"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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[Update: 10. Hinweis] Mackay-Blog: Wie man aus einem Ver­sandhandel für FKK-​Fil­me einen Kin­der­por­no­ring macht + Was die deut­schen Me­di­en draus ma­chen + Wie re­cher­chiert man? + Wie ret­tet man Kin­der? 01.03.2014

BKA-Chef Jörg Ziercke in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung(WAZ): "Bisher habe man nur sechs der von den 200 durch US-Behörden gemeldeten mutmaßlichen Täter(IP-Adressen) identifizieren können"

Glaubt man den weltweiten Artikeln in den Mainstream-Medien über die "Operation Spaten", dann erfährt man nur wenig über die realen Hintergründe des früheren Azov-Online-Shops. Die Bildzeitung schreibt von FKK-Videos mit nackten Jungen, die in Kanada und den USA völlig legal verkauft wurden. Der Shop-Inhaber hatte sich sogar an den kanadischen Justizminister gewandt. Der öffentliche Shop war ordentlich angemeldet und es wurden sogar Steuern bezahlt. Andererseits soll darüber hinaus aber auch im verschlüsselten „Tor-Netzwerk“ operiert worden sein, einem Teil des Internets, der als „Darknet“ bezeichnet wird. Offenbar konnten dort bisher lediglich sechs IP-Adressen von den 200 aus den USA übermittelten, konkreten Personen zugeordnet werden. Die Ermittlungen in Deutschland sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Vermutlich müssen die deutschen Kunden des Azov-Shops nicht mit einer Strafverfolgung rechnen, weil die Inhalte der FKK-Videos nach deutschem Recht legal sind. [Update: Es verdichten sich die Hinweise, dass es bei fast ALLEN Kunden des legalen Shops Durchsuchungen gegeben hat bzw. noch geben wird] Die K13online Redaktion bittet um Hinweise, wenn es im deutschsprachigen Raum Betroffene geben sollte. Lesen Sie die reale Hintergründe auf dem Weblog Mackay und weiter unter mehr...

http://mackay.blogsport.de/2013/11/17/wie-man-schreckliche-kinderpornoringe-sprengt

Zitate
Wie man schreckliche Kinderpornoringe sprengt

Es ist ge­ra­de in allen Me­di­en – ein in­ter­na­tio­na­ler Kin­der­por­no­ring wäre zer­schla­gen wor­den, 348 Fest­nah­men in zahl­rei­chen Län­dern, 386 Kin­der wären ge­ret­tet wor­den. Vier Mil­lio­nen Dol­lar Um­satz hätte eine Firma mit Sitz in To­ron­to mit der Ver­brei­tung von Kin­der­por­no­gra­phie ge­macht. Bei den Er­mitt­lun­gen sei Da­ten­ma­te­ri­al im Um­fang 45 Te­ra­bytes, dar­un­ter tau­sen­de Fotos und Vi­de­os mit „schreck­li­chen“ Miss­brauchs­sze­nen, si­cher­ge­stellt wor­den.

Was ist wirk­lich pas­siert? Eine Frage, die man sich bei die­sem Thema lei­der immer stel­len muss, denn den Me­di­en kann man hier ge­ne­rell nicht ver­trau­en. Glück­li­cher­wei­se haben wir in die­sem Fall un­ab­hän­gi­ge Quel­len zur Ver­fü­gung. Und die zei­gen ein deut­lich an­de­res Bild....


