Grundrechtereport 2004 : Der Fall Jakob Metzler
Folter oder die Androhung von Folter ist laut Grundgesetz immer verboten. Würde diese Grenze in einem demokratischen Rechtsstaat überschritten hätte dies katastophale Folgen gegen die Bürger- und Menschenrechte.


Der Grundrechtereport 2004 nimmt in seiner Mai-Ausgabe ausführlich zum Fall Jakob Metzer Stellung. Politik und Justiz hatten die Grenzen eindeutig überschritten.


Quelle: http://fdpd.org/web/news.php?s=read&id=24

geschrieben von K13online-Redaktion am 02.06.2004 Drucken

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