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Schweizer Nationalrat beschließt: Keine höhere Altersgrenze(von 12 auf 16 Jahre) für Unverjährbarkeit sexueller Straftaten gegen Kinder & Jugendliche 12.06.2019

Schon bei der letzten Strafverschärfung 2015 gab es keine Mehrheiten im Bundestag: Deutscher Opferverein "Tour41" sammelt trotzdem mit Online- und Offlinepetition Unterschriften zur vollständigen Aufhebung der Verjährungsfristen bei § 176 ff. StGB

Der Schweizer Nationalrat hat die Anhebung der Altersgrenze bei der Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten gegen Kinder & Jugendliche von 12 auf 16 Jahre abgelehnt. Bei Kindern unter 12 Jahren gibt es jedoch seit dem 1. Januar 2013 keine Verjährungsfristen mehr. Die Schweiz hatte damit als bisher einziges Land in Europa Gesetze geschaffen, die einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht Stand halten dürften. In Deutschland gab es vor der letzten Strafverschärfung zu den Verjährungsfristen, die im Januar 2015 in Kraft getreten war, auch eine politische Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages. Fast alle Experten hatten bei der Anhörung im Ausschuss die vollständige Abschaffung der Verjährungsfristen bei § 176 ff StGB als verfassungswidrig abgelehnt. Auf massiven Druck der Opfervereine etc.. hatte der Bundestag jedoch den § 78b StGB dahin gehend erweitert, dass die Verjährungsfristen bis zum 30. Lebensjahr des Opfers ruhen. Damit kann ein Opfer noch hochstens bis zum 50. Lebensjahr Strafanzeige erstatten. Die Missbrauchsopfer haben sich damit keinen Gefallen getan, denn ein Freispruch des Täters ist nach so vielen Jahren nach der Tat höchstwahrscheinlich. Die psychische Folge ist ein RE-Trauma des Opfers. Trotzdem sammelt der Opferverein "Tour41" Unterschriften in Form einer Petition zur Aufhebung der Verjährungsfristen. Mit äußerst fragwürdigen Methoden haben die Online-Petition bereits über 300 Tausend Menschen mitgezeichnet. "Tour41" hat keinen festen Abgabetermin veröffentlicht. Das Ziel von 1 Millionen Unterschriften ist völlig unrealistisch und würde noch viele Jahre andauern, um letztendlich nicht zum gewünschten Erfolg führen zu können. Für den 1. Vorsitzenden Markus Diegmann ist das Unterschriftensammeln mit seinem Reisemobil zu einer Lebensaufgabe geworden. Auch die Seriösität seiner Medienauftritte muss angezweifelt werden. In den letzten Wochen & Monaten sind eine ganze Reihe von Mitgliedern aus dem Verein "Tour41" ausgetreten. K13online liegen belegbare Nachweise von Insidern vor, die eindeutig beweisen, dass insbesondere das Vorstandsmitglied Stefanie Lachmann weiterhin gegen Vereinskritiker agiert... 

https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/keine-hohere-altersgrenze-fur-unverjahrbarkeit-sexueller-straftaten-65537215



Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter 12 Jahren ist in der Schweiz nicht mehr verjährbar. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.

Damit wird die Unverjährbarkeitsinitiative, die 52% der Stimmberechtigten am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament gutgeheissen haben, umgesetzt. Das Parlament hat die Gesetzesänderung am 15. Juni 2012 verabschiedet. Da kein Referendum dagegen ergriffen wurde, trat sie am 1. Januar in Kraft.....

.....

Die Gegner der Unverjährbarkeit argumentierten, sie bringe nicht zwangsläufig mehr Täter vor die Justiz. Die damalige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte, dass die Gefahr bestehe, dass die Opfer "enttäuscht und noch einmal traumatisiert" werden könnten. Die Regierung wollte die Verjährbarkeit auf 15 Jahre beschränken, nachdem das Opfer das Volljährigkeitsalter von 18 Jahren erreicht hat.

