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Herr Lintz vom TV unterschlägt mal wieder einiges. Das die Urteile klares Unrecht sind traut Er sich offenbar immer noch nicht zu äußern. Anstatt diese Tatsache als Titelschlagzeile zu wählen nimmt Er die Verurteilung von Ilja S. in Berlin. Obwohl niemand von uns weiß was dort wirklich geschehen ist gehen wir jedoch davon aus, dass von einem "schweren sexuellen Missbrauch" keine Rede sein kann. Die Gesetze definieren auch einvernehmlichen Sex als solches. Auch hat Linz wider besseren Wissens versäumt zu erwähnen, dass die STA Berlin den reinen "Stefan-Text" als nicht-pornografisch bewertet. Die STA Trier wird noch zur Revisionsbegründung Stellung nehmen müssen.
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Diskussion im externen Forum
von K13Online am 08.01.2004
In diesem Forum wird mit Ilja S. über die Trierer Verfahren diskutiert.
Nun zählt der neue Artikel des "Trierer Volksfreundes" sicherlich nicht zu den vielen völlig indiskutablen Berichten diverser Blätter in den letzten Monaten, trotzdem lässt er einiges zu wünschen übrig.
Der Autor Dieter Lintz schreibt nun nicht gerade seinen ersten Artikel zum Thema Pädo bzw. K13. Auch dürfte sein Informatonsstand besser sein, als der vieler anderer Journalisten. Er hat mit mehreren von uns persönlich gesprochen.
Somit ist es ein wenig schade, dass ihm offensichtlich der Mut fehlt seinen Informationsvorsprung im Sinne einer wahrheitsgemäßen und korrekten Berichterstattung zu nutzen. Über die vielen Artikel hinweg, die er geschrieben hat, erfolgt das Herantasten an die Wahrheit sozusagen scheibchenweise, wobei die Scheiben sehr dünn ausfallen.
Jetzt zu dem Artikel im einzelnen:
"Der Prozess um die Internet-Seiten des Pädophilen-Vereins "Krumme 13" geht in die nächste juristische Runde. Für einen der beiden Angeklagten dürfte der weitere Verlauf aber eher nebensächlich sein."
Der erste wesentliche Fehler liegt hier in der Behauptung, es ginge im die Webseiten des "Pädophilen-Vereins Krumme 13". Abgesehen davon, dass wir kein Pädophilen-Verein sind, ging es in dem rechtswidrigen Schauprozess auch nicht um diese Web-Seiten, die ich namentlich mit verantworte.
Es geht um eine Seite aus dem PRD, welcher von Ilja S. zusammengestellt, verfasst und herausgegeben wurde. Mittlerweile ist der "berühmte" Stefan-Text in Druckform allgemein und legal erhältlich.
Es ist dann doch wenig korrekt uns, wenn auch unterschwellig, in Zusammenhang mit den Vorgängen in Berlin zu bringen. Hier handelt es sich um private Dinge von Ilja, die wenn überhaupt, im Zusammenhang mit Gruppen der AHS zu sehen sind. Jedenfalls werden hier die unseriösen "Karremann-Berichte" inklusive ihrer menschenverachtenden und faschistoiden Sprache mit dem Trierer Verfahren vermengt. Das ist als solches unzulässig. Unter anderem sollte auch Herr Lintz begriffen haben, dass es bis zum heutigen Tage keine "Pädophilen-Szene" gibt.
weiter heisst es:
"Bei der Trierer Justiz wusste man von dem fast parallel laufenden Berliner Verfahren nichts, und der Angeklagte selbst sah wohl keinen Grund, darauf hinzuweisen. In Berlin war das Trierer Verfahren zwar bekannt, die Anklageschrift nahm sogar darauf Bezug. Aber auf die Idee, die Kollegen in Trier zu informieren, kam offenkundig niemand. "Vielleicht haben die das schlicht vergessen", vermutet der zuständige Trierer Staatsanwalt Thomas Albrecht"
Es ist zwar völlig richtig, dass es dringend notwendig ist, dass sich die Trierer Rechtsbeuger einmal in Berlin informieren sollten. Das sollte aber bitte bezogen auf diesen von der Justiz selbst rechtswidrig konstruierten Fall geschehen. Das Verfahren gegen Ilja S. wegen "schweren sexuellen Missbrauchs" hat in Trier nichts zu suchen. Es ist kein Wunder, dass hier keine Informationen geflossen sind, haben sich doch in diesem Falle die Berliner Ermittlungsbehörden alles andere als mit Ruhm beckleckert; Sondern viel schlimmer; auch hier wurde mehrfach Recht gebrochen, von der STPO bis hin zum Grundgesetz. Aber das ist für das/die Trierer Verfahren irrelevant.
Es wäre weitaus sinnvoller gewesen in Erfahrung zu bringen, dass es die Berliner Staatsanwaltschaft abgelehnt hat aufgrund einer Veröffentlichung des "Stefan-Textes" überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Sachlich korrekt wurde festgestellt, dass keine verfolgbare Straftat vorliegt. Somit sind nicht nur die beiden Trierer Urteile Unrecht, sondern auch das vorangegangene Ermittlungsverfahren der Trierer Staatsanwaltschaft. Es müsste einem Journalisten eigentlich geradezu ins Auge springen, dass er es hier mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Fall von Justizkriminalität zu tun haben könnte.
Ansonnsten wurde über das Revisionsverfahren richtig berichtet. Die Revionsbegründung umfasst tatsächlich 29 Seiten. Hoffentlich sind Herr Albrecht und Kollegen nicht mit der Lektüre überfordert.
So bleibt Herrn Lintz nur zu wünschen, dass er irgendwann den Mut findet, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen und Unrecht auch als Unrecht in die Schlagzeile zu schreiben.