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Medienspiegel im Mainstream

WAZ: Schwer zu fassen

Zitate
... Bisher habe man nur sechs der von den 200 durch US-Behörden gemeldeten mutmaßlichen Täter identifizieren können, sagt BKA-Chef Jörg Ziercke. Das BKA ist daran gescheitert, die von den Amerikanern mitgeteilten Internetadressen konkreten Verdächtigen zuzuordnen. Grund dafür: Telefon- und Internetanbieter in Deutschland haben – rechtlich nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2011 einwandfrei – längst die Verbindungsdaten gelöscht. Die Speicherung von Verbindungsda­ten ist eines der innenpolitisch umstrittensten Themen und steht auch auf der Tagesordnung der Koalitionsverhandlungen in Berlin...
http://www.derwesten.de/panorama/schwer-zu-fassen-aimp-id8672870.html

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BILD: So flog der Pädophilen-Ring auf

Zitate
... Es war ein Millionengeschäft. Im Mittelpunkt stand die Firma Azov. Sie verkaufte Videos von nackten minderjährigen Jungen, beworben wurden die Aufnahmen als FKK-Videos. So konnten sie legal in Kanada und den USA verkauft werden.

Bereits 2005 hörte die Polizei von der Firma. Aber sie verfolgte den Fall nicht weiter. Bis 2006 David Eisenlohr verhaftet wurde. Der hatte aus Kalifornien „europäische FKK-Videos“ verkauft, wie er sie nannte. Schon 2004 meldete Eisenlohr den amerikanischen Behörden, ein gewisser Brian Way würde seine Filme kopieren und für einen günstigeren Preis verkaufen. Die „FKK-Videos“ genügten offenbar aber nicht als Beweis, um Eisenlohr wegen Kinderpornografie festzunehmen.

Der Mann ging sogar so weit, sich in einem Brief beim kanadischen Justizminister zu beschweren! Er meinte, ihm würde sein „geistiges Eigentum“ geraubt...

http://www.bild.de/news/ausland/kinderpornografie/kinderporno-skandal-33425680.bild.html

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Der SPIEGEL: Kampf gegen Kinderpornografie: Erfolg der "Operation Spaten"

Zitate
Die inzwischen abgeschaltete Website war laut "Toronto Star" wie ein typischer Online-Versandhändler aufgebaut. Es gab Rezensionen, Bestseller-Listen, Kreditkartenbezahlung - und das nach Ansicht der Polizei falsche Versprechen, dass keiner der Filme gegen kanadisches oder US-amerikanisches Recht verstoße. Mehr als drei Millionen Menschen besuchten 2010 die Website.

Monatelang versuchten die Beamten, an Beweismaterial zu kommen, doch der W. war vorsichtig. Dutzende Bestellungen habe er aus Angst vor Undercover-Ermittlungen abgelehnt, heißt es in dem Bericht. Schließlich sei es verdeckten Ermittlern gelungen, Videos zu kaufen, die gegen geltendes Recht verstoßen sollen. Immer mehr Kunden gerieten anschließend in den Fokus der Fahnder...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kanadischen-ermittlern-gelingt-schlag-gegen-kinderpornografie-a-933748.html

u.v.a.m....

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K13online Anmerkungen
Vorsorglich weisen wir bei diesem News und den verlinkten Webseiten auf das im Grundgesetz verankerte Recht der freien Meinungsäußerung hin. Ebenso stellen wir fest, dass wir zu keiner Zeit mit dem Azov-Shop in Kontakt standen. Sollte es im deutschsprachigen Raum Betroffene geben, die der "Operation Spaten" zum Opfer gefallen sind, bitten wir um Hinweise, damit wir darüber berichten können. Diskretion wird zugesichert...

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

von K13online
am 27.02.2014

Wir haben einen 10. Hinweis erhalten. Obwohl der Fall Edathy dafür gesorgt hat, dass nunmehr kompetente Rechtswissenschafert zu der Rechtsauffassung gelangt sind, dass Hausdurchsuchungen ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat rechtswidrig sind, gab es am 24. Februar 2014 erneut eine rechtswidrige Durchsuchung bei einem Betroffenen.