Rechtsexperten sind nicht überzeugt, dass die Gesetzesänderung zu mehr Verurteilungen führen wird. Laut dem Staatsanwalt des Kantons Zürich, Markus Oertle, ist die Unverjährbarkeit ein falsches Signal an die Adresse der Opfer. "Sie kann dazu verleiten, mit einer Klage zuzuwarten. Doch für eine erfolgversprechende strafrechtliche Verfolgung ist es immens wichtig, dass zwischen der Tat und der Klage möglichst wenig Zeit verstreicht", sagt Oertle gegenüber swissinfo.ch.

Der grundsätzliche Sinn der Verjährbarkeit bestehe auch darin, "unnötige Strafverfahren" einzuleiten, nämlich all jene, die kaum eine Chance auf einen Erfolg haben, weil sie so lange zurückliegen, dass eine erfolgreiche Beweisführung kaum mehr möglich sei.

https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/sexualdelikte_missbrauch-verjaehrt-nicht-mehr/34612082


Deutsches Strafgesetzbuch (StGB)
§ 78b Ruhen

(1) Die Verjährung ruht

1.
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 180 Absatz 3, §§ 182, 225, 226a und 237
 

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB)
§ 78 Verjährungsfrist

1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1.
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4.
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.
drei Jahre bei den übrigen Taten.
 
 

 
 

*** Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt: Verfassungswidrige Gesetze im Sexualstrafrecht & dem § 201 StGB sind am heutigen 27. Januar 2015 in Kraft getreten *** 27.01.2015

Aktivismus gestartet - Gegen Unrecht hilft nur Widerstand: Initiative für eine Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung + Erneute Petition an den Bundestag in Arbeit

Durch die Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt Nr. 2 sind die neuen Gesetze im Sexualstrafrecht(§§ 184b + 184c StGB) sowie im § 201a StGB am 26. Januar 2015 in Kraft getreten. Die neuen Straftatbestände verstoßen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen das Bestimmtheitsgebot & die Verhältnismäßigkeit des Grundgesetzes. Die verfassungswidrigen Gesetze stellen demnach einen Eingriff in den Schutzbereich des Artikel 103 GG dar. Darüber hinaus wurden die Verjährungsfristen verlängert. Ebenso wurde der § 174 StGB erweitert. Die K13online Redaktion hat mit weiteren Aktivisten eine Initiative für eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) gestartet. Eine neue Petition an den Bundestag befindet sich in Vorbereitung. Dazu rufen wir bereits jetzt zur Mitzeichnung auf. Wenn Unrecht zu "Recht" wird, ist Widerstand Pflicht. Wir werden über die massiv ansteigenden Fälle der neuen Gesetzgebung ausführlich berichten. Der Gesetzgeber hat mit diesen Strafverschärfungen neue Strafverfolgungen geschaffen, die zu vielen neuen Justizopfern führen werden. Die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gericht werden völlig überlastet sein. Die Justizvollzugsanstalten werden überfüllt sein. So manch ein Bürger/in wird sich wundern, dass gegen Ihn plötzlich ermittelt wird. Der breiten Masse der Bevölkerung ist überhaupt noch nicht bewusst geworden, welche juristischen Folgen diese neuen Gesetze für den einzelnen Bürger haben werden. Die Desinformation der sogenannten Mainstream-Medien hat dazu einen erheblichen Beitrag geleistet. Die neuen Gesetzestexte können Sie diesem News mit einem Klick auf mehr entnehmen.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2978 
Tagesanzeiger(CH) - Der Fall Jegge ist ein Fall Schweiz: Aufarbeitung der 1970er bis 1990er Jahre - Kommission aus Juristen machte den Vorschlag, das Schutzalter im Sexualstrafrecht auf 10/12 Jahre zu senken 22.04.2017

Frühere Pädophilenbewegung in der Schweiz war international vernetzt: Politische Debatte in schwulen Zeitschriften wie «Hey», «Club 68» oder «anderschume» & Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP)

