"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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+++ Straf- und Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Bedienstete der JVA Kislau: Begründung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe versandt +++ 19.09.2017

Aufgrund der Einsichten in die Ermittlungsakten & Gefangenenakten müssen weitere Beschuldigtenvernehmungen & Zeugenvernehmungen von Bediensteten der Kislauer JVA durchgeführt werden

Aus den Ermittlungsakten gegen bestimmte JVA Bedienstete in Kislau und insbesondere aus den Gefangenenakten haben sich weitere Beschuldigte und Zeugen ergeben, die nun durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bzw. die ermittelnde Krimininalinspektion für Amtsdelikte vernommen werden müssen. Dazu hat der Anzeigeerstatter(D. Gieseking) eine 13-seitige Begründung an die Ermittlungsbehörden gesandt. Zum Teil müssen die Ermittlungen nicht wieder aufgenommen, zum anderen Teil müssen die Ermittlungen fortgeführt werden und zum nächsten Teil sind zwei neue Strafanzeigen hinzugekommen. Weitere JVA-Bedienstete müssen lediglich als Zeugen vernommen werden. In der Begründung befinden sich auch Stellungnahmen des Anzeigeerstatters zu Aktennotizen, zum Beispiel zum Anstaltsspychologen. Die Begründung ist auch Bestandteil der laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium in Baden-Württemberg. Ein Gefangener in der Obhut des Staates muss von einer Justizvollzugsanstalt erwarten können, dass weder von den Bediensteten noch von den Gefangenen Straftaten gegen Ihn begangen werden. Auch dürften keine dienstrechtlichen Vergehen gegangen werden. All dies war in der JVA Kislau nicht durchgehend gegeben. Wie soll ein Gefangener im Strafvollzug befähigt werden, ein straffreies Leben zu führen, wenn in JVAs Straftaten & Dienstvergehen geduldet und sogar gefördert werden. Deshalb muss es in jeder Hinsicht Konsequenzen geben, damit Wiederholungen nahezu ausgeschlossen werden können. Lesen Sie die 13-seitige Begründnung mit einem Klick auf weiterlesen....

http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite



 


 

Lesen Sie die weiteren 10 Seiten der Beschwerdebegründung mit einem Klick:

https://krumme13.org/text.php?id=1335&s=read


Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewährt im Beschwerdeverfahren gegen Einstellungsverfügung Akteneinsicht 08.09.2017

Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft(Kriminalinspektion 1 Amtsdelikte & Polizeirevier Bad Schönborn) sowie die Gefangenenakte der JVA Kislau liegen jetzt vor: Begründung zum Wiederaufnahmeverfahren in Vorbereitung

Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe hat über unsere Rechtsanwältin nun doch noch Einsicht in die Ermittlungsakten & die Gefangenenakten gewährt, die jetzt in Kopien vorliegen. Mit diesen umfangreichen Dokumenten wird jetzt die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft & der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ausführlich begründet. Das Ziel der Beschwerdebegründung liegt in einem teilweise Wiederaufnahmeverfahren gegen bestimmte Bedienstete der JVA in Kislau. Jedoch werden auch einige Strafanzeigen zurück genommen, weil diese Beamten strafrechtlich nicht betroffen sind, sondern lediglich als Zeugen vernommen werden müssen. Andererseits werden die Strafanzeigen um einen JVA-Beamten in Kislau erweitert, der als Hauptbeschuldigter durch die Akteneinsicht namentlich identifiziert werden konnte. Mit den vorliegenden Ermittlungsakten & insbesondere der Gefangenenakten kann jetzt auch die laufende Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium ergänzt und sogar konkretisiert werden. Es liegen schwerwiegende Dienstvergehen vor. Darüber hinaus enthalten die Akten auch namentliche Belegungspläne der Hafträume 118 und 110, wo die Straftaten der Mitinsassen stattgefunden haben. Die Strafanzeigen in diesen Ermittlungsverfahren können nun ebenfalls ergänzt und konkretisiert werden. Die ladungsfähigen Anschriften dieser Gefangenen müssen für Zivilklagen auf Schadensersatz/Schmerzensgeld ermittelt werden. In der Gefangenenakte wurden auch einige Meldungen über die Bedrohungslagen in den obigen zwei Gemeinschaftszellen dokumentiert. Damit ist nachweisbar, dass die Verlegung vom sicheren Haftraum 301 im Revierbau in den rechtsfreien Haftraum 110 vorsätzlich erfolgt war. K13online wird demnächst alle wichtigen Dokumente/Aktennotizen veröffentlichen, darunter auch den positiven Beurteilungsbogen des BDL, fehlerhafte Dokumentation der psychologischen Daten, Notizen des Revierleiters und vieles mehr... 

 https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3435
Staatsanwaltschaft(StA) Karlsruhe sieht von Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Bedienstete der JVA Kislau ab 24.06.2017

Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) legt gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Karlsruhe ein und beantragt Akteneinsicht

Der Inhaber von K13online hatte seine Strafanzeigen gegen Gefangene in der JVA Kislau an das zuständige Polizeirevier in Bad Schönborn gesandt und dabei angeregt, das Verfahren an die Kriminalpolizei abzugeben. Hinsichtlich der in der Anzeige enthaltenen Tatwürfe gegen Bedienstete der JVA Kislau hatte die Kriminalinspektion 1 für Amtsdelikte in Karlsruhe diesen Teil der Ermittlungen übernommen. Diese Ermittlungen waren Ende Mai 2017 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Mit Verfügung vom 13. Juni 2017  hat die StA die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung(§ 229 StGB) gegen vier JVA Beamten abgelehnt. Der Beamte des Nachtdienstes, der diese Tat begangen hat, wird in der Verfügung jedoch nicht genannt. Die StA weißt in Ihrer Begründung auch auf den § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) hin. Es fehle aber am Vortrag tatsächlicher konkreter Umstände. Im eingelegten Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe werden nun die Tatvorwürfe konkretisiert und weiter ausgeführt. Akteneinsicht wurde beantragt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nur ganz bestimmte JVA Bedienstete in Kislau Straftäter sind und Dienstvergehen begangen haben. Alle anderen Beamten haben sich korrekt verhalten, ebenso in der späteren Hauptanstalt in Bruchsal. Jedoch müssen die Beamten, die sich strafrechtlich und dienstrechtlich schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Gefangene in einer JVA befinden sich in der Obhut und Fürsorge des Staates, der keine rechtsfreien Räume zulassen darf. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wurde hinsichtlich der JVA Kislau nachhaltig zerstört. Ob dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden kann werden die laufenden Verfahren zeigen...

 https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3388

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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