Erneute Sicherungsverwahrung für das Vorstandmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS e.V.) Matthias P.

Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hat unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Christoph Trapp den schwer Contergan geschädigten Matthias P. nach einer erfolgreichen Revision erneut zur Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein Strafmaß von vier Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung hat es nach K13online Informationen für den Besitz von "Kinderpornos" in der Deutschen Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Ob der Verteidiger Jörg Dietrich mit seinem Mandanten Mattias P.(Vorstand der AHS e.V.) erneut in die Revision vor das Oberlandesgericht ziehen wird, ist momentan noch nicht bestätigt....

http://www.op-online.de/nachrichten/dreieich/urteil-kinderpornografie-bestaetigt-sicherungsverwahrung-dreieich-1624082.html

Zitate
Psychologe bestätigt gescheiterte Therapieversuche

Die Beweise dafür sind so vielfältig wie eindeutig: Fotos, die Minderjährige in seiner Badewanne zeigen, Spiel- und Bastelsachen, Vorlesestunden für Kinder in der Bücherei, eine eigene Internetseite und Annäherungsversuche beim sozialen Netzwerk „Wer kennt wen?“– selbst der von der Verteidigung wiederholt als Zeuge bestellte Psychologe Michael Griesemer bestätigt, dass alle Therapieversuche an der mangelnden Motivation des schwer behinderten Offenthalers gescheitert seien...


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Bundesgerichtshof(BGH) hat Urteil mit Sicherungsverwahrung vom Landgericht Darmstadt gegen das AHS-Vorstandsmitglied Matthias P. aufgehoben - vom 24.02.2012
Erfolgreiche Revision wegen "Kinderpornos" wird wegen drakonischem Strafmaß & Sicherungsverwahrung vor einem anderen Darmstädter Landgericht neu verhandelt
Der Bundesgerichtshof(BGH) hatte im erfolgreichen Revisionsverfahren das Urteil eines Landgerichts in Darmstadt im Oktober 2011 aufgehoben. Matthias P. war damals wegen "Kinderpornos" zu vier Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dem Verteidiger Jörg Dietrich war klar gewesen, dass ein so hohes Straßmaß vor dem BGH keinen Bestand haben würde. Matthias P. ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS), die sich bisher noch nicht zu diesem Fall öffentlich positioniert hat. Die Verteidigung hat zum 2. Verhandlungstag am 29. Februar erneut den Psychologen Michael Griesemer als Gutachter geladen. Sicherungsverwahrung für eine solche Deliktsart ist nach geltender Rechtsprechung völlig unverhältnismäßig und auch rechtswidrig...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2221
geschrieben von K13online-Redaktion am 01.03.2012 Drucken

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