Skandalprozesse Trier - Stefan Text: Revision erfolgreich
22.07.2004
Oberlandgericht(OLG) Koblenz hebt Unrechtsurteil des Landgerichts(LG) Trier auf
Für uns erwartungsgemäß hat das OLG Koblenz das Unrecht der 1. Instanz(AG) und 2. Berufungsinstanz(LG) erkannt und die Urteile aufgehoben. In der Begründung geht es im Wesentlichen um den Kontext zum Stefan-Text, der maßgebend für die Bewertung ist. Das gesamte Verfahren wird nun in ein paar Monaten neu aufgerollt. Eine andere Trierer Strafkammer muß nun über den eindeutig nicht-pornographischen Inhalt neu entscheiden und einen klaren Freispruch erbingen.
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Die Anwälte Pinkerneil und Grassmann haben gute Arbeit geleistet. Ein Dank gilt auch den Spendern, die uns die Honorare für die Verteidiger in allen Instanzen ermöglicht haben. Für den neuen Prozess sind jedoch erneut Honorare fällig. Wir bitten daher nochmals um Unterstützung.
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SWR-Nachrichten
von K13Online am 23.07.2004
Trier
Urteile gegen Pädophile gekippt
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Urteile gegen zwei bekennende Pädophile der Gruppe "Krumme 13" gekippt. Der Prozess muss nun in einem dritten Verfahren neu aufgerollt werden.
Haupttangeklagter war ein ehemaliger Beamter des Bundesgrenzschutzes. Er hatte in Trier die Pädophilen-Gruppe "Krumme 13" geleitet. Das Amtsgericht Trier sowie auch das Trierer Landgericht in der Berufung verurteilten ihn zu acht Monaten Haft. Grund: Verbreiten eines Textes, der den sexuellen Missbrauch eines Kindes beschreibt. Auch ein weiteres Mitglied der "Krummen 13" wurde deswegen verurteilt, zu sechs Monaten auf Bewährung. Beide gingen in Revision; heute nun kippte das OLG die Urteile.
Pornografie oder wissenschaftliche Darstellung?
Zur Begründung hieß es, die Urteile des Trierer Amts- und Landgerichts hielten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Richter waren der Ansicht, dass die Trierer Berufungsinstanz in ihrem Urteil den Gesamtzusammenhang falsch eingeschätzt hat. Die Pädophilengruppe hatte 2001 einen angeblichen Erlebnisbericht über sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit einem 30-Jährigen ins Internet gestellt. Der Text hatte keine eigene Adresse und konnte damit direkt abgerufen werden. Die Darstellung sexueller Vorgänge sei aber beispielsweise keine Pornografie, wenn sie etwa als Diskussionsbeitrag in wissenschaftlichen Abhandlungen eingebettet werde. In diesem Sinne hatten auch die "Krumme 13"-Mitglieder argumentiert. Diese Zusammenhänge müssen nun im dritten Verfahren gegen die beiden Männer geprüft werden.
Trierer Volksfreund vom 23.07.2004 - Seite 3 - Rheinland Pfalz und Nachbarn
Kontext nicht ausreichend geprüft
TRIER. Das Thema "Krumme 13" lässt der Trierer Justiz keine Ruhe. In wenigen Monaten werden Dieter G. und Ilja S. zum dritten Mal vor Gericht stehen - diesmal unter für sie günstigeren Vorzeichen.
Von unserem Redakteur
DIETER LINTZ
Selten waren die Meinungen in Trierer Gerichtssälen so heftig aufeinander geprallt wie im September 2003 beim "Krumme 13"-Berufungsverfahren vor der 1. Kleinen Strafkammer des Trierer Landgerichts. Gestritten wurde über ein Urteil des Amtsgerichts, das die beiden Angeklagten des Verbreitens pornografischer Schriften für schuldig befunden und Freiheitsstrafen von acht und sechs Monaten, letztere ohne Bewährung, verhängt hatte.
