Lügder Missbrauchsfälle beim Landgericht Detmold: Heiko V. wegen Anstiftung & Beihilfe nach § 176 ff. StGB & Besitz nach 184 ff. StGB zu zwei Jahren auf Bewährung & 3000 Euro Schmerzensgeld verurteilt | |||||
Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth: Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richterin Anke Grudda hat dem massiven Druck der Medien & Kinderschutz- und Opfervereinen nicht nachgegeben Nach diesem vom Hauptverfahren abgetrennten Prozess gab es in einem Lügder Missbrauchsfall das 1. Urteil. Das Landgericht Detmold, bezeichnenderweise bestehend aus drei weiblichen Richterinnen, hatte Heiko V. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, und 3 Tausend Euro Schmerzensgeld verurteilt. Heiko V. befand sich bis zur mündlichen Urteilsverkündung sieben Monate in U-Haft und wurde nach dem Urteil sofort entlassen. Das Urteil lautet auf Anstiftung & Beihilfe nach § 176 ff. StGB. Ebenso nach § 184 ff. StGB. Heiko V. hatte KEINEM Kind sexuelle Gewalt angetan, sondern war lediglich bei einem LIVE-Chat dabei gewesen. Die aufgewiegelte Öffentlichkeit sowie juristisch bildungsfremde Kinder- und Opferschützer liefen gegen das vermeintlich "milde" Urteil Sturm. Die Staatsanwaltschaft beugte sich offenbar diesem Druck und legte Revision beim BGH ein. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Anke Grudda habe dem öffentlichen Druck nicht nachgegeben und sei dem „Grundsatz, dass alle gleichbehandelt werden, gefolgt", so der Landgerichtssprecher Wormuth. Im heutigen Zeitgeist ist es in der Tat sehr ungewöhnlich, dass sich ein Gericht die Unabhängigkeit vom Mob & Pöbel bewahrt hat. Das "gesunde Volksempfinden(Rechtsempfinden)" darf in einem Rechtstaat niemals über das Strafmaß bestimmen. Solche Forderungen erinnern an düstere Zeiten Deutscher Geschichte. Wenn dann noch ein CDU-Politiker(Christian Haase) gegenüber der Presse erkärt, er finde das Urteil zu milde und es wäre ein falsches Signal, dann schürt dieser Hass in die Gesellschaft. DAS Heiko V. laut einem Gutachten NICHT pädophil ist wird von der Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. „Es würde mich wundern, wenn der BGH das Urteil kassiert", sagt Wormuth. Diese Rechtsauffassung kann sich K13online anschließen...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 22.07.2019 |
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