(Update) Heilbronner Ex-Kindergartenleiter: Landgericht terminiert Hauptverhandlung gegen Kevin F. wegen Kinderpornos & Missbrauch eines 12-jährigen Jungen auf den 27. August 2018
21.08.2018
K13online als Prozessbeobachter für LIVE-Berichterstattung: Wir bezweifeln den Anklagepunkt es "schweren sexuellen Kindesmissbrauchs" und gehen von einer einvernehmlich pädosexuellen Beziehung aus
Das Landgericht Heilbronn hat das Hauptverfahren gegen den Ex-Kindergartenleiter Kevin F. eröffnet und den 1. Verhandlungstag auf den 27. August 2018 terminiert. K13online wird an einem der sechs Verhandlungstage als Prozessbeoachter zur Berichterstattung teilnehmen. Schon aus den Mainstream-Medien kann bisher nicht entnommen werden, dass der Angeklagte Kevin F. tatsächliche sexuelle Gewalt gegen die Selbstbestimmung des Jungen angewandt hat. Deshalb gehen wir unwissend von einer einvernehmlichen Beziehung aus. Bei der Beweisaufnahme wird es maßgeblich darauf ankommen, ob und was der Junge als Zeuge aussagt. Welche Aussagen hat er schon bei den polizeilichen Vernehmungen gemacht. Welche weiteren Zeugen wurden geladen? Welche Strategie verfolgt sein Verteidiger Rechtsanwalt Amann? Welche Aussagen wird Kevin F. machen? All diese Fragen können nur durch eine Prozessbeobachtung von K13online realistisch beantwortet werden. Es ist mit einem großen Medienrummel zu rechnen. Interviewanfragen von Medien sind frühzeitig an uns zu richten. Ebenso bedarf es Terminvereinbarungen für persönliche Gespräche in Heilbronn. Kevin F. befindet sich seit März d. J. in einer JVA in U-Haft. K13online hatte Ihm einen Brief geschickt, worin wir unsere Hilfestellung angeboten haben. Er hat dieses Hilfsangebot bisher nicht angenommen. Auch sein Verteidiger hat bisher nicht auf unsere Anfragen reagiert. Ebenso hat der Träger des Kindergartens nicht geantwortet. Damit sind uns gegenwärtig bei unserer Berichterstattung die Hände gebunden. Die Mainstream-Medien berichten erfahrungsgemäß nicht die (volle) Wahrheit. So schreibt der SWR, dass Kevin F. "die Vorwürfe bereits eingeräumt hat". Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat er kein Geständnis im Sinne der anklagenden Staatsanwaltschaft abgelegt, sondern lediglich eine pädosexuelle Beziehung mit dem Jungen zugegeben. DAS ist ein himmelweiter Unterschied, der von den Medien des Mainstream in der Art einer Hofberichterstattung in keiner Weise berücksichtigt wird. Bei aktuellen Nachrichten werden wir weiter berichten...(Update 1. Juli 2018: Es besteht Kontakt zum Verteidiger Rechtsanwalt Amann. Update 9.Juli: Prozessauftakt am Montag, 27. August 2018, 11:30 Uhr. Update 21. August 2018: K13online kann aus terminlichen Gründen nicht am 1. Verhandlungstag teilnehmen, sondern erst später.)
Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen den Ex-Kindergartenleiter Kevin F. erhoben: Er soll über sechs Jahre eine pädosexuelle Beziehung mit einem Jungen gepflegt haben
25.05.2018
Wird der heute 12-jährige Junge als Zeuge vor Gericht angehört?: Nur wenn er die Einvernehmlichkeit einer pädosexuellen Beziehung bestätigt, kann das Landgericht das Strafmaß mildern
Der Ex-Kindergartenleiter in Heilbronn hat laut Mainstream-Medien weitere Sexualkontakte mit dem Jungen zugegeben, die den Ermittlungsbehörden bisher nicht gekannt waren. In drei von 19 Fällen liegt der Staatsanwaltschaft Videomaterial vor. Von drei Fällen hat der Junge erzählt. Die polizeilichen Anhörungen des Jungen liegen dem Landgericht Heilbronn auf Video vor. Ob der Junge vor Gericht als Zeuge aussagen wird, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Nach Ansicht von K13online hat der Verteidiger Thomas Amann mit seinem Mandaten Kevin F. nur dann eine Chance auf ein milderes Strafmaß, wenn der Junge bei der kommenden Gerichtsverhandlung eine einvernehmliche sexuelle Beziehung bestätigt. Denn nur dann kann nachgewiesen werden, dass dem Jungen kein psychischer Schaden entstanden ist. Geht die Verteidigung jedoch auf einen "Kuhhandel" ein, alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft durch ein Geständnis von Kevin F. im Sinne der Anklage abzulegen, dann bleibt dem Gericht aufgrund der Unrechtsgesetz nichts anderes übrig, ein hohes Strafmaß zu verhängen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz unterscheidet nicht zwischen Gewalt und Einvernehmlichkeit, außer bei der Strafzumessung. Es ist völlig lebensfremd und unrealistisch anzunehmen, dass eine pädosexuelle Beziehung über sechs Jahre anhält, wenn tatsächliche sexuelle Gewalt gegen die Selbstbestimmung des Jungen im Handeln gelegen hat. K13online liegen eine ganze Reihe von Urteilen vor, worin die Gerichte die Einvernehmlichkeit & Unschädlichkeit der pädosexuellen Beziehung bestätigen haben. Fast alle Mainstream-Medien berichten in der Art und Weise einer Hofberichterstattung im Sinne des Gesetzgebers & Justiz. Sie senden und schreiben von Kindesmissbrauch, obwohl es sich um Einvernehmlichkeit gehandelt hat. K13online beabsichtigt deshalb, an einem Verhandlungstag vor dem Landgericht Heilbronn als Prozessbeobachter zur Berichterstattung in einem News teilzunehmen. Nur auf diese Weise können wir mehr über die wahren Hintergründe erfahren und darüber berichten...