In einigen Schweizer Mainstream-Medien hat nach den medialen Hetzkampagnen gegen den Pädagogen & Schriftsteller Jürg Jegge eine Aufarbeitung der früheren Pädophilienbewegung der 1970er bis 1990er Jahre begonnen. Zentrales Anliegen der Schweizer Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP) war die Straffreiheit für «gewaltfreie homoerotische Beziehungen» zwischen Erwachsenen und Knaben im pubertären oder vorpubertären Alter gewesen. Der Züricher Psychiater und Psychotherapeut Berthold Rothschild unterstütze auch die Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädo­philie(DSAP e.V.) Der niederländische Jurist & Politiker Dr. Edward Brongersma hilt im Jahre 1986 Vorträge in Basel. Der Psychologe Dr. Frits Bernard war ebenso international insolviert. Auch in Frankreich setzten sich Intellektuelle wie Jean-Paul Sartre, Jacques Derrida, Roland Barthes, Simone de Beauvoir und der Philosoph Michel Foucault in einer Petition für die Legalisierung von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen & Kindern/Jugendlichen ein. Darüber hinaus gab es pädophile Emanzipationsgruppen in Italien, Großbritannien, Dänemark, Belgien und heute noch NAMBLA in den USA. In Deutschland war vor vier Jahren das Buch "Die Grünen und die Pädosexualität" erschienen, worin die Partei ihre pädophile Vergangenheit aufgearbeitet hat. In der Schweiz bahnt sich offenbar jetzt auch eine mediale und gesellschaftliche Diskussion zum Themenkomplex der Pädophilie an. Die Argumente von damals sind heute im Kern genauso richtig wie damals. Dem heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist ist eine deutliche Absage zu erteilen. Die Übermacht der Pädophilie-Gegner hat argumentativ keine Chance, wenn die sexualwissenschaftliche Diskussion ergebnisoffen geführt wird. Die Akzeptanz & Anerkennung der Pädophilie als sexuelle Minderheit bedarf internationaler Solidarität in die Schweiz. Dabei gehört Jürg Jegge zu den wenigen noch lebenden Repräsentaten einer Pädophilenbewegung früherer Jahre in der Schweiz. Jegge steht noch heute zu seinen pädosexuellen Beziehungen mit Jungs von damals, aber würde diese heute nicht mehr eingehen. Eine politische Debatte ist jedoch das Wesen einer pluralistischen Gesellschaft.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3347 
Rechtstreit K13online ./. Vorstand Tour41 e.V von Seiten Dieter Gieseking beigelegt: Öffentliche Rücknahme der Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 09.04.2019

Widersprüchliches Statement von Tour41 "Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung sollten immer die Grundlage unseres Handelns sein!": "Einen Dialog mit Dieter Gieseking(K13online) schließt der Tour41 e.V.  kategorisch aus!"

Der Vereinsvorstand von Tour41 hat auf seiner Webseite & bei Facebook eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht. Damit wurde dem öffentlichen Druck von K13online und den ansteigenden Vereinskritikern endlich nachgegeben. Aus diesem Grunde können auch wir die Rücknahme der Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mitteilen. Der Rechtstreit wurde von unserer Seite erfolgreich beigelegt. Tour41 schließt dennoch einen vernünftigen Dialog aus. Hat aber Quellen-Links auf Wikipedia-Krumme13, SWR-Beitrag, VETO-Interview sowie auf vier News bei K13online setzt. Der Vereinsvorstand gibt in seiner Stellungnahme die Sichtweise von Tour41 wieder. Diese Sichtweise entspricht jedoch nicht der Sichtweise von K13online. Es bedarf deshalb einer Gegendarstellung, die Sie mit einem Klick auf weiterlesen einsehen können. Bei Facebook besteht im K13online-Profil für alle Beteiligte die Möglichkeit einer sachlichen Diskussion. Im Gegensatz dazu hat Tour41 eine kritische Diskussion bei Facebook durch Sperrungen unterbunden. Ganz offensichtlich ist der Vorstand nicht bereit, sich dort kritisieren zu lassen. Der Verein stellt sich damit als fragwürdig dar und bietet Raum für Spekulationen. Ein Vorstand, der sich einem Dialog kategorisch verweigert, wird keine Ruhe vor den Kritikern finden. Mehrere dieser Kritiker haben sich bereits auf ihren Facebook-Profilen geäußert und Belege für unseriöses Verhalten der Vorstandsmitglieder vorgelegt. K13online wird darüber in absehbarer Zeit in einem gesonderten News weiter berichten. Das zurückliegende Fehlverhalten von Tour41 betrachten wir jedoch als abgeschlossen, um einen Neuanfang zu ermöglichen... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3846 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Schweizer Nationalrat beschließt: Keine höhere Altersgrenze(von 12 auf 16 Jahre) für Unverjährbarkeit sexueller Straftaten gegen Kinder & Jugendliche von Schneeschnuppe
am 15.06.2019

