„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Staatsanwaltschaft(StA) Karlsruhe sieht von Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Bedienstete der JVA Kislau ab 24.06.2017

Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) legt gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Karlsruhe ein und beantragt Akteneinsicht

Der Inhaber von K13online hatte seine Strafanzeigen gegen Gefangene in der JVA Kislau an das zuständige Polizeirevier in Bad Schönborn gesandt und dabei angeregt, das Verfahren an die Kriminalpolizei abzugeben. Hinsichtlich der in der Anzeige enthaltenen Tatwürfe gegen Bedienstete der JVA Kislau hatte die Kriminalinspektion 1 für Amtsdelikte in Karlsruhe diesen Teil der Ermittlungen übernommen. Diese Ermittlungen waren Ende Mai 2017 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Mit Verfügung vom 13. Juni 2017  hat die StA die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung(§ 229 StGB) gegen vier JVA Beamten abgelehnt. Der Beamte des Nachtdienstes, der diese Tat begangen hat, wird in der Verfügung jedoch nicht genannt. Die StA weißt in Ihrer Begründung auch auf den § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) hin. Es fehle aber am Vortrag tatsächlicher konkreter Umstände. Im eingelegten Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe werden nun die Tatvorwürfe konkretisiert und weiter ausgeführt. Akteneinsicht wurde beantragt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nur ganz bestimmte JVA Bedienstete in Kislau Straftäter sind und Dienstvergehen begangen haben. Alle anderen Beamten haben sich korrekt verhalten, ebenso in der späteren Hauptanstalt in Bruchsal. Jedoch müssen die Beamten, die sich strafrechtlich und dienstrechtlich schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Gefangene in einer JVA befinden sich in der Obhut und Fürsorge des Staates, der keine rechtsfreien Räume zulassen darf. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wurde hinsichtlich der JVA Kislau nachhaltig zerstört. Ob dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden kann werden die laufenden Verfahren zeigen...

http://www.jva-bruchsal.de/pb/,Lde/1238036



Lesen Sie weiter im folgenden Link: http://krumme13.org/text.php?id=1306&s=read



 


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Kislau: Leiter/In Hügle & Weber verweigern lückenlose und vollständige Aufklärung zu den Vorfällen & Vorkommnissen 23.06.2017

Die Stellungnahme der JVA Kislau/Bruchsal ist das Papier nicht wert, worauf es gedruckt wurde: Dienstaufsichtsbeschwere an das Justizministerium Baden-Wüttemberg in Vorbereitung

Der Inhaber von K13online(Dieter Gieseking) hatte am 10. Januar 2017 gegen mehrere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt(JVA) Kislau Beschwerde eingereicht. Im Zeitraum vom 18. - 21. Mai und 24. - 26. Juni 2016 war es in Kislau zu schwerwiegenden Vorfällen gegen den damaligen Gefangenen gekommen. Angriffe von Mitgefangenen wurden von einzelnen Beamten nicht nur geduldet, sondern vorsätzlich herbei geführt. Diese Beamten haben sich schwerer Dienstvergehen schuldig gemacht. Das Polizeirevier in Bad Schönborn musste von "Draußen" per Fax über die untragbaren Zuständige in der JVA Kislau informiert werden. Strafanzeigen gegen die betroffenen Beamten und Gefangenen sind anhängig. Der Leiter der JVA Buchsal Weber & die Leiterin der JVA Kislau Hügle hat nun mit einer nichtssagenden Stellungnahme auf die Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert: "Ihr Vorbringen wurde überprüft, das Verhalten von Herrn Sozialamtmann Naber und weiteren Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Kislau gibt keinen Anlass zu Beanstandung." Dieses Schreiben ist das Papier nicht wert, worauf es gedruckt wurde. Mit keinem Wort geht die Leiterin der JVA Kislau Hügle auf die inhaltliche Begründung der Beschwerde ein. Ganz offensichtlich sollen die Vorfälle vertuscht werden. Offenbar gab es keine Anhörungen & Vernehmungen der betroffenen Bediensteten, die sich schwerer Dienstverletzungen schuldig gemacht haben. Dieser SKANDAL hat nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim obersten Dienstherren des Justizministerium Baden-Württemberg zur Folge. Darüber hinaus werden alle Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg über diese skandalösen Vorgänge unterrichtet. Inzwischen haben auch zwei große Mainstream-Medien Interesse an diesem Skandal im Strafvollzug Kislau bekundet und werden in absehbarer Zeit in Ihren Online- und Printausgaben sowie im Hörfunk berichten. K13online hat heute mit der Dokumentation alle Schriftsätze begonnen. Auch das Online-Tagebuch gibt Auskunft über alle Vorfälle und Hintergründe. Lesen Sie weiter mit einem Klick.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3387 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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