Das LG Trier muà nun in 2. Instanz entscheiden, ob der Erlebnisbericht von "Stefan" Pornografie ist bzw. richtiger Weise vollkommen legal ist. Die Berufungsverhandlung findet am kommenden Montag, den 29.09.2003 um 14 Uhr, Sitzungssaal 76 EG, im GerichtsgebÀude Justizstr. in Trier statt.
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Das Amtsgericht Trier hatte unter dem Vorsitz von Richterin Winterholler im MĂ€rz 2003 ein vorsĂ€tzliches Fehlurteil verhĂ€ngt. Laut Definition der BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Schriften(BPjM)- Amtliches Mitteilungsblatt 3/03- fallen der PRD mit dem Text-Stefan nicht unter den Begriff der Pornografie. Auch die Kommentare zum § 184 STGB sprechen eine klare Sprache. Die rechtliche Folge wĂ€re ein deutlicher FREISPRUCH vom Landgericht und eine RĂŒge an das Amtsgericht.
Neben dem Trierer Volkfreund haben in Hamburg die Medien -Die Welt, Hamburger Morgenpost(Mopo) und Radio Hamburg- die Berufungsverhandlung angekĂŒndigt. Informiert werden ĂŒber den bundes- und weltweiten Presseverteiler ĂŒber 40 Redaktion von Print- Hörfunk und TV.