Der Betroffene hatte vor vielen Jahren legale FKK-Filme bei AZOV-Films gekauft. Der Durchsuchungsbeschluss wurde wie bei allen anderen Betroffenen vom Amtsgericht in Gießen ausgestellt. Die Durchführung des Beschlusses hat rund 5 Monate gedauert. Als Begründung wurde absurder Weise ein vage Verdacht geäußert, dass wenn man legale FKK-Filme kauft, daraus geschlossen werden kann, dass man auch Kinderpornos besitzt. Der AZOV-Titel Vladik 11:13 wurde fälschlicher Weise als KP bezeichnet. Der AZOV-Film 12:14 wurde hingegen nicht im Beschluss aufgeführt und wäre somit aus Sicht der Ermittlungsbehörden legal.

Der Betroffene hatte alle gekaufte AZOV-Filme bei der Durchsuchung nicht mehr in seinem Besitz. Eine diesbezügliche Verurteilung kann es also nicht geben. Der Betroffene bzw. sein Rechtsanwalt hat Akteneinsicht beantragt. Wir empfehlen allen Justizopfern IMMER Einspruch/Widerspruch einzulegen. Wird dieser in der nächsten Instanz abgewiesen, so besteht die dringende Notwendigkeit, gegen beide Beschlüsse Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ein Durchsuchungsbeamter wies den Betroffenen auch daraufhin, dass diese Beschlüsse rechtlich umstritten sind. Dieser Beamte hat die Sachlage richtig erkannt. Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch daraufhin, dass diese Polizeibeamten im Prinzip nichts für den Beschluss können, denn diese sind lediglich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Schuldig ist der zuständige Staatsanwalt, der einen solchen rechtswidrigen Beschluss beantragt hat - und insbesondere der Richter des Amtsgerichtes, der den Beschluss unterschrieben hat. Das Justizopfer hat seinen Wohnsitz in Berlin und dies deutet daraufhin, dass die Justiz in Berlin alle rechtswidrigen Beschlüsse auch ausführt. Laut Staatsanwaltschaft Hannover(Fröhlich) haben sich nicht alle Staatsanwaltschaften diesem Unrecht angeschlossen. Allein diese Ungleichbehandlung stellt einen klaren Rechtsbruch dar. Der Rechtsstaat wurde auch in diesem Fall außer Kraft gesetzt.

(ACHTUNG: Dieses News hat nun über 10 Kommentare. Deshalb finden Sie die älteren Kommentare auf Seite 2 unten mit einem Klick!)


von LYKURGOS
am 16.02.2014

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass jeder das Recht hat seine persönlichen Daten vor (rechtswidrigen) Zugriff durch Fremde zu schützen: http://krumme13.eu/forum.php?s=thread&id=1976
Siehe auch: http://krumme13.eu/forum.php?s=topics&id=29



von K13online
am 16.02.2014

Wir haben einen 9. Hinweis von einem AZOV-Betroffenen erhalten. Auch dieser rechtswidrige Durchsuchungsbeschluss wurde vom Amtsgericht in Gießen ausgestellt. Ein Durchsuchungsbeamter erklärte dem Betroffenen, dass alle Fälle aus Canada als 1. in Gießen eingegangen sind. Das läßt darauf schließen, dass alle Beschlüsse beim gleichen Amtsgericht in Gießen ausgestellt wurden. Und erst dann wurden die Verfahren über die Staatsanwaltschaft Frankfurt an alle bundesweiten Staatsanwaltschaften und in Folge Polizeibehörden vor Ort zur Ausführung weitergeleitet. Die rechtliche Verantwortung dieser rechtswidrigen Beschlüsse liegt also primär beim Amtsgericht Gießen. Es ist bisher unklar, ob dies auch im Fall Edathy so gewesen ist. Es bedarf Ermittlungen und Aufklärung.

Der Betroffene selbst und auch sein Anwalt haben bedauerlicherweise kein Rechtsmittel gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Damit sind die Möglichkeiten der Beschwerde gegen das Unrecht genommen, weil die einwöchige Frist verstrichen ist. Der Betroffene hat mit dem Verzicht des Rechtsmitteln die rechtswidrige Durchsuchung anerkannt. Wir raten in solchen Fälle IMMER Rechtsmittel einzulegen.

