Keine erneute Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch: Staatsanwalt Christoph Gillot beantragt Freispruch wegen Mangel an Beweisen nach 16 Jahren einer vermeintlichen Tat
Vorsitzender Richter Gerhard Amend sprach Angeklagten frei und übt in seiner Begründung Kritik an der erneut geplanten Verlängerung von Verjährungsfristen: "Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe"

Vor etwa 16 Jahren soll sich ein heute 35-jähriger Mann an seinen beiden Neffen, damals zwischen sieben und 13 Jahre alt, vergangen haben. Heute sind die Neffen junge Männer im Alter von 27 und 22 Jahren. "Ich gehe nicht davon aus, dass wir das Geschehen vor 16 Jahren im Kern feststellen können", so Staatsanwalt Gillot. Trotzdem wurde dem freigesprochenen Angeklagten dieses Gerichtsverfahren auferlegt. Ganz offensichtlich hat die Opferanwältin der Neffen, Kristina Freifrau von Imhoff, der Staatsanwaltschaft & dem Gericht dieses Verfahren aufgezwungen. In seiner Urteilsbegründung übte Amend allgemein Kritik an Überlegungen, die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen zu verlängern. Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe. Licht ins Dunkel zu bringen sei schon bei Ereignissen, die weniger weit zurück liegen, schwierig genug. Die K13online Redaktion fordert mit vielen weiteren Rechtsexperten, die Verjährungsfristen nach der letzten Verschärfung im Jahre 2013 nicht schon wieder zu verlängern. Der Bundesjustizminister Heiko Maas ist gefordert, dem Drängen von Kinder- und Opferschutzvereinen nicht nachzugeben...

http://www.np-coburg.de/lokal/kronach/kronach/Gericht-kann-Missbrauch-nicht-nachweisen;art83426,3533935

Zitate
Schon zu Beginn seines Schlussvortrags räumte Staatsanwalt Christoph Gillot ein, dass er sich in einem Dilemma befinde. Wenngleich nicht zu übersehen sei, dass etwas auf den jungen Männern laste, wiesen die Aussagen allzu große Diskrepanzen auf. Viel schwerer wiege aber, dass die Angaben der Neffen einfach nicht ausreichend genau seien. "Ich gehe nicht davon aus, dass wir das Geschehen vor 16 Jahren im Kern feststellen können", so Gillot.

Es sei normal bei Aussagen, dass sich Details nach so vielen Jahren kaum noch festhalten ließen. Doch in diesem Fall herrsche auch Unsicherheit bei fundamentalen Punkten. So überzeugten den Anklagevertreter die Angaben der jungen Männer nicht. Er beantragte einen Freispruch, "wenn auch mit einem unguten Gefühl".

Klar, dass dies im Sinne von Verteidiger Bert Mölleken war. Auch er gab zu, "dass die Neffen psychisch belastet sind". Ob dies allerdings auf das Verfahren gegen den Onkel oder auf einen früheren Missbrauch zurückzuführen sei, habe der Prozess offen gelassen. So oder so sei es zu bezweifeln, dass eine so lange zurück liegende Tat überhaupt eindeutig aufzuklären sei.

Das "ungute Gefühl" des Staatsanwalts ist für die Anwältin der Neffen, Kristina Freifrau von Imhoff, Gewissheit. "Ich habe keine leisesten Zweifel an der Schuld des Angeklagten", betonte sie. Man könne einfach nicht mehr von einer Aussage verlangen, die sich auf ein Geschehen vor vielen Jahren beziehe.

Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Amend sprach den 35-Jährigen jedoch frei. Allerdings: "Die Kammer ist davon überzeugt, dass ein sexueller Missbrauch stattgefunden hat", so Amend. Ohnehin hatte nur einer der Neffen sich vor der Kammer geäußert. Seine Angaben seien aber dürftig und "einfach nicht geeignet, um eine Verurteilung herbeizuführen".

In seiner Urteilsbegründung übte Amend allgemein Kritik an Überlegungen, die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen zu verlängern. Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe. Licht ins Dunkel zu bringen sei schon bei Ereignissen, die weniger weit zurück liegen, schwierig genug.


K13online Anmerkungen
Die letzte Verlängerung der Verjährungsfristen liegt erst ein Jahr zurück: 2013. Bundesjustizminister Heiko Maas will diese laut seinem Referentenentwurf jedoch schon wieder verlängern. Sofern er damit erfolgt hat, wird es in Zukunft noch mehr Freisprüche der geschilderten Art geben. Die Gerichte werden unnötig belastet und können sexuelle Gewalttaten noch weniger verfolgen. Die populistischen Forderungen von Kinder- und Opferschutz nach immer weiterer Verlängerung der Verjährungsfristen ist völlig kontraproduktiv. Die momentane Bundesregierung ist aufgefordert, solchen Bestrebungen Einhalt zu gebieten. Wie in diesem Fall und allen weiteren Fällen ist eine gerichtliche Beweisführung nach mehr als 16 Jahren nahezu ausgeschlossen. Bereits nach wenigen Jahren ist die Beweislage für eine rechtsstaatliche Verurteilung fast nicht mehr gegeben. Erfolgt von einem Gericht doch eine Verurteilung, ist dieses Urteil äußerst fragwürdig. Das Risiko, dass ein Unschuldiger verurteilt wird, ist mit den rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr vereinbar. In solchen Fällen werden Justizopfer produziert, die Ihr Leben lang darunter leiden werden...

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Verjährungsfristen im Zivilrecht & Sexualstrafrecht erweitert: Deutscher Bundesrat billigt neues Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG) - vom 03.05.2013
Bärendienst an Kinder- und Opferschutz: Beweisführung im Zivilrecht(Schadensersatzansprüche) & Sexualstrafrecht(§ 176 ff. StGB) bereits nach einigen Jahren fast unmöglich
Der Deutsche Bundesrat hat auf seiner 909. Sitzung unter Tagesordnungspunkt TOP 7 das neue StORMG(Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) gebilligt. Die gravierende Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht(Schadensersatzansprüche) von drei auf 30 Jahre wird zu Gerichtsverfahren führen, die nicht zum gewünschten Erfolg der Kläger führen können. Bereits nach einigen Jahren ist eine Beweisführung fast nicht mehr möglich. Eine Klageabweisung zu Gunsten des vermeintlichen "Täters" wird für ein weiteres Trauma bei den echten Missbrauchsopfern führen. Das Gleiche gilt erst Recht bei der Ausweitung im Sexualstrafrecht zu § 176 ff. StGB. Freisprüche wegen mangelnder Beweise werden heute erwachsene Missbrauchsopfer in der Kindheit erneut in eine seelische Verzweiflung stürzen. Mit dem neuen StORMG haben sich Kinder- und Opferschutz Vereine einen Bärendienst erwiesen. Auch der Gesetzgeber glaubt fest daran, etwas für die Opfer getan zu haben. Dies ist mit Nichten der Fall....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2506

u.v.a.m...
geschrieben von K13online Redaktion am 19.08.2014 Drucken

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