Christine Lambrecht war maßgeblich an allen Verschärfungen im Sexualstrafrecht beteiligt: Ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss und später rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat die kommissarische SPD-Spitze die Rechtsanwältin Christine Lambrecht zur neuen Bundesjustizministerin vorgeschlagen. Lambrecht ist laut Medienberichten nur die 2. Wahl, denn zuvor hatten alle anderen Kandidaten dankend abgelehnt. Denn Ende 2019 wird Bilanz über die GroKo gezogen und es könnte zu einer ziemlich kurzen Amtszeit von Lambrecht kommen. In den vergangenen Legislaturperioden war sie u.a. zunächst ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss und später rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in diesem Ausschuss gewesen. Damit war sie maßgeblich an allen Verschärfungen im Sexualstrafrecht beteiligt. In der kommenden Woche wird sie als neue Bundesjustizministerin vereidigt und wird dieses Amt zum 1. Juli 2019 antreten. In den ersten Wochen wird sie keinen weiteren Abbau von Grundrechten & Verschärfungen im Sexualstrafrecht einleiten können, denn es ist Sommerpause. Seit zwei Jahren liegen die Ergebnisse der Reformkommission zum Sexualstrafrecht in der Schublade, die der frühere Bundesjustizminister Heiko Maas(los) in Auftrag gegeben hatte. Man darf sehr gespannt sein, ob die neue Bundesjustizministerin Lambrecht die Reformvorschläge der Kommission zur Entrümpelung des Sexualstrafrechts aus der Schublade holt und endlich auf die politische Tagesordnung setzt. Oder ob sie den Flickenteppich der scheidenen Barley fortführt, die ins Europaparlament wechselt. Solange das Justizministerium durch die SPD besetzt wird, muss davon ausgegangen werden, dass es weitere Strafverschärfungen im Sexualstrafrecht geben wird. Bei den nächsten Landtagswahlen im Herbst d. J. wird die SPD mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Wahlniederlagen einstecken müssen. Und DAS ist auch GUT so.....
https://www.tagesschau.de/inland/lambrecht-107.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Lambrecht
Verrückte Gesetze: Bundesjustizministerin Barley(SPD) verschickt ihren Gesetzentwurf zur Einführung der Strafbarkeit des Versuches beim Cybergrooming an Ministerien zur Ressortabstimmung |
12.04.2019 |
Mit diesem Vorstoß zum „Cybergrooming“ wird die Strafbarkeit sehr weit vor die eigentliche Tat verlagert: Jedermann/Frau wird sich straflos als "Kind" ausgeben können und damit wird das Denunziantentum neue Höhepunkte erreichen
Kurz vor den Europawahlen am 26. Mai 2019 hat die Bundesjustizministerin Barley ihren Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht an andere Ministerien zu Ressortabstimmung verschickt. Es geht darin um die Einführung der Strafbarkeit des Versuches beim sogenannten "Cybergrooming". Dieser Straftatbestand wurde gerade erst bei der letzten Strafverschärfung im Jahre 2015 eingeführt und ist seitdem mit einem Höchststrafmaß von fünf Jahren Knast bedroht. Wenn ein "Täter" nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, ist das bislang nicht strafbar. Mit diesem Vorstoß zum „Cybergrooming“ wird die Strafbarkeit sehr weit vor die eigentliche Tat verlagert. Allein der Versuch der Kontaktaufnahme soll strafbar werden. Damit werden auch viele unschuldige Menschen diesem eher verfassungswidrigen Gesetz zum Opfer fallen. Denn es kann bei einem solchen Versuch überhaupt kein Kind einen Schaden nehmen, weil von dem Versuch einer solchen Kontaktaufnahme nur Erwachsene betroffen sind. Es geht bei diesem Gesetzentwurf also nicht um einen besseren Kinderschutz, sondern ausschließlich darum, einen möglichen "Täter" bzw. Pädophilen besser verfolgen zu können. Die SPD unter Federführung von Barley verspricht sich mit diesem verrückten Gesetz offenbar ein besseres Wahlergebnis. Die Quittung wird die SPD bei den Europa-Wahlen sicherlich vom Wähler erhalten. Die CDU hat bereits Zustimmung signalisiert und ist auch deshalb nicht wählbar. Barley wird spätestens nach den EU-Wahlen ins EU-Parlament wechseln. Eine neue SPD-Bundesjustizministerin wird diesen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Im Rechtsausschuss wird es im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu einer Anhörung von Exerten kommen. Die Ergebnisse sind abzuwarten....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3847 |
Bundestagswahlkampf 2017: Reformkommission legt Abschlussbericht zum gesamten 13. Abschnitt des Sexualstrafrechts (§§ 174 bis 184 StGB) für die nächste Legislaturperiode der neuen Bundesregierung vor |
28.07.2017 |
Expertenkommission weist in Teilbereichen eine Tendenz in die richtige Richtung auf: Einigkeit besteht darüber, dass eine Überarbeitung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches unerlässlich ist
Der Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) hatte im Februar 2015 eine Kommission zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts einberufen. In dieser Reformkommission haben sich zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige gehört. Der Abschlussbericht wurde am 19. Juli 2017 übergeben und umfasst 1.400 Seiten an Reformbedarf & Reformempfehlungen. Nach Empfehlung der Kommission sollen die übermäßig langen Verjährungsfristen wieder abgeschafft werden. Bei den Schand §§ 176 und 176a StGB sollen minder schwere Fälle wieder eingeführt werden. Bei § 184 ff. StGB soll soll die fiktive Kinder- und Jugendpornografie legalisiert werden. Die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren soll zwar beigehalten werden, jedoch soll vergleichbar mit § 174 Abs. 5 StGB auch im § 176 StGB eine Strafabsehensklausel eingebunden werden, wenn das Unrecht der Tat gering ist. K13online begrüßt diese Empfehlung als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber fordert darüber hinaus, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen immer straffrei sein muss. Dazu soll die Schutzaltersgrenze bzw. das Einwilligungsalter generell auf 12 Jahre gesenkt werden. Die volle sexuelle Selbstbestimmung ist in diesem Alter bereits vorhanden und muss nicht mehr geschützt werden. Der Wahlkampf zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 ist bereits angelaufen. Nach Schätzungen der Berliner Charite soll es in Deutschland 250.000 Pädophile & Pädosexuelle geben, die ein beträchtliches Wählerpotenzial darstellen. ALLE politischen Parteien werden sich beim Wahlverhalten dieser sexuellen Minderheit daran messen lassen müssen, welche Positionen sie bei einer Strafrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode im neuen Deutschen Bundestag vertreten wollen. K13online wird nach der Sommerpause und noch vor den Bundestagswahlen umfangreiche Aktivitäten starten. Die Deutsche Pädophilenszene & deren Sympatisanten sowie Bürger- und Menschenrechtler sind aufgerufen, in den nächsten Wochen/Monaten einen politischen Aktivismus zu entwickeln. Und sich auf breiter Ebene an kommenden gesellschaftspolitischen Diskussionen und parteipolitischen Debatten zu beteiligen. Nach der liberalen Strafrechtsreform im Jahre 1973 gab es in den Folgejahre nur noch Strafverschärfungen. Mit dem Abschlussbericht der Reformkommission wird diese Negativ-Entwicklung ein berechtigtes Ende finden...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3404 |
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