Der Betroffene hatte vor einigen Jahren rund fünf Filme von AZOV gekauft. In der Begründung des Beschlusses wurde jedoch nur ein Titel aufgeführt: Cutting Room Floor Vlaviu - Jede Person, die diesen Inhalt kennt, wird leicht feststellen, dass der Inhalt völlig legal ist. Die Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Eine Akteneinsicht ist jedoch noch nicht erfolgt. Der Betroffene befürchtet, das es noch Befragungen seiner jugendlichen Freunde geben könnte. Auch soll versucht werden, Ihm eine diesbezügliche Straftat nachzuweisen, obwohl kein Tatverdacht vorliegt. Wir verurteilen solche Ermittlungsmethoden auf das Schärfte. Solche Methoden erinnern an düstere Zeiten deutscher Geschichte...


von K13online
am 09.02.2014

Wir haben einen 8. Hinweis erhalten, den wir an dieser Stelle sinngemäß und anonymisiert veröffentlichen:

Ein nebenberuflicher Kinder- und Jugendfotograf hatte am 4. September 2013 eine Hausdurchsuchung mit zeitgleicher Festnahme wegen dem Bezug von AZOV-Filmen in Deutschland & Österreich. Ein Sondereinsatzkommando erstürmte seine Wohnung und hinterließ einen beträchtlichen Schaden. Die Polizei brach trotz Anwesenheit des Justizopfers die Wohnungstür auf und nutzte den "Überraschungseffekt" durch eine Knallgranate.

Anlass der Hausdurchsuchung waren lediglich die AZOV-Filme. Weil das Justizopfer jedoch auch nebenberuflich als Kinder- und Jugendfotograf tätig war und auf seiner Webseite Fotoshootings veröffentlicht hatte, ging die Polizei ohne Beweislage davon aus, dass er auch kinderpornografische Aufnahmen selbst hergestellt hatte. Fotoalben und diverse Festplatten wurden beschlagnahmt. Weil die Auswertung der Gegenstände sehr zeitintensiv war, wurde von Seiten der Ermittlungsbehörden der Vorwurf auf den "sexuellen Missbrauch" von Kindern erweitert. Ein Richter ordnete daraufhin Untersuchungshaft an, die drei Monate und 14 Tage dauern sollte.

Während des Ermittlungsverfahrens & Untersuchungshaft wurden alle Models, Sportler und Familien befragt. KEINER dieser Zeugen hat den Vorwurf des "sexuellen Missbrauchs" von Kindern bestätigt. Das Justizopfer hat schon jetzt nicht nur seine berufliche Nebentätigkeit verloren, sondern auch seinen Hauptberuf, weil er fast vier Monate in U-Haft verbracht hat. Seine gesamte berufliche und persönliche Existenz hat er schon jetzt verloren.

Das Justizopfer ist Mitte Januar 2014 aus seiner beschädigten Wohnung ausgezogen. Er ist seit diesen unfassbaren Vorgängen arbeitslos und ohne Einkommen. Von allen Vorwürfen sind lediglich die AZOV-Filme übrig geblieben. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Sein Verteidiger ist der Ansicht, dass das zu erwartende Strafmaß zumindest die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft von drei Monaten und 14 Tagen entsprechen wird. Damit wären Schadenersatzzahlungen durch die österreichische Justiz hinfällig.

Aus diesem krassen Fall wird deutlich, mit welchen unlauteren Mitteln die Justiz vorgeht. Die Verhältnismäßigkeit wurde völlig missachtet. Selbst dann, wenn es sich bei den AZOV-Filmen tatsächlich um "kinderpornografische" Inhalte gehandelt hat. Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich bei den AZOV-Filmen nach deutschem Recht jedoch nicht um Kinderpornografie. Die österreichische Gesetzgebung und Justizanwendung ist uns jedoch nicht im Detail bekannt. Fest steht jedoch schon jetzt, dass die bisherigen Folgen für das Justizopfer bereits höher zu bewerten sind, als ein mögliches Strafmaß im Urteil. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt das Justizopfer weiterhin als unschuldig, denn ein Freispruch ist nicht ausgeschlossen. Zur gegebenen Zeit werden wir über dieses Gerichtsverfahren in einem separaten News weiter berichten. Wir wünschen dem Justizopfer für die kommende Hauptverhandlung ein gerechtes Urteil....


