„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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[update 3.03.2012] Zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt Matthias P. erneut wegen Kinderpornos zur Sicherungsverwahrung 01.03.2012

Erstmals in der Deutschen Rechtsgeschichte: Erneute Sicherungsverwahrung für das Vorstandmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS e.V.) Matthias P.

Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hat unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Christoph Trapp den schwer Contergan geschädigten Matthias P. nach einer erfolgreichen Revision erneut zur Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein Strafmaß von vier Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung hat es nach K13online Informationen für den Besitz von "Kinderpornos" in der Deutschen Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Ob der Verteidiger Jörg Dietrich mit seinem Mandanten Mattias P.(Vorstand der AHS e.V.) erneut in die Revision vor das Oberlandesgericht ziehen wird, ist momentan noch nicht bestätigt....

http://www.op-online.de/nachrichten/dreieich/urteil-kinderpornografie-bestaetigt-sicherungsverwahrung-dreieich-1624082.html

Zitate
Psychologe bestätigt gescheiterte Therapieversuche

Die Beweise dafür sind so vielfältig wie eindeutig: Fotos, die Minderjährige in seiner Badewanne zeigen, Spiel- und Bastelsachen, Vorlesestunden für Kinder in der Bücherei, eine eigene Internetseite und Annäherungsversuche beim sozialen Netzwerk „Wer kennt wen?“– selbst der von der Verteidigung wiederholt als Zeuge bestellte Psychologe Michael Griesemer bestätigt, dass alle Therapieversuche an der mangelnden Motivation des schwer behinderten Offenthalers gescheitert seien...


*************************************************

Bundesgerichtshof(BGH) hat Urteil mit Sicherungsverwahrung vom Landgericht Darmstadt gegen das AHS-Vorstandsmitglied Matthias P. aufgehoben - vom 24.02.2012
Erfolgreiche Revision wegen "Kinderpornos" wird wegen drakonischem Strafmaß & Sicherungsverwahrung vor einem anderen Darmstädter Landgericht neu verhandelt
Der Bundesgerichtshof(BGH) hatte im erfolgreichen Revisionsverfahren das Urteil eines Landgerichts in Darmstadt im Oktober 2011 aufgehoben. Matthias P. war damals wegen "Kinderpornos" zu vier Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dem Verteidiger Jörg Dietrich war klar gewesen, dass ein so hohes Straßmaß vor dem BGH keinen Bestand haben würde. Matthias P. ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS), die sich bisher noch nicht zu diesem Fall öffentlich positioniert hat. Die Verteidigung hat zum 2. Verhandlungstag am 29. Februar erneut den Psychologen Michael Griesemer als Gutachter geladen. Sicherungsverwahrung für eine solche Deliktsart ist nach geltender Rechtsprechung völlig unverhältnismäßig und auch rechtswidrig...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2221

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Deutsches Jungsforum von K13online
am 03.03.2012

Matthias P. wegen KP-Besitz für immer weggesperrt...?
http://jungsforum.net/politik/messages/183331.htm?thread
(Zur Teilnahme an der Diskussion ist eine Registrierung als User notwendig)


Dipl. Psychologe Griesemer dementiert Presseartikel von K13online
am 03.03.2012

Der Dipl. Psychologe Michael Griesemer hat auf K13online-Anfrage die obige Behauptung im "op-online.de" Artikel dementiert. Wir zitieren sein Dementie sinngemäß wie folgt:

"Es ist unrichtig, dass ich mich in Sachen Sicherungsverwahrung oder der betreffenden Prognose gegen Herrn P. ausgesprochen habe", teilt Herr Griesemer mit. Bereits im ersten Verfahren hatte ich das Gericht an Basics erinnern müssen, die eine Sicherungsverwahrung rechtlich und prognostisch in diesem Fall n i c h t gestatten - und der BGH hatte das Urteil später unter Bezug auf eben diese selben Punkte dann auch verworfen, weil man sie ostentativ links liegen gelassen hatte. Dass ich auf Fragen des Gerichts zu Punkten, wo die Antwort eine über den Angeklagten kritische oder negative ist, wahrheitsgemäß auszusagen habe, liegt in der Natur der Dinge. Dass ich nicht unkritisch oder parteilich nur loben kann, ist ferner eine Sache meiner Berufsfunktion. Es bleibt jedoch das Fazit, dass ich das Gericht auch hier wieder über wesentliche Punkte in Kenntnis gesetzt hatte, die die Sicherungsverwahrung im vorliegenden Fall nicht begründen.

Griesemer kritisiert auch die Berichterstattung im obigen Artikel als einschlägige Pressestilisierung über solche Gerichtsverfahren. Die Presse habe unter selektiver Herausgreifung einiger kritischer Beurteilungen seine Prognose falsch dargestellt, die dem Gericht dann zur Begründung der Sicherungsverwahrung tauglich erschien...
http://www.fpe-griesemer.de


Anfragen an M. Griesemer und RA Dietrich von K13online
am 02.03.2012

Die K13online Redaktion hat diesem Fall beim Psychologen Michael Griesemer und dem Verteidiger Jörg Dietrich eine Anfrage laufen. Die Antworten werden wir an dieser Stelle - sinngemäß - veröffentlichen. Wir bitten um etwas Geduld...

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