Die Beweisaufnahme wurde zur erbitterten Schlacht, an deren Ende die Verteidiger ihr Mandat demonstrativ niederlegten. Richter Gernot Kieselbach befand, die erstinstanzliche Entscheidung sei "ein sehr gutes Urteil" gewesen, dessen Begründung er "ohne Abstriche übernehmen" könne. Die Anwälte Claus Pinkerneil und Leonhard Graßmann machten hingegen keinen Hehl aus ihrer Auffassung, ein solches Urteil werde "außerhalb von Trier keinen Bestand haben".
Ihre beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegte Revision gibt ihnen nun vorläufig recht. Die formalen Revisionsgründe wurden beim OLG erst gar nicht geprüft, nachdem die Kammer schon bei der inhaltlichen Kontrolle des Urteils zu der Auffassung gekommen war, es halte "einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand".
Die Begründung der Oberrichter entspricht einem zentralen Kritikpunkt, den die Verteidigung im Laufe des Verfahrens mehrfach geäußert hatte. Die Trierer Kammer habe versäumt, in ihren Darlegungen zum Urteil die unerlässlichen "Angaben über den Gesamtzusammenhang des inkriminierten Berichts" zu machen.
Genau diese Notwendigkeit hatten die Trierer Gerichte in beiden Verfahren bestritten. Die Veröffentlichung eines "Erlebnisberichtes" über sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit erwachsenen Männern im Internet reiche an sich bereits aus, schließlich könnten potenzielle Interessenten den Text abrufen, ohne den Zusammenhang überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. "Wenn Pädophile diesen Text lesen, wird es ihnen nicht nur warm ums Herz, sondern auch woanders", hatte die Amtsrichterin salopp formuliert, und eben das sei pornografisch.
1000 Dateien müssen einbezogen werden
Beim Oberlandesgericht liest sich das deutlich anders. "Nach einhelliger Rechtsansicht" sei der Kontext von erheblicher Bedeutung für die Bewertung, ob ein Text pornografisch sei oder nicht. Das gelte nach herrschender Meinung auch für Texte, die sich mit der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern beschäftigen.
Die Verteidiger hatten beim Landgericht vergeblich beantragt, die komplette Sammlung von über 1000 Dateien, in deren Rahmen der strittige Bericht veröffentlicht worden war, ins Verfahren einzuführen. Die Angeklagten hatten argumentiert, es handele sich um wissenschaftliche und dokumentarische Texte.
Ob dem so ist, wird nun eine andere Kammer des Trierer Landgerichts prüfen müssen. Wegen des Versäumnisses sei es dem OLG "nicht möglich zu prüfen, ob der pornographische Charakter des Berichts zu Recht bejaht worden ist". Deshalb werde das Urteil aufgehoben und die Sache "zu neuer Verhandlung zurückverwiesen". Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate bis zur Eröffnung des neuen Verfahrens
TRIER. (DiL) Der Prozess gegen zwei Männer wegen Verbreitung pornografischer Schriften im Internet muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Koblenz bescheinigte den Urteilen von Amts- und Landgericht, sie hielten „einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand“.
Das ursprüngliche Verfahren vor dem Trierer Amtsgericht und die Berufung vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts hatten für reichlich Aufsehen gesorgt. Angeklagt war unter anderem Dieter G., der in Trier den Verein „Krumme 13“ betrieben hatte, der sich für eine Legalisierung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzte. G. hatte gemeinsam mit einem Bekannten aus Berlin auf der Homepage des Vereins einen „Erlebnisbericht“ eines angeblich Elfjährigen über sexuelle Beziehungen zu zwei erwachsenen Männern veröffentlicht. Das reichte den Trierer Gerichten für eine Verurteilung. Zu wenig, befanden nun die Oberrichter in Koblenz im Revisionsverfahren. Die Berufungskammer habe versäumt, das Umfeld ausreichend zu prüfen – und das sei für die Einstufung als Pornografie unerlässlich. Nun muss neu verhandelt werden.
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