Neues Hinweise von K13online
am 22.01.2014

Wir haben in dieser Sache einen 6. Hinweis über das Kontaktformular unserer Webseiten erhalten. Ein 49-jähriger aus Berlin hatte am 27. November 2013 eine Hausdurchsuchung, weil ER im Jahre 2008 im öffentlichen AZOV-Online-Shop Filme mit Jungen als Darsteller gekauft hatte. Nach unserer Rechtsauffassung waren alle FKK-Videos in diesem Shop nach deutschem Recht legal gewesen. Die Shop-Inhaber sind mit Sicherheit nicht so dumm gewesen, illegale Inhalt dort offen zum Kauf anzubieten. Der Betroffene war nach eigenen Angaben jedoch schon wegen "echten" Kinderpornos vorbestraft. Damals wurde ER zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und hat dann mit KP abgeschlossen. Reine FKK-Filme hat er aber für unbedenklich gehalten. Schließlich konnte ER nicht wissen, dass die Inhalte verboten sein sollen, denn im Shop wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Inhalte legal sind. Deshalb raten wir Ihm und allen anderen Betroffenen in aktuellen Verfahren, auf einen Verbotsirrtum zu plädieren, wenn solche Filme bei den HDs gefunden wurden. Einspruch gegen den HD-Beschluss sollte man grundsätzlich immer in solchen Fällen einlegen. Sogenannte Zufallsfunde sind davon ausgenommen. Dieser neue Fall macht deutlich, dass das ermittelnde BKA die bundesweiten Durchsuchungsaktionen von AZOV-Kunden nach so vielen Jahren noch immer nicht abgeschlossen hat. Mit weiteren HDs muss also gerechnet werden....

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Im Deutschen Jungsforum haben wir einen 7. Hinweis erhalten. Ein User weist daraufhin, dass auch in diesem Fall das Amtsgericht in Gießen einen Hausdurchsuchungsbeschluss ausgestellt hat. Ganz offensichtlich hat das BKA alle diesbezüglichen Maßnahmen für die Ermittlungen an dieses eine Amtsgericht übertragen. Und zwar unabhängig davon, an welchem Wohnort die Betroffenen ihren Wohnsitz haben. Das BKA hat wohl beim Amtsgericht in Gießen einen Richter gefunden, der am laufenden Band HD-Beschlüsse in dieser Sache ausstellt. Deshalb sind in jedem Einzelfall Einsprüche wichtig, damit diese rechtsstaatlich zumindest äußerst fragwürdige Praxis auf den Prüfstein gelangt. Grundsätzlich sind jedenfalls immer die Amtsgerichte zuständig, wo der Betroffene seinen Wohnsitz hat. Da bisher wohl alle HD-Beschlüsse in Gießen ausgestellt wurden, liegt der dringende Verdacht nahe, dass andere Gerichte keinen HD-Beschluss ausgestellt haben. Die Betroffenen sollten deshalb ihre Rechtsanwälte davon in Kenntnis setzen, damit diese ungewöhnliche Handhabung rechtlich überprüft wird. Nach unserer Rechtsauffassung ist eine solche Handhabung nicht zulässig....

