(Update) Kurzer Prozess vor dem Amtsgericht Pforzheim: Einziehungsverfahren zum belgischen Aufklärungsfilm Sexuele Voorlichting - Puberty & de Menstruatie - Sexual Edocation for Boys & Girls | |||||
Nächste Instanz der Berufung/Revision angekündigt: Stumme Filmvorführung ohne Original-Ton und ohne Dolmetscher/Textübersetzung und ohne sexualwissenschaftliches & sexualpädagisches Sachverständigengutachten In dem Einziehungsverfahren um den Aufklärungsfilm "Puberty & de Mentruatie" fand am heutigen Montag, den 7. Mai 2018 um 9 Uhr, die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Pforzheim statt. Als einziger Zeuge war der Polizeibeamte geladen, der den Film auswertet hat. Amtsrichterin Ambs hatte, obwohl beantragt, keine weiteren Zeugen(Dolmetscher/Übersetzer und Sachverständige) geladen. In der Verhandlung wies Sie alle Anträge ab. Lediglich dem Antrag auf Inaugenscheinnahme des Aufklärungsfilm wurde gefolgt. Die Filmvorführung wurde jedoch zu einem Stummfilm ohne Ton. Der gesamte Kontext(O-Töne des Sprechers & O-Töne jugendlicher Darsteller im Film) in belgischer Sprache war nicht zu hören. Eine deutsche Textübersetzung lag nicht vor. Das beantragte Gutachten über den sexualpädagogischen und sexualwissenschaftlichen Charakter wurde nicht erstellt. Der mündliche Beschluss von Amtsrichterin Ambs ist in vielfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Rechtsmittel gegen die Einziehung wurde bereits mündliche eingelegt und wird innerhalb von einer Woche schriftlich nachgereicht. Im Berufungsverfahren vor einem Landgericht werden alle Beweisanträge nochmals gestellt. Wir werden notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Grundsatz-Entscheidung für eine Legalität in ganz Deutschland herbei zu führen. Kein Gericht in Deutschland hat diesen Aufklärungsfilm aus dem Jahre 1991 bisher zu "Kinderporno" erklärt. Die Inhalte von diesem beispiellos aufklärenden Charakter müssen in Deutschland gerichtlich für legal erklärt werden...(Update 8. April 2018: Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht eingelegt) http://www.landgericht-karlsruhe.de/pb/j1162656,Lde/Startseite Stellungnahme von Dieter Gieseking zum Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilms „Puberty“ vor dem Amtsgericht Pforzheim am 7. Mai 2018 Es geht mir bei diesem Einziehungsverfahren nicht primär darum, dass ich diesen Aufklärungsfilm ganz persönlich wieder zurück haben möchte. Sondern es geht mir in 1. Linie darum, dass gerichtlich und rechtsverbindlich geprüft und festgestellt wird, ob die Inhalte in Deutschland legal sind oder verboten bleiben sollen. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit befinden sich noch weitere Menschen in Deutschland im Besitz dieses Filmes, die überhaupt nicht wissen, dass der Inhalt nicht erlaubt sein soll. Zumindest bei der Produktion dieses Filmes war der Inhalt in Belgien legal. Der Aufklärungsfilm hat einen offiziellen Vorspann & Abspann mit Nennungen der namentlichen Darsteller, Regie und Produktion, wie es bei Filmen ganz allgemein üblich ist. Bei der rechtlichen Bewertung der Inhalte kommt es nicht nur auf einzelne Filmsequenzen an, sondern der gesamte Kontext in Bild, Ton und Schrift muss mit einbezogen werden. Eine Inaugenscheinnahme & Übersetzung ist deshalb unumgänglich. Meine Rechtsanwältin hat bereits entsprechende Anträge gestellt. Verhandlungsprotokoll von Dieter Gieseking & Berichterstattung zum Gerichtstermin Das Einziehungsverfahren hat einen