Berufungsverhandlung Landgericht(LG) Trier
PRD-Stefan-Text keine Pornografie

Das LG Trier muß nun in 2. Instanz entscheiden, ob der Erlebnisbericht von "Stefan" Pornografie ist bzw. richtiger Weise vollkommen legal ist. Die Berufungsverhandlung findet am kommenden Montag, den 29.09.2003 um 14 Uhr, Sitzungssaal 76 EG, im Gerichtsgebäude Justizstr. in Trier statt.

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Das Amtsgericht Trier hatte unter dem Vorsitz von Richterin Winterholler im März 2003 ein vorsätzliches Fehlurteil verhängt. Laut Definition der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften(BPjM)- Amtliches Mitteilungsblatt 3/03- fallen der PRD mit dem Text-Stefan nicht unter den Begriff der Pornografie. Auch die Kommentare zum § 184 STGB sprechen eine klare Sprache. Die rechtliche Folge wäre ein deutlicher FREISPRUCH vom Landgericht und eine Rüge an das Amtsgericht.

Dieser Justiz-Skandal wurde u.a. auch dokumentiert auf der Homepage des freien Journalisten "Sebastian Anders".
sebastian-anders.net/k13/wenn_die_sowas_lesen.htm

Die Zeitschrift zur sexuellen Emanzipation GIGI hat neutral, objektiv und korrekt berichtet und sogar den kompletten Stefan-Text gedruckt:
http://gigi-online.de/Corpus%20delicati%2027.html


Neben dem Trierer Volkfreund haben in Hamburg die Medien -Die Welt, Hamburger Morgenpost(Mopo) und Radio Hamburg- die Berufungsverhandlung angekündigt. Informiert werden über den bundes- und weltweiten Presseverteiler über 40 Redaktion von Print- Hörfunk und TV.

Den Kontext zum Stefan-Text können Sie hier entnehmen:
PRD-Info.Krumme13.Org/German

Die Stellungnahmen finden Sie hier:
PRD-Info.Krumme13.Org/German/exp/Stefan.html

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geschrieben von K13online-Redaktion am 26.09.2003 Drucken

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