Quelle:
http://jungsforum.net/messages/259069.htm?thread

Für weitere Hinweise sind wir dankbar, damit wir darüber weiter berichten können...


von K13online
am 28.11.2013

Wir haben einen 5. Hinweis in dieser Sache erhalten. Der Betroffene teilt u.a. auch mit, dass ER im englischen Boy-Chat recherchiert hat. Die uns übermittelten Links möchten wir auch den Besuchern unserer Webseiten zur Kenntnis geben hier:

http://www.boychat.org/messages/1323615.htm

http://www.boychat.org/messages/1317045.htm

Der Betroffene hatte Mitte August 2010 einen Film im Azov-Shop gekauft, aber bisher keine Hausdurchsuchung gehabt. Dies deutet daraufhin, dass die Kriterien für eine solche Maßnahme völlig im Unklaren liegen. Eine Willkür solcher unterschiedlichen Handhabungen ist auf jeden Fall sicher. Die ganz offensichtlich gewollten psychischen Probleme der Ungewissheit von Betroffenen ist vorsätzlich gewollt - und verursachen nicht selten ein wochenlanges Trauma...


von K13online
am 21.11.2013

Wir haben einen 4. Hinweis über eine bereits vor rund 2 Monaten stattgefundene Hausdurchsuchung(HD) in Sachen Azov-Filme erhalten. Im Durchsuchungsbeschluss wurde u.a. der Titel "Vladik 11:13" aufgeführt, der als "kinderpornografisch eingestuft wurde. Ebenso wurden Filmtitel genannt, die "Posing" sein sollen. Die Käufe im Azov-Shop haben laut Angaben des Betroffenen bereits im Jahre 2009 und davor stattgefunden, aber befanden sich bei der HD nicht mehr in seinem Besitz. Verantwortlich für diese nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrige HD zeichnet die Staatsanwaltschaft & Amtsgericht in XXXX(hier bekannt).

Der Betroffene hat weiter mitgeteilt, dass sein Rechtsanwalt sofortige Beschwerde gegen den HD-Beschluss eingelegt hatte. Diese Beschwerde wurde ohne ausführliche Begründung einfach abgewiesen. Sein Anwalt hat bereits Akteneinsicht erhalten. Daraus geht u.a. hervor, dass das BKA bzw. LKA darauf hinweist, dass "die meisten erworbenen Inhalte in Deutschland strafrechtlich irrelevant seien". Eine rechtliche Bewertung des Titels "Vladik 11:13" wurde offenbar nicht von der deutschen Justiz in XXXXX vorgenommen, sondern man hat sich auf die Angaben der Justiz in Toronto/Canada nach dortigen Recht verlassen.

Der Betroffene hat weiter mitgeteilt, dass bei der HD Sachwerte in Höhe von rund 10.000,00 Euro beschlagnahmt wurden. Hinzu kommen die Honorare seines Rechtsanwaltes. Beides zusammen droht die berufliche und private Existenz schon jetzt zu verstören. Die Auswertung der Gegenstände kann sich bekanntlich über viele Monate hinziehen. "Das ganze erinnert an eine Hexenjagd oder an die Judenverfolgung im Dritten Reich", so der Betroffene.

Darüber hinaus befürchtet der Betroffene, dass es nach dem Schneeball-Prinzip weitere HDs geben könnte. Wir fügen hinzu, dass es bei einigen Betroffenen sicherlich auch sogenannte Zufallsfunde geben wird, die mit den Azov-Filmen bzw. dem Anlass der HDs nichts gemein haben. Im Nachhinein würden die rechtswidrigen HDs dann als "berechtigt" erklärt werden können. Man braucht also nur einen ersten Angriff zu konstruieren, um dann mehr finden zu können. Eine solche Handhabung widerspricht zwar der Rechtsordnung, aber ist inzwischen gängige Praxis geworden. Das Justizopfer steht einer solchen Praxis machtlos gegenüber....


