+++ 2. Jahrestag am 18. Mai 2018: Tagebuch eines politischen Gefangenen in der JVA Kislau & Bruchsal beginnt am 18. Mai 2016 +++
18.05.2018
Mainstream-Medien steigen 2017 in die Berichterstattung ein: Artikel in der Süddeutschen Zeitung: "Gefangen in der Ohnmacht" * Podcast beim Bayerischen Rundfunk "Gewaltexesse"
Heute vor zwei Jahren trat der Inhaber von K13online seine politische Gefangenschaft in der JVA Kislau an. Für sechs Monate wurde er nach sieben Jahren Verfahrensdauer durch alle gerichtlichen Instanzen aus dem Aktivismus-Verkehr gezogen. Ursache war im Jahre 2009 eine Verlinkung von K13online auf das Schutzalter-Blog, welches ebenfalls einen Link auf Wikileaks gesetzt hatte, wo sich eine Sperrliste mit Webseiten-Links zu angeblichen "Kinderpornos" befunden haben soll. Ursula von der Leyen(CDU) wollte zur damaligen Zeit eine Internetzensur einführen, die letztendlich gescheitert ist. Dieter Gieseking hat in der Zeit seiner Gefangenschaft ein Tagebuch geführt, welches nach seiner Entlassung veröffentlicht wurde. Seine Recherchen im Knast haben zu Strafanzeigen gegen einige Bedienstete und bestimmte Mitgefangene geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. Dienstaufsichtsbeschwerde musste beim Justizministerium eingelegt werden, die ebenfalls noch nicht beschieden wurde. Im Sommer 2017 wurden Journalisten der Süddeutschen Zeitung & des Bayerischen Rundfunks aufmerksam. Es erschien ein Artikel und eine Radiosendung wurde ausgestrahlt, welche beide auf unseren Webseiten verlinkt wurden. Inzwischen ist der Artikel "Gefangen in der Ohnmacht" auch als Teil eines Buches(eBook) mit dem Titel "Acht Häftlinge" erschienen. Als Inhaber von K13online hat Dieter Gieseking die briefliche Betreuung von zwei ehemaligen Mitgefangenen in der JVA Bruchsal übernommen. Im Herbst 2018 wird er nach zwei-jähriger Wartezeit beide im Knast besuchen. "Die im Dunkeln sieht man nicht"(aus der Dreigroschenoper) schreibt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem sehr guten Artikel. "Man sieht sie heute noch weniger als früher", schreibt er weiter. Skandale im Strafvollzug aufzudecken und darüber zu berichten, ist die ureigene Aufgabe des Mainstream-Journalismus. Auch davon spürt man im heutigen Zeitgeist so gut wie nichts mehr. Auch unaufgeklärte Suizide interessiert niemanden mehr. Der Tod eines Gefangenen in der JVA Kislau im Jahre 2016 bleibt weiter im Dunklen...
Tagebuch einer Gefangenschaft: Haftantritt am Mittwoch, den 18. Mai 2016, in die JVA Bruchsal - Außenstelle Kislau - in den angeblich "offenen Vollzug"
Vorbereitung & Anreise als Selbststeller
Ein Reisekoffer, eine Tasche und ein Rucksack sind für sechs Monate gepackt. Mit dem Zug fahre ich über Bruchsal zur JVA nach Kislau. Ich bin ein sogenannter Selbststeller, der auf Ladung der Staatsanwaltschaft zum Haftantritt erscheinen muss. Eine Selbststellung ist Voraussetzung für eine mögliche vorzeitige Entlassung nach 2/3 Strafe zum 17. September 2016. Endstrafe wäre der 17. November 2016. Mit meinen engen Freunden & Mitarbeitern habe ich bestmöglich alles während meiner Freiheitsstrafe organisiert. Zehn Gleichgesinnte wollen mich im Knast besuchen und über 15 wollen Briefe schreiben. Gefangene, die bis zu sechs Monaten ins Gefängnis müssen und Hartz-Empfänger sind, verlieren nicht Ihre Wohnung, weil die Miete vom Jobcenter/Sozialamt übernommen werden kann. Für die Festlegung des Strafmaßes im Urteil ist diese Zeitgrenze deshalb sehr wichtig! Nach meiner Wohnung & der Post schaut ebenfalls ein guter Freund vor Ort in Pforzheim. Ich bin optimistisch und zuversichtlich, dass alles während meiner "Zwangsabwesenheit" funktionieren wird. Vor den Toren der JVA Kislau schaue ich mich zunächst in Ruhe um. Rufe einige Freunde per Handy an und verabschiede mich. Der landwirtschaftliche Betrieb für die Gefangenen liegt außerhalb der Gefängnismauern. Ich unterhalte mich mit einigen Gefangenen, zu denen ich in wenigen Minuten auch gehören werde. Die Gefangenen können sich während der Arbeitszeit "draußen" frei bewegen - es soll schließlich ein "offener Vollzug" sein. Auf den 1. Blick erscheint mir meine kommende Gefangenschaft gar nicht mal so schlimm zu werden.
K13online Mitteilungen: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) gegen Beschluss des Oberlandesgerichtes i. V. mit Einstellungsverfügung des Landgerichts wegen Link auf Schutzalter/Wikileaks eingelegt
16.05.2016
Unter Inkaufnahme von Grund - und Menschenrechtsverletzungen:K13online muss im Zeitraum vom 16. Mai bis voraussichtlich 20. November 2016 eine redaktionelle "Pause" einlegen und alle Aktivitäten einstellen
Der Inhaber von K13online hat gegen einen Beschluss des Oberlandgerichtes(OLG) Verfassungsbeschwerde(VB) in Karlsruhe eingelegt. Im Februar 2009 wurde in einem News ein Link auf das Schutzalter-Blog zu einem Artikel gesetzt, der sich mit der damaligen politischen Debatte um Internetzensur beschäftigte. Wikileaks hatte und hat noch heute eine Dänische Zensurliste veröffentlicht, worauf Schutzalter verlinkt hat. In 1. Instanz wurde der K13online-Inhaber wegen dieser Linksetzung verurteilt und im Berufungsverfahren freigesprochen. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein und das OLG verwies das Verfahren an ein anderes Landgericht(LG) zurück. Nach dreimaliger Vertagung der Verhandlung stellte das LG das Verfahren gemäß 154 StPO ein. Gegen diese Einstellungsverfügung wurde erneut Beschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG wies auch diese Beschwerde sowie die Anhörungsrüge ab. Gegen diesen Beschluss des OLG wurde nun Beschwerde beim BVerfG eingelegt. Diese Verfassungsbeschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, so dass ein Teil-Urteil vom LG aus 2012 mit angeblich verbotenen "Zufallsfunden" rechtskräftig geworden ist. Der Inhaber von K13online & Beschwerdeführer muss deshalb unter Inkaufnahme von Grund - und Menschenrechtsverletzungen eine redaktionelle "Pause" einlegen. Im Zeitraum vom 16. Mai bis voraussichtlich 20. November 2016 ruhen alle Aktivitäten auf unseren Webseiten. Nur das BVerfG kann dem sechsmonatigen Unrecht durch eine verfassungskonforme Entscheidung ein Ende bereiten. Dieser Justizskandal hat durch die Abweisung eines Gnadenantrages an die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium Baden-Württemberg auch die politische Landesebene erreicht. Auch aus diesem Grunde betrachtet sich der Inhaber von K13online als politischen Gefangenen. Lesen Sie die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht mit einem Klick auf weiterlesen....