„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Lügder Missbrauchsfall: Landgericht Detmold eröffnet Hauptverfahren und terminiert den 1. Prozesstag auf den 27. Juni 2019 um 9 Uhr 13.06.2019

Die Angst der Opfer-Zeugen vor der Öffentlichkeit: Verteidiger wollen die drei Angeklagten zu Geständnissen bewegen, um den Jungen & Mädchen die Aussage vor Gericht zu ersparen * Verlesung der Anklageschriften & Zeugenaussagen wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Zum Prozessauftakt im Lügder Missbrauchsfall hat das Landgericht in Detmold eine Pressemitteilung veröffentlicht. Demnach wurden 10 Verhandlungstage bis Ende August anberaumt. Der 1. Termin ist der 27. Juni 2019 um 9 Uhr. Wie das Westfalen-Blatt berichtet soll auf Antrag der Opferanwälte schon die Verlesung der Anklageschrift unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. Darin enthalten sind alle Realnamen der Jungen & Mädchen, die geschützt werden sollen. Die drei Verteidiger der Anklagten wollen diese dazu bewegen, ein Geständnis abzulegen. In diesen Fällen müssen die Kinder nicht vor Gericht als Zeuge aussagen. Aus diesem Grunde wird die Öffentlichkeit wohl kaum genaue Einzelheiten über die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft erfahren. Auf die Berichterstattung in den Mainstream-Medien ist bekanntlich kein Verlass. K13online wird versuchen, mit den drei Verteidigern in Kontakt zu treten, sobald diese öffentlich bekannt werden. Wir werden also an keinem Verhandlungstag teilnehmen und LIVE berichten können. Laut Landgericht gibt es nur 30 Zuschauerplätze. Gerne kann uns ein Zuschauer einen objektiven, sachlichen und neutralen Bericht von den Prozesstagen senden, den wir dann für ein News verwenden können. Ansonsten können wir uns bei unserer Berichterstattung nur auf die Mainstream-Medien beziehen... 

http://www.lg-detmold.nrw.de/behoerde/presse/Luegde-Prozess/index.php



Öffentlichkeit wird von weiten Teilen ausgeschlossen

Das Gericht ist vorbereitet, die mutmaßlichen Opfer zu schützen. Sprecher Dr. Wolfram Wormuth: »Zum einen haben wir ein spezielles Zimmer, von dem Zeugen über einen Hintereingang in den Verhandlungssaal gelangen können, so dass sie niemand sieht. Zum anderen wird die Öffentlichkeit von weiten Teilen des Prozesses ausgeschlossen, wenn die Nebenklageanwälte das beantragen.« Sie könnten auch beantragen, einen Angeklagten während der Vernehmung ihrer Mandanten aus dem Saal zu bringen. »Das Gericht wägt dann die Interessen des Angeklagten gegen die der Zeugen ab. Es ist nichts Außergewöhnliches, dass Opfern von Sexualstraftaten auf diese Weise eine Begegnung erspart wird.« Außerdem verfüge das Landgericht über Videotechnik, um die Aussage eines Zeugen aus einem anderen Raum in den Verhandlungssaal zu übertragen, wenn das Gericht das für notwendig halte.

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Missbrauchsfall-Luegde/3819161-In-zwei-Wochen-beginnt-der-Luegde-Prozess-mit-Video-Die-Angst-der-Opfer-vor-der-Oeffentlichkeit

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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