"Mit äußerst fragwürdigen Methoden haben die Online-Petition bereits über 300 Tausend Menschen mitgezeichnet. "Tour41" hat keinen festen Abgabetermin veröffentlicht. Das Ziel von 1 Millionen Unterschriften ist völlig unrealistisch und würde noch viele Jahre andauern, um letztendlich nicht zum gewünschten Erfolg führen zu können."

Stell dir mal vor, wie groß dein Jubel wäre, wenn du für ein Pädo-Anliegen 300.000 Stimmen in einer Petition zusammen bekommen würdest. Das ist schon ein Hausnummer. Ganz unrealistisch sind 1 Mio meiner Einschätzung nach nicht. Viele Menschen denken nicht nach und denken dass etwas, dass duch gegen Kindesmisbrauch richtet, gut sein muss.

Es wäre schwierig für eine offen Pädo-freundliche Petition auch nur 10 Stimmen zusammen zu bekommen, da pädofreundliche Positionen gesllschaftlich geächtet sind und Pädos fürchten müssen sich mit einer Unterschrift zu outen.

Ich halte es auch nicht für völlig ausgeschlossen, dass das Anliegen Erfolg haben könnte. Wir erleben ja jedes Jahr eine neue Verschärfung. Irgendwann gehen die Ideen aus. Da ist eine neue Verschärfungsidee sicher willkommen. Wenn du Unverjährbarkeit von Mord verfassungsgemäß ist, warum sollte dann die Unverjährbarkeit eines anderen Verbrechens verfassungswidrig sein?

Persönlich hätte ich nichmal etwas gegen die Unverjährbarkeit, wenn im Gegenzug die Tat nach dem 18. Geburtstag des Opfers zum Antragsdelikt werden würde und nur noch auf dessen Wunsch hin verfolgt werden könnte. Dann könten ehemalige BFs endlich über positive Erfahrungen berichten, ohne fürchten zu müssen, damit einen geiieibten Menschen strafrechtlich in die Scheiße zu reiten.

Faktisch gesehen sind wir ohnehin schon nahe an der Unverjährbarkeit. Die Verjährung ruht aktuell bis zum 30 Lebensjahr des Opfers. Bei einem 12 jährigen Jungen sind das schon mal 18 Jahre. Dann kommt die eigentliche VErjährungsfrist hinzu. Also nochmal 10 Jahre. 28 Jahre Verjährung entsprechen fast schon dem, was für Taten vorgesehen ist, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind (30 Jahre). Strafrechtlich relevant dürfte eine längere Verjährung eher selten werden. So lange nach der Tat sind Taten in der Regel nicht mehr nachweisbar.

Ich denke bei der Petition geht es weniger um praktische Strafverfolgung als um die propagandistische Gleichsetzung von sexuellen Kontakten mit Kindern mit Mord (der einizigen unverjährbaren Tat, die das Strafgesetzbuch aktuell kennt).

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