von K13online
am 19.11.2013

Gerettete Kinder oder was man darunter versteht

Zitate
Die in Kanada beheimatete Globe and Mail zitiert Inspector Joanna Beaven-Desjardins, commander of the Toronto police sex crimes unit: "At least 386 minors were removed from harms way, ", was auch bedeuten könnte, dass nicht von sexueller Gewalt betroffene Kinder von Verdächtigen (vorübergehend) in Obhutnahme kamen usw. Die Zahl lässt also viele Interpretationen zu und die betreffende Polizei ist derzeit, im Zuge der noch stattfindenden Ermittlungen, wortkarg. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit den in Szenekreisen bekannten "Azov films", deren Betreiber, Brian Way, bereits seit 2011 in Haft ist und im Dezember 2013 eine Anhörung vor Gericht haben wird. Brian Ways Mutter, Sandra Waslov, die als Mittäterin gesucht wird, hat sich der Verhaftung entzogen und wird in den USA vermutet. "Azov films" selbst sieht sich als Seite mit "Naturistenvideos".
http://www.heise.de/tp/blogs/5/155348

Im Forum von Heise-Telepolis wird lebhaft und kritisch über diesen Fall diskutiert.


von K13online
am 18.11.2013

Wir haben einen 3. Hinweis vorliegen, dass es bereits im Jahre 2009 eine Hausdurchsuchung in anderer Sache bei einem Betroffenen gegeben hatte. Dabei wurden u.a. auch Datenträger aus der Azov "Boy fights"-Serie beschlagnahmt. Die Auswertung und rechtliche Bewertung hatte damals nicht ergeben, dass diese Inhalte von strafrechtlicher Relevanz waren. Diese Handhabung der örtlichen Ermittlungsbehörden bzw. Staatsanwaltschaften lassen darauf schließen, dass es unterschiedliche Bewertungen der Ermittlungsbehörden gibt. Es ist also nicht eindeutig und zwingend immer so, dass die FKK-Titel im Azov-Shop von allen Behörden beanstandet werden. Dies bedeutet auch, dass die Rechtslage unklar ist und deshalb das juristische Vorgehen des Betroffenen erfolgreich sein kann. Es kommt in solchen Fällen auch ein Verbotsirrtum in Betracht, welches eine Verurteilung ausschließen kann. Die Betroffenen sollten deshalb mit Ihren Rechtsanwälten bereits im Ermittlungsverfahren darauf hinweisen und Anträge auf Verfahrenseinstellung stellen.


von K13online
am 18.11.2013

Wir haben heute einen 2. Hinweis erhalten, dass es bei einem weiteren Betroffenen bereits am 7. November 2013 eine Hausdurchsuchung gegeben hat. Ein Azov-Kunde hatte vor drei Jahren zwei FKK-Fotoserien(BF v2.O FKK Paul & Salt Mine) downgeloadet. Der Vorwurf im Durchsuchungsbeschluss lautet auf "Posing-Darstellungen". Als Beweise werden die Bank- und Verbindungsdaten angeführt.

Damit verdichten sich die Hinweise, dass es offenbar bei ALLEN Kunden des damals legalen Azov-Shops Durchsuchungen gegeben hat bzw. noch geben wird. Dies bedeutet, dass es der Justiz in Canada gelungen ist, alle Kundendaten zu ermitteln - und diese an die zuständigen staatlichen Behörden(Deutschland das BKA) weiter geleitet wurden. Das BKA hat offenbar diese Aktion koordiniert und an die zuständigen Ermittlungsbehörden am Wohnsitz der Betroffenen geleitet. Dabei wurden offensichtlich die Angaben aus Canada nicht ausreichend geprüft, sondern die Amtsgerichte haben nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrige Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt. Die Azov-Kunden konnten nicht wissen, dass die FKK-Titel "Posing" sein sollen und damit strafrechtlich relevant wären. Azov hatte im Shop ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Inhalte legal sind.

Wir empfehlen allen Betroffenen, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der gegen den Durchsuchungsbeschluss innerhalb von einer Woche Widerspruch einlegt. Es bahnt sich offenbar ein bundesweiter Justizskandal an, den es bisher in diesem Ausmaße noch nie in Deutschland gegeben hat. Ein koordiniertes Vorgehen wäre bei dieser Justizwillkür dringend notwendig. Die Rechtsanwälte der Betroffenen sollten sich daher für eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht zusammen schließen, um bundesweit für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden über den weiteren Verlauf ausführlich berichten...

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