[update] Bundesgerichtshof(BGH) - Urteil: Keine Sicherungsverwahrung für ehemaliges Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS) Matthias P. * Haftentlassung im Frühjahr 2015
Bei Besitz von Kinderpornos ist grundsätzlich keine Sicherungsverwahrung möglich: Bundesgerichtshof rügt zwei Landgerichte in Darmstadt wegen Fehlurteilen und hob Sicherungsverwahrung selbst auf

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat in letzter Instanz die gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS), Matthias P., verhängte Sicherungsverwahrung(SV) aufgehoben. Dazu mussten zwei Revisionen gegen die Fehlurteile der Landgerichte in Darmstadt eingelegt werden. Matthias P. war damals nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf Besitz von Kinderpornos sofort als Kassenwart der AHS zurück getreten. Er wird voraussichtlich nach einer Freiheitsstrafe von vier Jahren im Frühjahr 2015 auf dem Gefängnis entlassen werden. Entgegen der falschen Behauptung in den Mainstream-Medien wurde gegen P. keine negative Sozialprognose gestellt. Verteidiger Jörg Dietrich musste über drei Jahre für seinen Mandaten vor den Gerichten kämpfen. Matthias P. war früher als ehrenamtlicher Vorlese-Onkel in der Bücherei einer Grundschule tätig gewesen. Zudem ist P. schwer Contergan geschädigt und wird vermutlich den Rest seines Lebens in Rollstuhl verbringen müssen...

http://www.extratipp.com/news/rhein-main/offenthal-vorlese-onkel-matthias-kommt-nach-bgh-urteil-doch-freien-fuss-3657020.html


http://www.bundesgerichtshof.de

Zitate
Wahrscheinlich im Frühjahr 2015 auf freien Fuß

Erneut geht Matthias P. in Revision. Und diesmal urteilt der BGH selbst: Die Richter in Karlsruhe entscheiden, dass Matthias P. nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung muss. Die Begründung der Gefährlichkeitsprognose durch das Landgericht stieß beim BGH auf „durchgreifende rechtliche Bedenken“. Das heißt: Das Landgericht hat in seinem Urteil nicht ausreichend begründet, dass von Matthias P. noch eine Gefahr für Kinder ausgeht. Deshalb wird P., der noch in einem hessischen Gefängnis seine Strafe verbüßt, voraussichtlich im Frühjahr 2015 auf freien Fuß kommen.


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[update 3.03.2012] Zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt Matthias P. erneut wegen Kinderpornos zur Sicherungsverwahrung - vom 01.03.2012
Erstmals in der Deutschen Rechtsgeschichte: Erneute Sicherungsverwahrung für das Vorstandmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS e.V.) Matthias P.
Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hat unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Christoph Trapp den schwer Contergan geschädigten Matthias P. nach einer erfolgreichen Revision erneut zur Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein Strafmaß von vier Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung hat es nach K13online Informationen für den Besitz von "Kinderpornos" in der Deutschen Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Ob der Verteidiger Jörg Dietrich mit seinem Mandanten Mattias P.(Vorstand der AHS e.V.) erneut in die Revision vor das Oberlandesgericht ziehen wird, ist momentan noch nicht bestätigt....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2227

u.a.m...
geschrieben von K13online Redaktion am 05.08.2014 Drucken

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