neuen Staatsanwalt(Sta) Walz erhalten. Amtsrichterin Ambs eröffnet die Hauptverhandlung. Als Rechtsanwältin von Dieter Gieseking ist Frau RA Burkhardt erschienen. Der Sta Walz verließt die Antragsschrift: http://krumme13.org/text.php?s=read&id=1268 Im Anschluss verließt Dieter Gieseking die obige Stellungnahme und gibt diese zu Protokoll. Als Zeuge war der ermittelnde Polizeibeamte geladen, der den Aufklärungsfilm ausgewertet hatte. Er sprach zwar auch von einem erkennbaren Aufklärungsfilm, jedoch seinen auch Filmsequenzen dabei, in denen sexuelle Handlungen zwischen den Kindern und die Jungen & Mädchen an sich selbst vornehmen zu sehen. Dieser Sachverhalt wird im übrigen von allen Verfahrensbeteiligten geteilt und nicht bestritten. Die Aussage des Zeugen beschränkte sich jedoch lediglich auf die Bildaufnahmen im Film. Er wies lediglich daraufhin, dass die Sprache der Darsteller und die Kommentierungen zu den aufklärenden Inhalten in belgisch ist. Richterin Ambs bat alle Verfahrensbeteiligte zum Richterpult, um den Film von ca. 40 Minuten Länge an einem Laptop in Augenschein zu nehmen. Auch der Zeuge war noch dabei. Er erläuterte die Grafiken, die zwischen durch eingeblendet wurden. Der Rahmen soll Eltern, Kinder & Jugendliche aufklären und die Inhalte haben einen pädogogischen Charakter, darüber waren sich alle einig. Der Film zeigt auch die genitale Entwickung vom jungen bis älteren Kindersalter. Auch werden Kinder beim Doktorspielen gezeigt. Die Kindersexualität wird auf ganz natürliche Art und Weise an realen Jungen und Mädchen dagestellt. Dieter Gieseking wendet umgehend ein, dass der Ton bei der Inaugenscheinnahme ausgeschaltet war. Der Betrachter gewinnt dabei einen völlig verzerrte Eindruck und die Verfahrensbeteiligten sind gezwungen, sich NUR auf die stummen Bilder im Film zu fixieren. Eine Beweiswürdigung im gesamten Kontext wird damit völlig ausgeschlossen. Da hilft es auch nicht, wenn der Sta meint, man können sich ja den fehlenden O-Ton einfach denken. Eine juristisch korrekte Beweisaufnahme sieht total anders aus. Als Beispiel dafür, dass der Original-Ton bzw. eine Übersetzung in die deutsche Sprache unumgänglich ist, führte Gieseking an, dass im Film von einem Sprecher erklärt wird, wie sich die Vorhaut am Penis vor und zurück schieben läßt. In einer Sequenz geht es um einen Traum, wo der Junge am Morgen aus dem Schlaf erwacht und eine nasse Hose vorfindet(siehe Bild unten). Ra Burkhardt stellt die bereits vorliegenden Beweisanträge nochmals in der mündlichen Verhandlung: http://krumme13.org/text.php?id=1377&s=read 1. Dolmetscher/Übersetzung. 2. Sachverständigen-Gutachten in sexualwissenschaftlicher und sexualpädagischer Würdigung. Richterin Ambs notiert sich drei Minuten ihren Beschluss: Alle Anträge werden als "unbegründet" abgewiesen. Sta Walz trägt in seinem Vortrag nochmals seine Rechtsauffassungen vor. Der Jugendschutz würde gegenüber dem Aufklärungscharakter überwiegen. Der sexuelle Anteil sei im ganzen Film zu hoch. Er trägt die Definition des Pornografie-Begriffes vor. Genau diese Definition trifft jedoch NICHT auf diesen Aufklärungfilm in keiner Filmsequenz zu. Ra Burhardt nimmt nochmals Bezug auf das frühere Urteil des OLG Koblenz zum "Stefan-Erlebnisbericht". Und beantragt, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung des Aufklärungsfilm abzuweisen. Richterin Ambs verkündet nach wenigen Minuten ihren mündlichen Beschluss: Die äußerst kurze Begründung ist ein