Homosexuelle & Pädophile: Biologie-Professor Ulrich Kutschera wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor Gericht | |||||
Volksverhetzung auch gegen Pädophile: Das Adoptionsrecht für Homosexuelle soll staatlich geförderte Pädophilie und schwerster Kindesmissbrauch sein Weil er Homosexuellen eine Neigung zur Pädophilie unterstellte, steht der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera vor Gericht. Dort bekräftigt er seine Ansichten. Laut Staatsanwaltschaft Kassel soll der Hochschullehrer in einem Interview homosexuellen Personen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. Konkret geht es um ein Interview, das Kutschera anlässlich des Beschlusses der "Ehe für alle" im Jahr 2017 der konservativen katholischen Nachrichtenseite "kath.net" gegeben hatte. Er hatte darin unter anderem gesagt, er sehe durch das Adoptionsrecht für Homosexuelle "staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen". Es gibt auch Fälle, in denen Menschen wegen Volksverhetzung gegenüber Pädophilen verurteilt wurden. Die herrschende Meinung sieht den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut des § 130 StGB an. Geschützt sind neben den ausdrücklich genannten nationalen, rassischen, religiösen und ethnischen Gruppen auch „Teile der Bevölkerung“, also zahlenmäßig nicht unerhebliche Personenmehrheiten, die auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist es irrelevant, ob man Pädophilie als psychische Störung oder als sexuelle Orientierung einstuft. Dieser Einzelfall bietet der Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit an, den Angeklagten nicht nur wegen Volksverhetzung gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädosexuelle, strafrechtlich zu verfolgen. Das Amtsgericht Kassel wird diesen "Professor" hoffentlich auch wegen Volksverhetzung einer sexuellen Minderheit der Pädophilen verurteilen... Die Pädoseite: Volksverhetzung gegen Pädophile Zitate Geschützt sind neben den ausdrücklich genannten nationalen, rassischen, religiösen und ethnischen Gruppen „Teile der Bevölkerung“ also zahlenmäßig nicht unerhebliche Personenmehrheiten, die auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist es irrelevant, ob man Pädophile psychische Störung oder als sexuelle Orientierung einstuft. Die herrschende Meinung sieht den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut des § 130 an. Der öffentliche Friede ist dabei nach herrschender Meinung ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung in Ruhe und Frieden zu leben. Gestört ist der Friede danach, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber unter einer nicht unbeträchtlichen Personenanteil im Sinne von § 130, Absatz 1 eintritt. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 970, Randnummer 3). https://paedoseite.home.blog/2019/05/28/volksverhetzung-gegen-padophile Queer.de: Aus formalen Gründen muss das Verfahren gegen den homophoben Professor neu aufgerollt werden Zitate Kutschera stellte in der Verhandlung 14 Beweisanträge und wollte seine homosexuellenfeindlichen Aussagen durch Anhörung von Wissenschaftlern und einem Kinderarzt "belegen". Auch sei sein Buch "Das Gender-Paradoxon" in den Prozess einzubringen. https://www.queer.de/detail.php?article_id=33782
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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.06.2019 |
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