Witz. Dieses Verfahren kann mit dem Stefan-Verfahren nicht verglichten werden. Sie bezweifelt, dass diese Film in Belgien im Schulunterricht gezeigt wurde. Auch im TV würde ein solcher Film nicht gezeigt werden. Sie spricht von neuen Gesetzen, die auch die Schambehaftung als Kinderpornos bewertet. Die mündliche Begründung ist in vielen Púnkten völlig rechtsfehlerhaft. Ganz offensichtlich hat die AG Richterin Ambs von dieser Sachlage absolut keine Ahnung. Die Verhandlung wurde um 10:30 Uhr geschlossen. Die schriftliche Begründung zum Beschluss wird weiteren Aufschluss geben. Als Rechtsmittel gíbt es die Berufung oder die Revision. Wurde von Dieter Gieseking sofort angekündigt. Rechtsanwältin Burkhardt wird binnen einer Woche Berufung mit neuer Beweisaufnahme einlegen. Puberty: Sexuelle Erziehung für Jungen und Mädchen ist eine aufrichtige (offene) und informative CD für Jugendliche in der Nähe der Pubertät. Der Unterschied zwischen den zwei Geschlechtern und jeder Aspekt des Aufwachsens, einschließlich feuchten Träumen, Menstruation, Erektionen, Heirat und Liebe ist in einer positiven und freien Art untersucht worden. Das Motiv ist, ein oftmals schwieriges Thema für Eltern mit ihren Kindern diskutieren zu können, und es in eine offene (freizügige) und vorurteilsfreie Präsentation zu bringen. Puberty: Sexuelle Erziehung für Jungen und Mädchen ist für Eltern, die sich einer sauberen sexuellen Erziehung ihrer Kinder verpflichtet fühlen. Verleger-Rezension: Mit Orginaltitel: Sexuele Voorlichtung (sexuelle information) bespricht diese interessante in Belgien hergestellte medizinische Dokumentation über Pubertät, die Veränderungen, die durchgemacht werden und das Erwachsenwerden. Gemacht in den frühen 1990er Jahren ist "Puberty: Sexuelle Erziehung f. Jungen und Mädchen" gedacht, für 11-jährige und ältere europäische Kinder informative und sehr unzurückhaltende Diskussionen und Demonstrationen unter Verwendung von beiderlei Live Modellen und Wasserfarben-Diagrammen zu bieten. Saubere Hygiene für unbeschnittene Jungen und Sauberkeit für menstruierende Mädchen ist ebenso ein Thema, das eingehend besprochen wird in einer Szene, die ersichtlich gesponsert ist von Johnson & Johnson (in Erwähnung all der J & J - Produkte, die ihr Logo tragen, nett dargestellt wie eine TV-Werbung ... z.B. Shampoo, Tampons usw.). Nasse Träume, Masturbation, Erektionen "was prickelnde Gefühle verursacht", sauberer Gebrauch von Tampons, Unterschiede von Penisen (wir sagten schon es ist eine freizügige Dokumentation!), Beziehungen, Sex und Geburtenkontrolle sind ebenso Themen die besprochen werden. Die Liebes-Szenen sind durch Erwachsene dargestellt, nicht durch Zeichnungen wie man meinen könnte. Erzählt von Teenagern in Ihrer Orginalsprache (Holländisch / Flämisch), mit englischen Untertiteln, kannst Du auch manches Neue lernen.... beispielsweise wie man ein Tampon einführt! Oh diese verrückten Belgier! Nach der Hauptausgabe gibt es eine 10-min. Dokumentation gerade darüber - Die verrückten Belgier? Nein, ein ausgedehnterer Blick auf den sauberen Gebrauch eines O. B. Tampons. Hinweis: Es existiert im Internet eine Webseite mit weiteren Infos & Bilder etc. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit in Deutschland können wir hier keinen Link auf diese Quelle setzen. In Belgien dürfte dieser Film bis heute legal sein.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.05.2018 |
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